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20. September 2022
Warum eine schärfere Versicherungspflicht der GKV schadet

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Warum eine schärfere Versicherungspflicht der GKV schadet

Der Gesetzlichen Krankenversicherung droht angesichts der alternden Bevölkerung dauerhaft eine finanzielle Schieflage. Doch woher sollen Finanzmittel kommen? Eine Lösung wäre eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze. Doch davor warnt der PKV-Verband.

Die finanzielle Kassenlage der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist schlecht. Gesetze der Großen Koalition unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wie der Neupatientenbonus oder die bessere Bezahlung von Pflegekräften kosten eine Menge Geld. Gleichzeitig führte die Corona-Pandemie zu Beitragsmindereinnahmen infolge von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und Lockdown. Summa summarum kalkuliert der aktuelle Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit einem Kassendefizit im nächsten Jahr in Höhe von rund 17 Mrd. Euro. Andere Schätzungen gehen sogar von bis zu 25 Mrd. Euro aus – eine erste Beitragserhöhung für GKV-Versicherte ist nun die Folge (AssCompact berichtete).

Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze?

Allerdings: Die strukturellen Probleme in der GKV werden nicht immer nur durch Beitragserhöhungen oder großzügigere Bundeszuschüsse abzufedern sein. Auf die Folgen des demografischen Wandels und die rasant steigenden Leistungsausgaben geben diese beiden Maßnahmen nämlich keine Antwort. So steht eine nachhaltige Finanzreform weiter auf der politischen Agenda. Eine immer häufiger anzutreffende Forderung ist in dieser Debatte die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und der Versicherungspflichtgrenze (VPG) auf das Niveau der Rentenversicherung. Vor diesem Schritt wiederum warnt nun der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) eindringlich. Denn: „Was die Befürworter als ‚sozial gerechte Belastung starker Schultern‘ beschreiben, hätte gerade für die Mittelschicht und für die Arbeitsplätze in Deutschland massive Folgen“, schreibt der PKV-Verband in einer aktuellen Stellungnahme, die AssCompact vorliegt.

BBG: Zusätzliche Belastungen für Versicherte und Wirtschaftsstandort

Derzeit beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV monatlich 4.837,50 Euro und soll im Jahr 2023 regulär auf 4.987,50 Euro steigen (AssCompact berichtete). Eine Anhebung auf das Niveau der Rentenversicherung (aktuell: monatlich 7.050 Euro) würde für die Betroffenen faktisch auf eine Beitragserhöhung um 46% hinauslaufen, rechnen die PKV-Experten nun vor. Der Beitrag für die Kranken- und Pflegekasse würde für Versicherte mit einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 933 Euro auf 1.361 Euro steigen – eine enorme Mehrbelastung von 428 Euro im Monat.

Und auch die Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland wären groß, heißt es vom PKV-Verband. Der Faktor Arbeit würde nämlich gerade im Bereich hochqualifizierter Angestellter, z. B. in Forschungs- und Technologie-Unternehmen zusätzlich belastet. „Die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe hierzulande würde unter der Explosion der Lohnzusatzkosten für die Arbeitgeber leiden“, erwartet daher der PKV-Verband.

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