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20. September 2022
Warum eine schärfere Versicherungspflicht der GKV schadet

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Warum eine schärfere Versicherungspflicht der GKV schadet

Anhebung der VPG würde Wahlfreiheit endgültig beseitigen

Gravierende Folgen für die GKV hätte der PKV-Stellungnahme zufolge auch die Anhebung der VPG auf das Niveau der Rentenversicherung. Diese VPG legt fest, bis zu welchem Einkommen sich Angestellte in der GKV versichern müssen. Mittlerweile liegt die VPG bei 64.350 Euro Bruttoentgelt im Jahr – und damit das 1,7-Fache des Durchschnittseinkommens (2022: 38.901 Euro). Eine Anhebung auf 84.600 Euro würde also mehr als das Doppelte des Durchschnittseinkommens bedeuten.

Diese außerordentliche Anhebung der VPG würde den Markt im Bereich der Arbeitnehmer für die PKV faktisch schließen, schätzt man beim PKV-Verband. Denn nur die wenigsten Angestellten zwischen 30 und 40 Jahren erreichen eine entsprechende Einkommenshöhe. Für Angestellte gäbe es dann praktisch keine Möglichkeit mehr, sich im System der PKV zu versichern. „Wahlfreiheit und Wettbewerb zwischen GKV und PKV um Angestellte würden zu Gunsten einer ‚Bürgerversicherung für Angestellte‘ beseitigt“, schreibt der PKV-Verband. Den Schaden hätte dann aber das gesamte Gesundheitssystem. Denn der Wettbewerb zwischen GKV und PKV trägt maßgeblich zur hohen Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland bei, erklärt der PKV-Verband.

Anhebung verschärft außerdem die GKV-Finanzierungsprobleme

Angesichts des demografischen Wandels würde die Anhebung der VPG jedoch die Finanzierungsprobleme der GKV sogar noch verschärfen, meint man beim PKV-Verband. Denn mittelfristig würden mit der Alterung des erweiterten Kreises von Versicherungspflichtigen die Leistungsausgaben stark steigen. Allerdings gebe es in der GKV keine Vorsorge zum Beispiel in Form von Altersrückstellungen, sodass diese altersbedingt steigenden Kosten vor allem zulasten der künftigen Beitrags- und Steuerzahler gingen.

PKV: Mehr Wahlfreiheiten an der Systemgrenze ermöglichen

Doch wie lautet der konstruktive Gegenvorschlag seitens des PKV-Verbands? „Im langfristigen finanziellen Eigeninteresse der GKV wäre es besser, mehr Wahlfreiheiten an der Systemgrenze zu ermöglichen anstatt weniger“, heißt es dazu knapp. Denn jeder Wechsler von der GKV in die PKV werde bis zum Zeitpunkt des Wechsels mehr in die GKV eingezahlt haben, als er bis dahin an Leistungen in Anspruch genommen habe. In diesem Fall würden die Versicherten ihre ausgabenintensiveren Jahre der zweiten Lebenshälfte in der PKV verbringen, wo sie eine entsprechende finanzielle Vorsorge mit den PKV-typischen Alterungsrückstellungen aufbauen würden.

Und die Digitalisierung könnte ebenfalls eine deutliche finanzielle Erleichterung für das GKV-System versprechen: Allein 42 Mrd. Euro könnten in der GKV jährlich eingespart werden, wenn Kliniken und Arztpraxen etwa auf E-Rezepte und elektronische Patientenakten umstellen würden. Das errechnete erst kürzlich die Unternehmensberatung McKinsey. (as)

Lesen Sie auch: Wie wirkt sich die Zinswende auf die PKV-Beiträge aus?

Bild: © peterschreiber.media – stock.adobe.com

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