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27. März 2023
Weg von „nine to five“ hin zu flexibler Arbeitszeit

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Weg von „nine to five“ hin zu flexibler Arbeitszeit

Wochen-, Monats- oder auch Jahresarbeitszeit

Sofern es die Tätigkeit hergibt, kann die Arbeitszeit, die vertraglich zu erbringen ist, als Wochen-, Monats- oder auch Jahresarbeitszeit vereinbart und auch geleistet werden. Die einzigen gesetzlichen Parameter, die zu beachten sind:

  • nicht mehr als zehn Arbeitsstunden an einem Tag,
  • zwischen zwei Arbeitstagen müssen elf Stunden Ruhezeit liegen und
  • spätestens nach sechs Arbeitsstunden muss eine Pause gemacht werden.

Diese Rahmenbedingungen gibt das ArbZG gemäß §§ 3–5 ArbZG vor. Damit ist natürlich eine vollständige Flexibilisierung nicht möglich, wenn diese Parameter eingehalten werden sollen. Wobei der Samstag grundsätzlich als Werktag hinzugezählt werden kann, sofern keine geltende tarifliche Regelung eine Fünf-Tage-Woche vorsieht.

Wochenarbeitszeit

Möchte zum Beispiel ein Beschäftigter sechs Stunden vormittags arbeiten, also von 8 bis 14 Uhr, und weitere zwei Stunden am Abend im Homeoffice von 19 bis 21 Uhr, ist das grundsätzlich möglich. Am nächsten Tag könnte er wieder die gleichen Arbeitszeiten ab 8 Uhr haben und würde sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen.

Monatsarbeitszeit

Wird eine Monatsarbeitszeit festgelegt, ist eine einvernehmliche Verteilung der Arbeitstage und Arbeitsstunden innerhalb der obigen Regeln ziemlich beliebig möglich. Ist zum Beispiel eine Monatsarbeitszeit von 160 Stunden arbeitsvertraglich vereinbart worden, kann an mehreren Tagen auch bis zu zehn Stunden gearbeitet werden, dafür an anderen Tagen gar nicht. Dazu eine kleine Beispielrechnung: Ein Arbeitnehmer arbeitet an drei Tagen einer Fünf-Tage-­Woche je zehn Stunden. Damit beträgt die Arbeitszeit 150 Stunden. Außerdem arbeitet er einen weiteren Tag mit zehn Stunden, sodass der Beschäftigte damit die Monatsarbeitszeit von 160 Stunden erfüllt. Bei einem Monat mit 30 Tagen, wären in diesem Beispiel sechs Arbeitstage frei, ohne dass dafür Urlaub eingebracht werden müsste.

 
Ein Artikel von
Smaro Sideri