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27. März 2023
Weg von „nine to five“ hin zu flexibler Arbeitszeit

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Weg von „nine to five“ hin zu flexibler Arbeitszeit

Jahresarbeitszeit

Bei einer vereinbarten Jahresarbeitszeit sind noch flexiblere Gestaltungen möglich. Die Verteilung der Arbeitszeit und die Festlegung der Arbeitstage müssen dann mindestens einen Monat im Voraus festgelegt werden, damit eine Planbarkeit möglich ist. Außerdem ist für die Berechnung der Urlaubstage die Festlegung der Anzahl der Arbeitstage in der Woche erforderlich.

Sabbatical

Auch das Sabbatical, also eine vorübergehende Auszeit aus dem Job, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Eine gesetzliche Regelung gibt es in Deutschland dazu nicht. Es ist per Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien möglich, die Dauer des Sabbaticals zu definieren. Üblicherweise wird zuvor ein Teil der Vergütung auf einem Arbeitszeitkonto angespart, aus dem die Auszeit dann finanziert wird. In manchen Unternehmen existieren Sabbatical-Betriebsvereinbarungen, die die Einzelheiten regeln.

Betriebliche Erfordernisse

Der Wunsch der Beschäftigten nach einer möglichst großen Flexi­bilität ihrer Arbeitszeiten muss sich natürlich auch an der tatsächlichen betrieblichen Umsetzbarkeit messen lassen. Je nach Aufgaben und Tätigkeiten ist mehr oder weniger Flexibilität möglich. Häufig werden flexible Arbeitszeitmodelle im Team oder in der Abteilung besprochen und abgestimmt werden müssen, wenn gewisse Anwesenheitszeiten abgedeckt werden müssen. Es sind freiwillige, einvernehmliche Vereinbarungen, die für die Arbeitsverhältnisse getroffen werden können. Arbeitgeber werden sich vermehrt auf flexible Regelungen einzulassen haben, wenn sie für die bisherigen „Standardmodelle“ keine Fachkräfte finden, um ihre Stellen zu besetzen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2023, S. 110 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Creativa Images – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Smaro Sideri