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13. Dezember 2021
Wegfall der KfW-55-Förderung: Fristverlängerung gefordert
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Wegfall der KfW-55-Förderung: Fristverlängerung gefordert

Trotz Kritik läuft der Countdown: Die Förderung nach KfW-55-Standard entfällt ab Anfang Februar 2022. Eine Ausnahme gibt es lediglich für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebiete. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss fordert eine Übergangsregelung bis Ende 2022.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde geändert. Fördergelder sollen künftig vermehrt dahin fließen, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist, nämlich in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten. Im Gegenzug läuft die Förderung für weniger effiziente Neubauten Ende Januar 2022 aus (AssCompact berichtete). Somit entfällt die Effizienzhaus-Stufe 55 bei neuen Wohngebäuden und die Effizienzgebäude-Stufe 55 bei neuen Nichtwohngebäuden. Ein Antrag auf Förderung kann also nur noch bis zum 31.01.2022 gestellt werden. Lediglich die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebiete sollen bis zum 30.06.2022 gefördert bleiben.

Kritik an Beendigung der Förderung

In der Immobilienbranche erntete das Auslaufen der Förderung deutliche Kritik. So warnte etwa der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, das Auslaufen des Programms werde für steigende Kosten bei Bauprojekten sorgen (AssCompact berichtete).

Forderung nach einer verlängerten Übergangsfrist

Derweil hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an den Plänen zur Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude für den Neubau fest. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. hat an nun noch einmal eindringlich appelliert, die Frist bis zur Beendigung der KfW-55-Förderung zu verlängern. „Mit dieser Absage an alle derzeit laufenden Neubauprojekte gefährdet die neue Bundesregierung ihr eigens ausgerufenes Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr bauen zu wollen. Falls überhaupt eine neue Förderung kommt, entsteht ein Loch von einem Jahr und damit kann das Ziel nicht erreicht werden“, erklärt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Die betroffenen Unternehmen bräuchten Planungssicherheit und wenigstens eine ausreichende Übergangsregelung noch bis zum 31.12.2022. „Die neuerlich vorgesehene Übergangsregelung zum 30.06.2022 allein auf die Gebiete der Hochwasserkatastrophe zu beschränken, reicht nicht aus“, so Mattner weiter.

Wirtschaftlicher Schaden für Unternehmen

Die Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft hätten im Vertrauen auf die Ankündigung, dass die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Mrd. Euro auf insgesamt bis zu 18 Mrd. Euro erhöht würden, ihre Planungen ausgerichtet und Projekte für die nächsten Jahre avisiert, wie der ZIA in der Mitteilung unterstreicht. Mit der kurzfristigen Beendigung der EH-55-Förderung Ende Januar 2022 sei ein großer wirtschaftlicher Schaden entstanden, denn viele Neubauprojekte mit EH-55-Standard seien bereits angelaufen, Kalkulationsberechnungen auf die Förderung hin erstellt und Planungsleistungen bereits erbracht worden. „Hier muss die Politik nachbessern und die Frist deutlich verlängern“, fordert Mattner.

FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und zur Einstellung der EH/EG 55 Neubauförderung auf seiner Internetseite unter deutschland-machts-effizient.de. (tk)

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