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14. August 2017
Welche Höhe darf die Hecke in Hanglage haben?

Welche Höhe darf die Hecke in Hanglage haben?

Die Grenzbepflanzung führt oft zu Zwist unter Nachbarn. Die zulässige Höhe regeln meist Landesgesetze. Ein Heckenstreit landete bis vor den BGH. Dieser klärte, von wo aus bei benachbarten Grundstücken in Hanglage die Höhe einer Hecke auf dem tiefer liegenden Grundstück zu messen sei: vom Bodenniveau des höheren Grundstücks aus.

Die Höhe von Hecken und Sträuchern an Grundstücksgrenzen ist immer wieder Anlass für Zwistigkeiten unter Nachbarn. Generelle Regelungen finden sich meist in Landesgesetzen. In Bayern zum Beispiel müssen Bäume, Hecken und Sträucher grundsätzlich 50 cm Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Pflanzen über 2 m Wuchs dürfen nur in einem Mindestabstand von 2 m zur Grundstücksgrenze stehen. Dies bedeutet, dass eine Hecke mit weniger als 2 m Abstand zur Grenze höchstens 2 m hoch sein darf. Wird diese Marke überschritten, hat der Nachbar einen Anspruch auf Rückschnitt. In Bayern landete ein Heckenstreit zweier Nachbarn mit Grundstücken in Hanglage nach mehreren Instanzen sogar bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), wie der D.A.S. Leistungsservice berichtete.

Streitobjekt Thujenhecke

Zwischen den Grundstücken verlief eine 1 bis 1,25 m hohe, von einer Mauer gesäumte Stufe im Gelände. Entlang dieser Stufe stand auf dem unteren Grundstück eine 6 m hohe Thujenhecke, die zuletzt im Jahr 2009 oder 2010 gestutzt worden war, und zwar auf eine Höhe von 2,90 m, gemessen ab Bodenniveau des unteren Grundstücks. Der Eigentümer des oberen Grundstücks forderte nun von seinem Nachbarn, die Hecke im Frühjahr und im Herbst jeweils auf 2 m Höhe zurückzuschneiden, und zwar gemessen vom oberen Ende der Mauer. Der Eigentümer der Hecke plädierte auf Verjährung, der Nachbar könne einen Rückschnitt nach so langer Zeit nicht mehr verlangen. 

Messpunkt für Heckenhöhe in Hanglage

Nach Angaben des D.A.S. Leistungsservice klärte der BGH zunächst, von wo aus die Höhe der Hecke zu messen sei. Laut Gericht müsse die Messung grundsätzlich von der „Austrittsstelle“ der Pflanzen aus erfolgen, also vom Erdboden unter der Hecke – allerdings nicht dann, wenn sie auf einem Grundstück wachsen, das tiefer als das des Nachbarn liegt. Hier sei vom Bodenniveau des höher gelegenen Nachbargrundstücks aus zu messen. Tiefer gelegene Hecken dürfen daher höher sein, als für ebenerdige Grundstücke zulässig. Beim Anspruch auf Rückschnitt der Hecke gäbe es tatsächlich Verjährung, und zwar nach fünf Jahren. Die Frist beginne Ende des Jahres, in dem die Hecke die Zwei-Meter-Grenze überschritten habe – im vorliegenden Fall also 2009. Eine Verjährung liege jedoch nicht vor, denn der Nachbar habe noch innerhalb der Frist rechtliche Schritte in die Wege geleitet. Für den Heckenbesitzer hieß es daher Hecke stutzen, und zwar auf 2 m, gemessen vom Bodenniveau des Nachbargrundstücks aus. (tk)

BGH, Urteil vom 02.06.2017, Az.: V ZR 230/16

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.08.2016, Az.: 5 S 1274/16

AG Hersbruck, Urteil vom 14.01.2016, Az.: 11 C 750/15