Fallbeispiele aus der Praxis
Dass beide Ebenen ineinandergreifen können, zeigt sich in der Praxis regelmäßig. Typische Fallkonstellationen sind:
- Ermittlungen wegen Betrugsverdachts im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen: Ein Versicherungsmakler sieht sich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, noch bevor zivilrechtliche Ansprüche konkret beziffert sind. Die Verteidigung beginnt unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorwurfs.
- Untreueverdacht bei Zahlungsflüssen: Im Zuge von Unstimmigkeiten bei Prämienweiterleitungen wird ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Parallel können daraus zivilrechtliche Forderungen entstehen, die von der VSH zu prüfen sind.
- Strafanzeige durch Kunden ohne belastbare Grundlage: Während der Ermittlung stellt sich heraus, dass die Vorwürfe unbegründet sind. Der entstehende Verteidigungsaufwand ist unabhängig vom tatsächlichen Verschulden jedoch erheblich.
Diese Konstellationen verdeutlichen: Strafrechtliche Risiken entstehen oft frühzeitig und unabhängig davon, ob sich ein Vorwurf später als haltbar erweist. Um diesen Sachverhalt zu sensibilisieren, veröffentlicht CGPA Europe regelmäßig Beispiele aus der Praxis auf ihrer Website. Dabei stehen häufig Vorwürfe wie Urkundenfälschung, Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) Steuerhinterziehung, Beihilfe zum versuchten Versicherungsmissbrauch nach §§ 265, 27 StGB oder auch die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mit Beschluss zur Durchsuchung von Person, Wohn- und Geschäftsräumen und Fahrzeugen im Mittelpunkt.
Ergänzende Absicherung als konsequente Antwort
Vor diesem Hintergrund reicht eine rein zivilrechtliche Absicherung nicht aus. Vielmehr bedarf es eines erweiterten Schutzkonzepts, das beide Risikodimensionen berücksichtigt. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bleibt das zentrale Instrument zur Absicherung gegen Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit. Ergänzend dazu schafft eine Spezial-Strafrechtsschutzversicherung die notwendige Grundlage für eine effektive Verteidigung im Ernstfall – insbesondere bereits in der frühen Phase eines Ermittlungsverfahrens.
Spezialisierte Lösungen, wie sie im Rahmen einer Kooperation zwischen CGPA Europe und der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG angeboten werden, wurden exakt auf die spezifischen Anforderungen der Versicherungsmakler zugeschnitten. Durch die Verbindung der VSH der CGPA mit dem Spezial-Strafrechtsschutz der AUXILIA steht im Markt ein aufeinander abgestimmtes Absicherungskonzept zur Verfügung.
Fazit: Ganzheitlicher Schutz wird zum Standard
Die Risikosituation für Versicherungsmakler hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Neben zivilrechtlichen Haftungsfragen rücken strafrechtliche Vorwürfe regelmäßig in den Fokus. Die Verknüpfung aus Vermögensschadenhaftpflicht und Strafrechtsschutz trägt dieser Entwicklung Rechnung. Für Makler bedeutet das: Wer seine beruflichen Risiken realistisch einschätzt, kommt an einer ganzheitlichen Absicherung kaum noch vorbei.
Lesen Sie auch: Vorsatz: Rechtsschutzversicherer will Verteidigerkosten zurück
Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.
Seite 1 Wenn aus Beratungsfehlern strafrechtliche Risiken werden
Seite 2 Fallbeispiele aus der Praxis
Christian Henseler - Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
- 6 Aufrufe