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1. Oktober 2026
Wenn der Versicherer insolvent geht: Neue Regeln für den Ernstfall

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Wenn der Versicherer insolvent geht: Neue Regeln für den Ernstfall

Wenn der Versicherer insolvent geht: Neue Regeln für den Ernstfall

Sanierungsplanung und Abwicklungsbehörde

Neu ist auch die präventive Sanierungsplanung: Versicherer und -gruppen, die zusammen mindestens 60% des deutschen Lebens- und Nichtlebensmarktes abdecken, müssen künftig Sanierungspläne erstellen und regelmäßig aktualisieren. Darin werden Frühwarnindikatoren und mögliche Maßnahmen für Krisenfälle festgelegt.

Für ausgewählte Versicherungsgruppen mit einem Marktanteil von zusammen mindestens 40% erstellt zudem die neue Abwicklungsbehörde der BaFin Abwicklungspläne und prüft deren Abwicklungsfähigkeit. Der GDV rechnet für die betroffenen Unternehmen mit erheblichen zusätzlichen Berichts- und Mitwirkungspflichten.

Gerät ein Versicherer in Schieflage, kann die Abwicklungsbehörde bei öffentlichem Interesse künftig weitreichend eingreifen. Sie kann etwa Versicherungsbestände übertragen oder Verbindlichkeiten herabschreiben. Dabei gilt das Prinzip: Kein Gläubiger darf schlechter gestellt werden als in einem regulären Insolvenzverfahren.

Solvency II wird angepasst

Neben den Regelungen zur Sanierung und Abwicklung setzt das Gesetz überarbeitete Solvency-II-Richtlinie um. Der GDV begrüßt die zeitnahe Umsetzung ohne zusätzliche nationale Verschärfungen. Zugleich wird das Proportionalitätsprinzip gestärkt: Kleine und nicht komplexe Versicherer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen etwa bei ORSA, Berichtsfristen und der Organisation von Schlüsselfunktionen. Allerdings bleibt die mögliche Entlastung bei der Prüfung der Solvabilitätsübersicht kleinerer Unternehmen aus GDV-Sicht ungenutzt.

Auch die Berichts- und Aufsichtsanforderungen ändern sich. Der Solvabilitäts- und Finanzbericht wird künftig in einen Teil für Versicherungsnehmer und einen ausführlicheren Teil für professionelle Marktteilnehmer geteilt. Zudem müssen Versicherer ihr Liquiditätsrisikomanagement ausbauen und Nachhaltigkeitsrisiken stärker berücksichtigen, unter anderem durch entsprechende Pläne und Klimaszenarioanalysen. Hinzu kommen neue Vorgaben für die Diversität in den Leitungsorganen. Für Lebensversicherer mit langfristigen Garantien werden außerdem die Regeln zur Volatilitätsanpassung und zur Extrapolation der risikofreien Zinskurve neu gefasst. Die BaFin erhält darüber hinaus erweiterte Möglichkeiten, bei einer absehbaren Verschlechterung der Solvabilität frühzeitig einzugreifen. (bh)