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22. Juli 2022
Wettbewerbsrecht: Informationspflichten bei Kundenbewertungen

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Wettbewerbsrecht: Informationspflichten bei Kundenbewertungen

Zur Kundenansprache binden ungebundene Vermittler auf ihren Webseiten gerne Kundenbewertungen ein. Doch mit der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb haben Vermittler nun neue Informationspflichten zu berücksichtigen. Welche, erläutert Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.

Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfährt in diesem Jahr wieder einmal wichtige Änderungen. Zum 28.05.2022 tritt nämlich das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ in Kraft. Dieses beruht auf der im Januar 2020 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbrauchervorschriften der Union – die sogenannte Omnibus-Richtlinie.

Das neue UWG schafft – unter anderem – neue Hinweis- und Informationspflichten für den Webseitenbetreiber. Dabei geht es insbesondere um Informationspflichten hinsichtlich Kundenbewertungen, die über die eigene Website dargestellt bzw. eingebunden werden. Da auch Versicherungsvermittler auf ihren Webseiten Kundenbewertungen darstellen, ist die Gesetzesänderung von zu beachtender Brisanz.

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Seite 2 Informationspflichten bei Kundenbewertungen

Seite 3 Einbindung von Bewertungsplattformen

 
Ein Artikel von
Björn Thorben M. Jöhnke