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Steuern & Recht
5. Mai 2025
Wettbewerbsverbot für Vertreter: Was gilt nach dem Vertrag?

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 Wettbewerbsverbot für Vertreter: Was gilt nach dem Vertrag?

Wettbewerbsverbot für Vertreter: Was gilt nach dem Vertrag?

Wenn das Wettbewerbsverbot zur Stolperfalle wird

Doch was ist, wenn das Wettbewerbsverbot für den Versicherungsvertreter zu eng geschnürt ist? Banerjee bringt es auf den Punkt: „Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben bleibt die praktische Umsetzung oft streitbehaftet.“ Deshalb gilt: Handelsvertreter sollten solche Klauseln ganz genau unter die Lupe nehmen. Ist das Verbot zu breit formuliert oder fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Karenzentschädigung, kann es im Zweifel sogar unwirksam sein. Handelsvertreter könnten sich aber auch auf Geschäftsfelder konzentrieren, die außerhalb der vertraglich geregelten Wettbewerbsbeschränkung liegen. Entscheidend ist dabei, dass das Wettbewerbsverbot klar und verständlich regelt, was erlaubt ist und wo die rote Linie verläuft.

Für den Rechtsanwalt und Experten für Handelsvertreter- und Finanzdienstleistungsrecht gilt daher: „Das Wettbewerbsverbot ist ein zweischneidiges Schwert. Es schützt die Interessen des Auftraggebers, darf jedoch nicht die berufliche Existenz des Handelsvertreters gefährden. Ein sensibler Umgang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie eine strategische Herangehensweise an Vertragsverhandlungen können helfen, die Herausforderungen dieses Themas zu meistern.“ Zudem weist Banerjee darauf hin, dass die Problematik des Wettbewerbsverbots auch für Arbeitnehmer im Vertrieb gilt. (bh)

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