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11. September 2023
Whistleblower-Schutz gilt bald auch für mittelgroße Firmen

Whistleblower-Schutz gilt bald auch für mittelgroße Firmen

Die Zeit läuft. Bereits bis zum 17.12.2023 haben alle mittelgroßen Unternehmen ein Schutzsystem für Hinweisgeber einzurichten. Konkret sind alle Betriebe ab zehn Beschäftigten betroffen – und damit auch viele Maklerhäuser.

In Deutschland gibt es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 80.000 Unternehmen mit 10 bis 50 Angestellten – eine Unternehmensgröße, die auch auf einige Maklerhäuser zutrifft. Unternehmen dieser Größenordnung zählen zu den mittelgroßen Unternehmen, beschäftigen insgesamt rund 6,4 Millionen Beschäftigte und bilden damit die Basis des hiesigen Mittelstandes. Doch die mittelgroßen Unternehmen trifft demnächst eine neue regulatorische Pflicht. Sie müssen nämlich laut Gesetz ein sogenanntes Hinweisgeberschutzsystem einrichten – und zwar bald, denn nach dem Willen des Gesetzgebers ist der Stichtag bis zur Einführung eines solchen Regelwerks der 17.12.2023. Darauf hat jüngst der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hingewiesen.

Handlungsdruck ist laut Umfrage vorhanden

Und der Handlungsdruck ist groß: In mittelgroßen Unternehmen sind Hinweisgebersysteme nämlich bisher kaum vorhanden. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV gab es noch im Frühjahr 2023 nur in jedem vierten mittelgroßen Unternehmen ein Hinweisgeberschutzsystem, wie es ab Mitte Dezember vorgeschrieben ist. „Geschäftsführern und Vorständen, die bis zum Stichtag 17.12.2023 nicht reagiert haben, drohen Bußgelder und im Schadenfall auch Haftungsansprüche“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, in diesem Zusammenhang.

Gesetz will Hinweisgeber schützen

Hintergrund für die neue Pflicht zum Schutz von Whistleblowern ist das im Frühsommer verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz (AssCompact berichtete). Demnach müssen Firmen ihren Beschäftigten interne oder externe Ansprechpartner benennen und die Vertraulichkeit von Hinweisen sicherstellen. Dies kann etwa mittels eines elektronischen Hinweisgebersystems oder durch Mitarbeiter aus der Compliance-Abteilung als Ansprechpartner erfolgen. Whistleblower sollen so ohne eine Befürchtung vor negativen Folgen für sich selbst unternehmensinterne Regelverstöße wie Straftaten, Diskriminierung oder Insiderhandel melden können.

Vertrauensschadenversicherung: kurzfristig wohl höhere Leistungen

Für die Versicherungswirtschaft wird diese Anpassung nicht ohne Folgen bleiben. Die deutschen Versicherer rechnen angesichts des verbesserten Schutzes von Whistleblowern in Unternehmen kurzfristig mit einer höheren Aufdeckung von Wirtschaftsstraftaten und damit mehr Entschädigungsleistungen. „Bisher unbemerkte Verstöße dürften nun aufgedeckt werden und zu entsprechend höheren Schäden in der Vertrauensschadenversicherung führen“, so Asmussen. Solche Policen schützen Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Taten von Mitarbeitern oder Dritten verursacht werden. Und im Jahr 2022 etwa summierten sich die Entschädigungen durch die Vertrauensschadenversicherer auf mehr als 200 Mio. Euro.

Langfristig versprechen sich die Versicherer von den neuen Regeln hingegen einen Rückgang der Wirtschaftskriminalität. Denn zum einen geht man beim GDV davon aus, dass Whistleblowing-Systeme das Risiko erhöhten, entdeckt zu werden, und damit potenzielle Täter abschrecken würden. Zum anderen würden Taten früher erkannt, sodass sie wohl weniger Schaden anrichten könnten. (as)

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Bild: © Min Chiu – stock.adobe.com