Ein Artikel von Dr. Alexander Ströhl, AssCompact, im Rahmen der Sonderseite Nachhaltigkeit
Am 10.03.2021 hat die Europäische Union (EU) die sog. „Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente“ – kurz: EU-Offenlegungsverordnung SFDR – eingeführt. Ziel des Regelwerks ist, eine Umlenkung von Kapital zu nachhaltigem Wachstum anzustoßen, dabei die Gefahr von Greenwashing zu vermeiden und verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen zu fördern. Daher schreibt die SFDR nun erstmals vor, dass Vermögensverwaltungsgesellschaften Informationen über die Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken – die sog. ESG-Risiken – ihrer Anlagen sowie über deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Planeten Erde bereitstellen müssen. Seitdem werden Fonds, die in der EU zum Verkauf angeboten werden, von den emittierenden Investmentgesellschaften je nach ihren Nachhaltigkeitszielen als Artikel-6-, -8- oder -9-Produkt eingestuft.
Was verbirgt sich hinter den Zahlen?
Grundsätzlich müssen alle in der EU erhältlichen Fonds ESG-Informationen zur Verfügung stellen. Fonds, die dabei explizit keine Nachhaltigkeitsziele anstreben, qualifizieren sich nach Artikel 6 der EU-Verordnung. Artikel-8-Fonds klassifizieren hingegen Finanzprodukte, die ökologische und/oder soziale Merkmale fördern, vorausgesetzt, dass die Unternehmen, in die investiert wird, gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Diese Produkte verfolgen als Hauptziel jedoch nicht das nachhaltige Investieren, sodass hierbei auch von „hellgrünen“ Fonds gesprochen wird. Artikel 9-Fonds wiederum beziehen sich auf Produkte, die explizit ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen. Daher müssen die Investments den Standards der EU-Umwelttaxonomie entsprechen und dürfen keine wesentliche Beeinträchtigung eines der sechs EU-Umweltziele auslösen. Beim „Klimaschutz“ träfe das beispielsweise auf alle Investments zu, die zu erheblichen Treibhausgasemissionen führen wie eben der Verbrennungsmotor. Artikel-9-Fonds werden daher auch als „dunkelgrüne“ bzw. Impact-Fonds bezeichnet.
Anteile der Ökofonds am Gesamtmarkt
Die EU-Offenlegungsverordnung hat als Katalysator für die Produktentwicklung und -innovation in Europa gewirkt. Seit ihrer Einführung wurden nach aktuellen Angaben des US-Finanzinformations- und Analyseunternehmens Morningstar fast 600 neue Fonds nach Artikel 8 oder Artikel 9 aufgelegt, was fast der Hälfte aller in der EU neu aufgelegten Fonds in diesem Zeitraum entspricht. Die Vermögenswerte in Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 haben Ende Dezember 2021 ein Volumen von 4,05 Bio. Euro erreicht, was etwas mehr als 42% aller in der EU verkauften Fonds entspricht. Im September 2021 betrugen die Vermögenswerte noch 3,32 Bio. Euro. Allein im vierten Quartal entfielen mit 81,4 Mrd. Euro knapp 64% der Zuflüsse in EU-Fonds auf die klima- und umweltfreundlichen Fonds gemäß SFDR.
Zum 31.12.2021 wurden entsprechend einer Morningstar-Analyse auf Grundlage der SFDR-Daten, die aus den Prospekten von 91% der in der EU zum Verkauf stehenden Fonds (ohne Geldmarktfonds, Dachfonds und Feeder-Fonds) erhoben wurden, 5.862 Fonds (25%) gemäß Artikel 8 eingestuft, während 797 (3%) gemäß Artikel 9 eingestuft wurden. Die Gesamtzahl der Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 stieg allein im vierten Quartal 2021 um 16%. Zusammen genommen machten die beiden Kategorien zum Jahresende 2021 mehr als ein Viertel (28,6%) des gesamten EU-Fondsuniversums aus. Gemessen an den Vermögenswerten entfiel auf die beiden Fondsgruppen Ende Dezember 2021 sogar ein noch deutlich größerer Anteil: nämlich insgesamt fast 43%, aufgeteilt in rund 38% auf Artikel-8-Produkte und knapp 5% für Artikel-9-Produkte.
Fonds-Klassifikation
Die Investmentgesellschaften stufen ihre Produkte entsprechend den Vorgaben aus der EU-Offenlegungsverordnung selbst ein und müssen diese Einordnung im Verkaufsprospekt unter dem Punkt „SFDR-Klassifizierung“ kenntlich machen und erklären. Gegenwärtig besteht ein großes Interesse daran, möglichst viele Fondsprodukte als nachhaltig zu klassifizieren, weil immer mehr Anlegerinnen und Anleger ihr Geld nachhaltigkeitskonform investieren möchten. Dies hat zu einer unerwartet hohen Anzahl und einem breiten Spektrum von Produkten geführt, die mit Artikel 8 – hellgrün – und Artikel 9 – dunkelgrün – gekennzeichnet sind und eine Vielzahl von Nachhaltigkeitspräferenzen und Anlagezielen ansprechen sollen. Eine Einstufung gemäß EU-Verordnung verbessert damit das Marketing und den Vertrieb des Produkts, weil die SFDR-Klassifizierung nach außen wie eine Art Gütesiegel wirkt, was sie jedoch nicht ist: Das Regelwerk zielt lediglich auf die Offenlegung ab, nicht aber auf eine qualitative Aussage, wie nachhaltig ein Fonds wirklich investiert. Ob die Produktgeber ihre Transparenzpflichten korrekt erfüllen, kontrollieren die jeweils nationalen Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden erst im Nachhinein.
Artikel-8- und Artikel-9-Fonds
Während breit angelegte nachhaltige Fonds den Großteil der Artikel-8- und Artikel-9-Angebote ausmachen, entfielen auch rund 25% der Neuauflagen auf Fonds mit rein ökologischem Schwerpunkt. Viele dieser thematischen Fonds sind sogenannte Klimafonds, also Fonds, die sich in Unternehmen oder Branchen engagieren, die vom Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft profitieren oder dazu beitragen werden. Zu den gegenwärtig größten aktiv gemanagten Artikel-9-Fonds zählen nach Morningstar-Angaben
- Nordea 1 – Global Climate and Environment mit 11,4 Mrd. Euro an verwaltetem Vermögen (AUM),
- Pictet – Global Environmental Opportunities (10,4 Mrd. Euro AUM) und
- Pictet-Water (9,7 Mrd. Euro AUM).
Bei den ETFs führen die Rangfolge der größten Fonds
- iShares Global Clean Energy ETF (4,9 Mrd. Euro AUM) vor
- iShares MSCI USA ESG Enhanced ETF (4,7 Mrd. Euro AUM) und
- BNP Paribas Easy MSCI USA SRI PAB 5% Capped (2,9 Mrd. Euro AUM) an.
Insgesamt wurde – Stand Dezember 2021 – der Großteil der Artikel-8- und Artikel-9-Fonds (rund 83%) aktiv gemanagt. Die übrigen knapp 17% entfielen auf ETFs.
Diesen Artikel lesen Sie auch AssCompact 04/2022, S. 54 f., und in unserem ePaper.
Bild: © Carla Nichiata – stock.adobe.com
Grafik: Quelle: Morningstar (2022): SFDR Article 8 and Article 9 Funds: 2021 in Review
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