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18. April 2021
WürttKranken mit neuer modularer Krankenversicherung

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WürttKranken mit neuer modularer Krankenversicherung

Flexibel wählbares Hausarzt- und Generikaprinzip

Eine weitere Möglichkeit zur Beitragsgestaltung ist das flexibel wählbare Hausarzt- und Generikaprinzip. Das bedeutet: Erste Anlaufstelle bei ärztlichen Behandlungen ist immer der Hausarzt. Wenn eine Behandlung durch einen Facharzt nötig ist, stellt der Hausarzt eine entsprechende Überweisung aus. So können Versicherte Zeit sparen und unnötige Besuche beim Arzt vermeiden. Für bestimmte Fachärzte wie Kinder- und Frauenärzte ist keine Überweisung erforderlich. Bei Arzneimitteln werden die Kosten für Generika immer vollumfänglich erstattet. Falls Originalpräparate genutzt werden, fällt die Erstattung etwas geringer aus. Dabei gilt allerdings eine Höchstgrenze, über der bei sehr hohem Bedarf an Medikamenten wieder eine vollumfängliche Absicherung möglich ist. Das Hausarzt- und Generikaprinzip steht für die Module im ambulanten Bereich zur Verfügung. Wenn die versicherte Person sich dafür entscheidet, bleiben alle weiteren Leistungen unverändert, auch im Krankenhaus und beim Zahnarzt.

Die WürttKranken bietet außerdem eine Beitragsentlastungskomponente an. Diese ist für alle Kunden zwischen dem 21. und dem 55. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung für einen Mehrbeitrag abschließbar. Sie sorgt für eine Beitragsermäßigung ab dem 65. Lebensjahr und reduziert dann die Prämie um den zuvor festgelegten Betrag.

Überarbeitetes Krankentagegeld

Als Ergänzung gibt es die ebenfalls überarbeitete Krankentagegeldversicherung zum Schutz vor dem finanziellen Risiko, das durch einen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit entsteht. Eine Neuerung ist beispielsweise, dass die Versicherten ihre Absicherung in regelmäßigen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Darüber hinaus gibt es auch für gesetzlich Krankenversicherte ein neues Krankentagegeld als Zusatzversicherung. Dieses zeichnet sich insbesondere durch die einfache Abwicklung aus: Voraussetzung für die Auszahlung des Krankentagegelds der WürttKranken ist lediglich der Nachweis über die Zahlung von Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und die Angabe des Grundes für die Arbeitsunfähigkeit. (ad)

Bild: © REDPIXEL – stock.adobe.com

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