Zielgruppe könne nur mit Beratung erreicht werden
Das ifa-Institut belegt die These, dass eine Verteilung der Abschlusskosten die Verbreitung privater Altersvorsorge behindere, mit Bezug auf die Einführung der Riester-Rente. Hier kam es bei der Einführung „rasch“ zu einer Stagnation und erst als der Zeitraum zur Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre reduziert wurde, kam es zu einer starken Erhöhung der Verbreitung. Die genannte Zielgruppe könne somit nur mit Beratung erreicht werden und Beratung könne wiederum nur angeboten werden, wenn sie angemessen vergütet wird.
Für das geplante Standardprodukt hingegen passe die im Gesetzentwurf vorgesehene Verteilung von Abschlusskosten und sollte dort umgesetzt werden. Doch für Produkte, die Zielgruppen ansprechen sollen, die auf Beratung angewiesen sind, gelte es, den Fehler, der bei der Riester-Einführung gemacht wurde, nicht zu wiederholen.
Norman Wirth sieht Wiederholung desselben Fehlers
Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth äußerte sich bereits auf LinkedIn zu dem Gutachten. Für ihn ist das geplante Zillmerverbot „kein Detail“, sondern es entziehe qualifizierter Beratung die „ohnehin dünne wirtschaftliche Grundlage – und damit der Reform ihre wichtigste Voraussetzung: Verbreitung“.
Beratung finde zu Beginn statt und wer die Vergütung für diese Leistung über Jahrzehnte streckt, der sorge dafür, dass sie nicht mehr angeboten wird. Für ihn sei das Zillmerverbot derselbe Fehler wie bei der Riester-Rente und beim paneuropäischen privaten Vorsorgeprodukt (PEPP), welches wegen eines politisch gesetzten Kostendeckels bisher „faktisch bedeutungslos“ bleibe. In ein paar Jahren werde es dann heißen, die private Altersvorsorge habe „nicht funktioniert“, so Wirth. Und zwar, weil man ihn bewusst reguliert und seiner Funktionsfähigkeit beraubt habe. (mki)
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