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20. Februar 2026
Zillmer-Verbot „gefährdet Ziele der Altersvorsorgereform“

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Zillmer-Verbot „gefährdet Ziele der Altersvorsorgereform“

Zillmer-Verbot „gefährdet Ziele der Altersvorsorgereform“

Bei der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge ist vorgesehen, die Beratungsvergütung von Versicherungsverträgen über die gesamte Laufzeit zu verteilen – das Zillmer-Verfahren soll somit abgeschafft werden. Ein aktuelles Gutachten soll zeigen, inwiefern die Reform dadurch gefährdet wird.

Ein Versicherungsvertrag bringt neben den Beiträgen, die man einzahlt, noch ein paar andere Kosten mit sich – Beratungskosten, Verwaltungskosten, Abschlusskosten. Mit inbegriffen ist hier auch die Vergütung für den Vermittler vom Versicherer, üblicherweise in Form einer Provision.

Mithilfe des Zillmer-Verfahrens werden jene Kosten für den Kunden üblicherweise auf die ersten Jahre nach Abschluss des Vertrags verteilt. Im Gesetzentwurf zur privaten Altersvorsorgereform, der am 26.02.2026 auch im Bundestag thematisiert werden soll, ist jedoch ein Punkt enthalten, der dem Zillmer-Verfahren den Garaus machen würde. Nämlich, dass die Kosten nicht auf die ersten Jahre nach Abschluss, sondern über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden sollen.

Und wie so oft bei politischen Ideen: Das schmeckt nicht jedem. So haben Jochen Ruß und Andreas Seyboth für das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften ein Gutachten veröffentlicht, mit dem Titel: „Warum die Vorgaben an die Kostenstruktur der geförderten Altersvorsorgeverträge die Ziele der Reform gefährden“. Rechtsanwalt und Vorstand des Vermittlerverbands AfW – Bundesverband für Finanzdienstleistung hat sich zu diesem Gutachten außerdem unterstützend geäußert.

ifa-Gutachten kritisiert Zillmer-Verbot

Laut dem Gutachten würde die Verteilung von Abschlusskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit die Praxis der Beratung massiv erschweren, wenn nicht faktisch unmöglich machen, so die Autoren. Eine ratierliche Auszahlung der Vergütung wäre hingegen unangemessen, denn keine vergleichbare Dienstleistung werde standardmäßig nach vollständiger Erbringung über die Jahre hinweg nur häppchenweise vergütet. Bei einem Vertragswechsel würde die Beratungsleistung nur teilweise vergütet werden, obwohl sie vollständig erbracht wurde. Die geplante Regelung verhindere also die angemessene Vergütung von Beratung und gefährde so das wichtige Ziel der höheren Verbreitung der Altersvorsorgeverträge.

Eine hohe Verbreitung der geförderten privaten Altersvorsorge könne nur gelingen, wenn ihre Zielgruppe erreicht wird. Das sind die Menschen, denen ein fehlendes Grundwissen über finanzielle Zusammenhänge attestiert wird (40%), so schreibt es das Gutachten mit Bezug auf den Gesetzentwurf zur privaten Altersvorsorgereform. Ohne qualifizierte Beratung sei dies nicht möglich und somit bestehe die Gefahr, dass die Förderung hauptsächlich von Menschen mit hoher finanzieller Bildung genutzt wird. Das seien oft diejenigen, die auch ohne Förderung bereits gut vorgesorgt hätten.

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