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22. Mai 2023
Über die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit

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Über die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit

Seit der Reform des VVG ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Leistungskürzung bemisst sich nach der Schwere des Verschuldens (Quotelung). Mittlerweile gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen zur Bemessung der Quotelung.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Erwin Daffner … am 23. Mai 2023 - 08:33

„… zu Deckungskonzepten raten, bei denen der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet...“

1. Warum soll die Versichertengemeinschaft für ein sorgloses Verhalten eines Kunden aufkommen wollen? Das entspricht nicht dem Versicherungsgedanken.

2. Was passiert, wenn der Versicherer dann bedingten Vorsatz einwendet?