AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
16. Mai 2026
„Die aktuelle Rechtslage darf so nicht stehen bleiben“

1 / 2

„Die aktuelle Rechtslage darf so nicht stehen bleiben“

„Die aktuelle Rechtslage darf so nicht stehen bleiben“

Die IGVM zieht ein Ruhenlassen des Themas nach den OLG-Urteilen gegen Makler zum Begriff „unabhängig“ nicht in Betracht. Die Interessengemeinschaft fordert gesetzliche Klarstellungen und erklärt im AssCompact Interview, wie sie nun weiter vorgehen will.

Interview mit Stefan Rumpp, Vorsitzender des IGVM Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e. V.
Herr Rumpp, mehrere Gerichte haben entschieden, dass Makler nicht mehr mit dem Begriff „unabhängig“ werben dürfen. Sind Sie als Verband nun resigniert?

Nein, wir sind keineswegs resi­gniert. Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass die Gerichte anders entscheiden. Dennoch sehen wir im jüngsten Urteil auch eine Bestätigung unseres bisherigen Kurses. Bereits nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden 2025 haben wir uns – angesichts klarer Begründungen und geringer Erfolgsaussichten – bewusst gegen weitere Rechtsmittel entschieden. Dass nun auch das OLG Köln diese Linie bestätigt, zeigt, dass wir die Situation realistisch eingeschätzt haben. In solchen Momenten zeigt sich der Wert eines Berufsverbands: Wir lassen unsere Maklerinnen und Makler nicht allein, sondern treten für ihre Interessen und Rechte ein.

Provokant gefragt: Geht es in den Urteilen letztlich nur um eine „Kleinig­keit“ bzw. eine Formalität?

Es geht um weit mehr als eine bloße Formalität. Zwar dreht sich die Auseinandersetzung auf den ersten Blick „nur“ um ein Wort doch an diesem Wort hängen grundsätzliche Fragen für unser Berufsbild. Unabhängigkeit ist kein Detail, sondern ein Kernversprechen des Maklers an seine Kundschaft. Wenn Gerichte diesen Begriff untersagen, berührt das das Vertrauen der Kunden in den Makler und die Weise, wie wir unsere Rolle kommunizieren. Es steht also nichts weniger als die Glaubwürdigkeit und das Selbstverständnis unseres Berufsstands auf dem Spiel. Insofern können wir hier nicht von einer Kleinigkeit sprechen.

Es geht also um das Berufsbild als Ganzes. Inwiefern steckt hinter der Debatte dann noch etwas Größeres?

Es geht um die Frage, wie das Berufsbild des Maklers zukünftig definiert und wahrgenommen wird. Die Debatte um das Wort „unabhängig“ ist letztlich ein Stellvertreter für die Frage, welche Rolle der Makler im Interesse des Kunden spielt. Makler sind per Gesetz dem Kunden verpflichtet und keine Vertreter der Versicherer – sie sind treuhänderähnliche Sachwalter der Kundeninteressen. Wenn die Verwendung des Wortes „unabhängig“ untersagt wird, stellt sich die Frage, ob diese besondere Stellung des Maklers ausreichend gesehen wird. Wir sprechen hier also über das Selbstverständnis eines ganzen Berufsstands und darüber, wie viel Wert unsere Gesellschaft auf wirklich unabhängige Beratung legt. Die aktuellen Verfahren haben Signalwirkung für die gesamte Branche.

Dürfen Makler den Begriff „unabhängig“ noch benutzen? Was raten Sie? Reicht z. B. ein „Sternchen“ am Wort „unabhängig“?

Aus den Urteilen folgt ganz klar: Makler sollten in ihrer Werbung vorerst auf den Begriff „unabhängig“ verzichten, solange sie für ihre Tätigkeit Courtagen oder Provisionen von Versicherern erhalten. Nach Auffassung der Gerichte ist die Werbung mit „unabhängiger Versicherungsmakler“ in diesem Fall wettbewerbsrechtlich irreführend. Das OLG Köln hat die Revision zum BGH nicht zugelassen, wodurch diese Rechtsprechung für die Praxis nun Rechtskraft erlangt hat. Wir raten unseren Mitgliedern deshalb, ihre Außendarstellung an die geltende Rechtslage anzupassen. Das bedeutet konkret: Entfernen Sie das Wort „unabhängig“ von Webseiten, aus Broschüren, Werbematerialien etc., wenn Sie typischerweise von Versicherern vergütet werden. Ein Sternchen o. Ä. ändert nichts am Gesamteindruck der Werbung und würde die rechtlichen Risiken nicht sicher ausschließen. Stattdessen sollten Makler ihre besonderen Stärken deutlicher hervorheben: etwa dass sie als ungebundene Vermittler im Auftrag der Kunden handeln, einen breiten Marktüberblick bieten und ihre Vergütung transparent machen. Auf diese Weise bleibt die Botschaft erhalten, dass wir ausschließlich im Interesse der Verbraucher tätig sind – ohne unnötig ein Wort zu verwenden, das derzeit juristisch problematisch ist.

Wo bzw. warum missverstehen Politik und auch Gerichte denn die Rolle der Makler aus Ihrer Sicht?

Aus unserer Sicht liegt das größte Missverständnis darin, dass Politik und Gerichte die besondere Stellung des Maklers unzureichend berücksichtigen. Das treuhänderische Mandat des Maklers ist juristisch klar verankert. Dennoch scheint es in der wettbewerbsrechtlichen Betrachtung keine ausreichende Rolle zu spielen. Es wird verkürzt argumentiert: Weil Makler von Versicherern bezahlt werden, könnten sie nicht „unabhängig“ sein. Dieses Verständnis greift zu kurz. Unabhängigkeit definiert sich nicht allein über die Art der Vergütung, sondern über die freie Produktauswahl und die Verpflichtung gegenüber dem Kunden. Ein Makler, der aus Hunderten Anbietern am Markt diejenigen auswählt, die am besten zum Bedarf des Kunden passen, handelt unabhängig – selbst wenn seine Vergütung als Courtage über den Vertrag erfolgt. Wir finden es fachlich und rechtspolitisch äußerst problematisch, dass diese Kundenorientierung in der aktuellen Debatte in den Hintergrund tritt. Hier wird die Rolle des Maklers missverstanden, nämlich als jemand, der angeblich im Lager der Versicherer steht – was schlicht falsch ist.

 
Ein Interview mit
Stefan Rumpp