Interview mit Stefan Rumpp, Vorsitzender des IGVM Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e. V.
Herr Rumpp, mehrere Gerichte haben entschieden, dass Makler nicht mehr mit dem Begriff „unabhängig“ werben dürfen. Sind Sie als Verband nun resigniert?
Nein, wir sind keineswegs resigniert. Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass die Gerichte anders entscheiden. Dennoch sehen wir im jüngsten Urteil auch eine Bestätigung unseres bisherigen Kurses. Bereits nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden 2025 haben wir uns – angesichts klarer Begründungen und geringer Erfolgsaussichten – bewusst gegen weitere Rechtsmittel entschieden. Dass nun auch das OLG Köln diese Linie bestätigt, zeigt, dass wir die Situation realistisch eingeschätzt haben. In solchen Momenten zeigt sich der Wert eines Berufsverbands: Wir lassen unsere Maklerinnen und Makler nicht allein, sondern treten für ihre Interessen und Rechte ein.
Provokant gefragt: Geht es in den Urteilen letztlich nur um eine „Kleinigkeit“ bzw. eine Formalität?
Es geht um weit mehr als eine bloße Formalität. Zwar dreht sich die Auseinandersetzung auf den ersten Blick „nur“ um ein Wort doch an diesem Wort hängen grundsätzliche Fragen für unser Berufsbild. Unabhängigkeit ist kein Detail, sondern ein Kernversprechen des Maklers an seine Kundschaft. Wenn Gerichte diesen Begriff untersagen, berührt das das Vertrauen der Kunden in den Makler und die Weise, wie wir unsere Rolle kommunizieren. Es steht also nichts weniger als die Glaubwürdigkeit und das Selbstverständnis unseres Berufsstands auf dem Spiel. Insofern können wir hier nicht von einer Kleinigkeit sprechen.
Es geht also um das Berufsbild als Ganzes. Inwiefern steckt hinter der Debatte dann noch etwas Größeres?
Es geht um die Frage, wie das Berufsbild des Maklers zukünftig definiert und wahrgenommen wird. Die Debatte um das Wort „unabhängig“ ist letztlich ein Stellvertreter für die Frage, welche Rolle der Makler im Interesse des Kunden spielt. Makler sind per Gesetz dem Kunden verpflichtet und keine Vertreter der Versicherer – sie sind treuhänderähnliche Sachwalter der Kundeninteressen. Wenn die Verwendung des Wortes „unabhängig“ untersagt wird, stellt sich die Frage, ob diese besondere Stellung des Maklers ausreichend gesehen wird. Wir sprechen hier also über das Selbstverständnis eines ganzen Berufsstands und darüber, wie viel Wert unsere Gesellschaft auf wirklich unabhängige Beratung legt. Die aktuellen Verfahren haben Signalwirkung für die gesamte Branche.
Dürfen Makler den Begriff „unabhängig“ noch benutzen? Was raten Sie? Reicht z. B. ein „Sternchen“ am Wort „unabhängig“?
Aus den Urteilen folgt ganz klar: Makler sollten in ihrer Werbung vorerst auf den Begriff „unabhängig“ verzichten, solange sie für ihre Tätigkeit Courtagen oder Provisionen von Versicherern erhalten. Nach Auffassung der Gerichte ist die Werbung mit „unabhängiger Versicherungsmakler“ in diesem Fall wettbewerbsrechtlich irreführend. Das OLG Köln hat die Revision zum BGH nicht zugelassen, wodurch diese Rechtsprechung für die Praxis nun Rechtskraft erlangt hat. Wir raten unseren Mitgliedern deshalb, ihre Außendarstellung an die geltende Rechtslage anzupassen. Das bedeutet konkret: Entfernen Sie das Wort „unabhängig“ von Webseiten, aus Broschüren, Werbematerialien etc., wenn Sie typischerweise von Versicherern vergütet werden. Ein Sternchen o. Ä. ändert nichts am Gesamteindruck der Werbung und würde die rechtlichen Risiken nicht sicher ausschließen. Stattdessen sollten Makler ihre besonderen Stärken deutlicher hervorheben: etwa dass sie als ungebundene Vermittler im Auftrag der Kunden handeln, einen breiten Marktüberblick bieten und ihre Vergütung transparent machen. Auf diese Weise bleibt die Botschaft erhalten, dass wir ausschließlich im Interesse der Verbraucher tätig sind – ohne unnötig ein Wort zu verwenden, das derzeit juristisch problematisch ist.
Wo bzw. warum missverstehen Politik und auch Gerichte denn die Rolle der Makler aus Ihrer Sicht?
Aus unserer Sicht liegt das größte Missverständnis darin, dass Politik und Gerichte die besondere Stellung des Maklers unzureichend berücksichtigen. Das treuhänderische Mandat des Maklers ist juristisch klar verankert. Dennoch scheint es in der wettbewerbsrechtlichen Betrachtung keine ausreichende Rolle zu spielen. Es wird verkürzt argumentiert: Weil Makler von Versicherern bezahlt werden, könnten sie nicht „unabhängig“ sein. Dieses Verständnis greift zu kurz. Unabhängigkeit definiert sich nicht allein über die Art der Vergütung, sondern über die freie Produktauswahl und die Verpflichtung gegenüber dem Kunden. Ein Makler, der aus Hunderten Anbietern am Markt diejenigen auswählt, die am besten zum Bedarf des Kunden passen, handelt unabhängig – selbst wenn seine Vergütung als Courtage über den Vertrag erfolgt. Wir finden es fachlich und rechtspolitisch äußerst problematisch, dass diese Kundenorientierung in der aktuellen Debatte in den Hintergrund tritt. Hier wird die Rolle des Maklers missverstanden, nämlich als jemand, der angeblich im Lager der Versicherer steht – was schlicht falsch ist.
Sehen Sie eine Strategie bei den Verbraucherschützern, etwa dass sie sich z. B. absichtlich erst mal nur die „Kleinen“ vornehmen?
Es drängt sich zumindest der Eindruck auf, dass hier strategisch vorgegangen wird. Tatsächlich sind bislang v. a. kleinere, lokal tätige Makler abgemahnt und verklagt worden. Über Verfahren gegen große Makler ist uns hingegen nichts bekannt. Möglicherweise wählen die Verbraucherschützer gezielt einfachere Ziele, um erst einmal grundsätzliche Urteile zu erstreiten – Urteile, die dann für alle Makler gelten, ob klein oder groß. Ob das eine bewusste Taktik ist, müssen die Verbraucherschützer selbst beantworten. Es wirkt jedoch so, als wolle man ein Exempel statuieren, bevor man sich an größere Marktteilnehmer heranwagt. Unabhängig von der Größe des Maklers sehen wir aber v. a. ein strukturelles Problem: Eine Verbraucherzentrale tritt hier wie ein Wettbewerber auf, indem sie einen ganzen Berufsstand wegen seiner Wortwahl juristisch unter Druck setzt. Dabei finanzieren wir Makler – überspitzt gesagt – über unsere Steuern und Umlagen diese Organisation mit, die uns dann gerichtlich bekämpft. Diese Doppelrolle einer öffentlich geförderten Verbraucherschutzorganisation halten wir für höchst kritisch. Hier geht es also um grundsätzliche Fairness in der Auseinandersetzung. Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, zu regeln, dass öffentlich finanzierte Stellen nicht wie private Wettbewerber gegenüber Maklern agieren dürfen. Solche Klagen sollten besser von tatsächlichen Mitbewerbern aus der Wirtschaft geführt werden, nicht von einer staatlich unterstützten Institution.
Und wo stehen Sie als Verband in der Debatte nun? Sie kritisieren ja die derzeitige Rechtslage. Fordern Sie eine Gesetzesänderung? Oder wollen Sie es jetzt ruhen lassen?
Wir werden die Debatte aktiv weiterführen. Ein Ruhenlassen kommt für uns nicht infrage. Im Gegenteil: Wir fordern ganz klar gesetzliche Klarstellungen. Wir brauchen eine saubere Abgrenzung, welche Rollen Verbraucherorganisationen in solchen wettbewerbsrechtlichen Fragen spielen dürfen. Zum anderen regen wir auch an, den Maklerstatus im Gesetz deutlicher zu profilieren. Wenn Makler per Gesetz Sachwalter der Kunden sind, sollte das bei Themen wie erlaubten Werbebegriffen berücksichtigt werden. Unser Ziel ist, Rechtssicherheit für Makler zu schaffen und das hohe Maß an Kundenorientierung unseres Berufsstands im Gesetz und in der Öffentlichkeit klarzustellen. Die aktuelle Rechtslage darf so nicht stehen bleiben, und wir werden nicht nachlassen, darauf hinzuweisen und Lösungen einzufordern.
Um den Blick der Gesellschaft auf Makler zu verändern, muss das Thema nun an größere Medien gehen?
Es ist wichtig, die Zusammenhänge einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln. Die Thematik gehört tatsächlich in überregionale Medien, damit nicht ein einseitiges Bild hängen bleibt. Wenn wir die gesellschaftliche Wahrnehmung des Berufsbilds positiv schärfen, schaffen wir vielleicht langfristig auch ein Umfeld, in dem solche Streitfragen weniger emotional und ideologisch geführt werden.
Wie blicken Sie auf die gesamte Entwicklung um das Berufsbild und wo sollte es hingehen?
In den letzten Jahren erleben wir ein ambivalentes Bild des Berufsstands Makler. Einerseits wird unsere Expertise und unsere Rolle als kundenorientierte Berater mehr denn je benötigt. Andererseits stehen wir auch unter wachsendem Druck, z. B. durch regulatorische Anforderungen.
Aus unserer Sicht sollte es dahin gehen, dass der Mehrwert des unabhängigen Maklers stärker wertgeschätzt und herausgestellt wird. Makler sollten weiterhin die Möglichkeit haben, effektiv eine Vielzahl von Produkten zu vermitteln. Kunden sollten erkennen, welchen Vorteil diese breite Marktkenntnis für sie hat. Den Makler in eine Ecke mit abhängigen Vertretern zu stellen oder seine Vergütungsmodelle einseitig zu diskreditieren, ohne gleichwertige Alternativen zu schaffen, ist das Gegenteil von Verbraucherschutz. Es bringt Verunsicherung und führt im schlimmsten Fall dazu, dass gar keine Entscheidung über wichtige Absicherungen getroffen wird. Wir glauben, dass Transparenz und Aufklärung hier der Schlüssel sind: Wenn Kunden klar verstehen, wie Makler arbeiten und vergütet werden, dann lässt sich Vertrauen stärken, unabhängig vom Begriff.
Was wird Ihre Rolle als Interessenvertretung dabei sein?
Die IGVM wird in dieser Entwicklung eine aktive Rolle spielen. Wir möchten, dass der Makler ein attraktiver, angesehener Beruf bleibt, der für echten Mehrwert steht. Dazu gehört, dass wir die Unabhängigkeit unseres Berufsstandes tagtäglich leben und sichtbar machen. Ein wichtiger Meilenstein ist auch der neue Ausbildungsgang zum Versicherungsmakler (IHK), ähnlich einer Facharzt- oder Fachanwaltsfortbildung, die wir als Verband IGVM e. V. zusammen mit der VEMA e.G. ins Leben gerufen haben. Unser Ziel bleiben bessere Rahmenbedingungen, hohe Professionalitätsstandards und Vertrauen auf Kundenseite. Als IGVM werden wir alles daransetzen, dieses Ziel gemeinsam mit unseren Mitgliedern zu erreichen.
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