Zahlreiche Website-Betreiber müssen dringend Änderungen am Impressum ihres Internetauftritts vornehmen. Nachdem der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) am 07.11.2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst wurde, muss die Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV“ durch „Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV“ ersetzt werden. Darauf weist Sarah Lemke, die Syndikusanwältin der Netfonds AG, hin.
Name und Anschrift einer natürlichen Person
Lemke führt weiterhin aus, dass hinter der neuen Formulierung stets der Name und die Anschrift einer natürlichen Person angegeben werden muss. Lediglich eine juristische Person anzugeben, ist hingegen nicht zulässig, so Lemke. Für juristische Personen ist nämlich laut Gesetz auch der Name und die Anschrift des Vertretungsberechtigten zu benennen. Eine korrekte Angabe wäre dementsprechend: „Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Max Mustermann, Musterstr. 2, 12345 Musterstadt“.
Verpflichtend für redaktionell-journalistische Inhalte
Der Website-Betreiber ist zu dieser Angabe verpflichtet, sofern er auf seiner Seite auch redaktionell-journalistische Inhalte anbietet. Reine Online-Shops oder Websites, die nicht redaktionell betreut werden und sich dementsprechend selten ändern, unterliegen nicht der Verpflichtung, einen inhaltlich Verantwortlichen zu benennen. Die Syndikusanwältin der Netfonds AG macht deutlich, dass dementsprechend mindestens alle Blogs und Auftritte in sozialen Medien einen inhaltlich Verantwortlichen im Impressum nennen müssen. Ein Makler hingegen, der lediglich eine Website unterhält, auf der er sein Unternehmen vorstellt und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme aufführt, kann auf die Benennung eines inhaltlich Verantwortlichen verzichten.
Weitere Informationen
Der Artikel von Sarah Lemke findet sich hier. Mehr zu den Informationspflichten und Auskunftsrechten der Anbieter von Telemedien ist direkt im Medienstaatsvertrag nachzulesen. Hier ein Link zum bayerischen Gesetzestext, der jedoch wortgleich in allen Bundesländern in Kraft getreten ist. (tku)
Bild: © Goss Vitalij – stock.adobe.com
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