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4. März 2021
Reisesicherungsfonds erntet Kritik

Reisesicherungsfonds erntet Kritik

Der geplante Reisesicherungsfonds zur Insolvenzabsicherung von Pauschalreisenden ist im Tourismusausschuss auf Widerstand gestoßen. Branchenvertreter halten die Vorgaben für nicht zu schultern und der GDV fordert eine Anhebung der Beitragspflichtgrenze. Zufrieden sind nur die Verbraucherschützer.

Die geplante Reform der Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht hat im Bundestagsausschuss für Tourismus für herbe Kritik gesorgt. Nach dem Willen der Bundesregierung, soll die Insolvenzabsicherung für Pauschalreisende künftig durch einen Reisesicherungsfonds erfolgen, an dem sich nahezu alle Reiseveranstalter beteiligen müssen (AssCompact berichtete).

Massive finanzielle Mehrbelastung

In der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses, haben Vertreter der betroffenen Branchen ihren Unmut über das Reformvorhaben kundgetan. Insbesondere die finanzielle Belastungen, die durch die Einrichtung eines Sicherungsfonds auf die Branche zukommen würden, sorgten für Kritik unter den Branchenvertretern. Im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage würden Beiträge und Sicherheitsleistungen um das Sechs- bis Siebenfache steigen, sollte der Reisesicherungsfonds umgesetzt werden.

Fondsvolumen von 750 Mio. Euro

Hintergrund dieser finanziellen Belastung ist, dass die Reiseveranstalter in der Aufbauphase des Fonds jährlich mindestens 1% ihres Jahresumsatzes in den Fonds einzahlen sollen – ausgenommen sind nur Unternehmen mit weniger als 3 Mio. Euro Jahresumsatz mit Pauschalreisenden. Ziel ist es, den Fonds bis Ende 2026 mit einem Volumen von 750 Mio. Euro auszustatten. Der Staat wiederum sichert den Sicherungsfonds während der Aufbauphase durch eine Bürgschaft oder eine Garantie für den Schadenfall ab. Das Fondsvolumen wurde auf 750 Mio. Euro festgelegt, um die Kunden des umsatzstärksten Reiseanbieters sowie eines weiteren mittelgroßen Unternehmens gegen eine Insolvenz abzusichern. Gleichzeitig sollen stets mindestens 15% des Gesamtmarkts abgedeckt sein.

Prämienerhöhung auf 1% des Jahresumsatzes nicht möglich

Der Vertreter eines mittelständischen Reiseanbieters mit 16 Beschäftigten machte vor dem Ausschuss geltend, dass seine Firma mit dem bisherigen Versicherungsmodell gut gefahren sei. Die Sicherheitsleistungen und die Prämien, wie sie im Entwurf gefordert werden, wären seiner Meinung nach für viele Unternehmen nicht zu stemmen. Die Prämien würden derzeit 0,1 bis 0,2% der Buchungseinnahmen ausmachen. Höher als 0,5 bis 0,6% dürften sie jedoch nicht ausfallen.

Branchenvertreter befürchtet Pleitewelle

Der Präsident des Internationalen Bustouristik Verbandes, Benedikt Esser, warnte unter Bezugnahme auf den Gesetzentwurf vor einer Pleitewelle unter den Mitgliedern seines Verbandes. Bei einer Umfrage hatten drei Viertel aller Mitglieder angegeben, eine Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe nicht aufbringen zu können. Er forderte, die Beitragspflichtgrenze von 3 auf 10 Mio. Euro anzuheben, um mehr Mittelständler vor einer „erzwungenen Kollektivhaftung“ zu bewahren.

GDV fordert Anhebung der Beitragspflichtgrenze

Nils Hellberg vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte die zeitliche Spanne zwischen Inkrafttreten des Gesetzes (01.07.2021) und dem Zeitpunkt der Haftungsübernahme (November 2021). Des Weiteren plädierte auch er dafür, die Beitragspflichtgrenze auf 10 Mio. Euro anzuheben, um den Fonds von Risiken zu entlasten. Der Markt für Kundengeldabsicherung sei ohnehin klein. In Deutschland gebe es nur noch drei einschlägige Anbieter, so Hellberg.

Verbraucherschützer begrüßen den Entwurf

Wirklich zufrieden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigte sich lediglich der Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Felix Methmann. Der Entwurf mache seiner Ansicht nach alles richtig und stelle eine europarechtskonforme Insolvenzabsicherung für Pauschalreisende dar. (tku)

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