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Steuern & Recht
4. Mai 2021
Entscheidung über Rentenbesteuerung rückt näher

Entscheidung über Rentenbesteuerung rückt näher

Der BFH setzt sich aktuell mit zwei Verfahren auseinander, in denen es um die Frage geht, ob die Besteuerung von Renten eine verbotene Doppelbesteuerung darstellt. Für den 19.05.2021 ist ein Verhandlungstermin anberaumt. Ende Mai könnte die Entscheidung fallen. Für den Bund stehen Milliarden auf dem Spiel.

Eigentlich wollte der Bundesfinanzhof (BFH) bereits im Herbst vergangenen Jahres zu einem Urteil kommen, doch das Verfahren verzögerte sich. Die Rede ist von den beiden vor dem BFH anhängigen Verfahren zur Frage, ob es sich bei der Renten­besteuerung um eine verbotene Doppelbesteuerung handelt (Az.: X R 20/19 und X R 33/19). Nun hat der BFH für den 19.05.2021 einen weiteren Verhandlungstermin anberaumt. Die Entscheidungen wird das Gericht dann voraussichtlich Ende Mai in einem gesonderten Termin verkünden.

Worum geht es?

Hintergrund des Streits ist die Einführung des sogenannten Alterseinkünftegesetzes. Demzufolge müssen Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2005 versteuert werden. Das Jahr markierte damit den Beginn einer 35 Jahre dauernden Übergangsregelung, wonach zu Beginn lediglich 50% der Bezüge zu versteuern waren. Bis 2020 stieg dieser Wert jährlich um zwei Prozentpunkte. Von diesem Jahr an steigt der steuerpflichtige Anteil der Bezüge jährlich nur noch um einen Prozentpunkt. Von 2040 an soll die gesetzliche Rente schließlich komplett besteuert werden.

Bereits 2007 hatten Bert Rürup und der damalige Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, einen Brandbrief an die Bundesregierung geschrieben und darin gefordert, das Alters­einkünfte­gesetz abzuändern. Ihrer Überzeugung nach hätte das Gesetz eine doppelte Besteuerung zur Folge. Eine Doppel­besteuerung ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Woher rührt der Vorwurf der Doppelbesteuerung?

Seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes wird die Rente nachgelagert besteuert. Das Finanzamt zieht die Rentenbeiträge also vom Einkommen ab und berechnet erst im Anschluss die fällige Steuerlast. Die Rente wiederum muss erst in der Bezugsphase versteuert werden. Das ist für den Rentenversicherten in den meisten Fällen von Vorteil, da die Steuersätze während des Erwerbslebens in der Regel höher sind.

Die Systematik konnte jedoch nicht von heute auf morgen umgestellt werden, da bis 2005 alle Rentenbeiträge versteuert worden waren. In der Auszahlphase wäre die Rente dann ein weiteres Mal versteuert worden. Also entschied man sich für die zuvor beschriebene Übergangsregelung. Demzufolge werden Rentenbeiträge erst ab 2025 komplett steuerfrei eingezahlt und Rentner müssen ihre Rente nur dann voll versteuern, wenn ihr Ruhestandsbeginn ab 2040 erfolgt.

Die Frage ist nun, ob diese Übergangsregelung den erwünschten Effekt hat oder nicht vielmehr dennoch eine Doppelbesteuerung darstellt. Die Bundesregierung ist weiterhin der Ansicht, dass keine Doppelbesteuerung vorliegt. Der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun und der Saarbrücker Finanzmathematiker Klaus Schindler hingegen kommen zu dem Schluss, dass bis zu 22% der Rente doppelt besteuert würden. Letztlich wird es auf die Definition ankommen, die der BFH für das Vorliegen einer Doppelbesteuerung zugrunde legt.

Weshalb ist die Entscheidung des BFH so wichtig?

Bei der Frage, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, geht es um viel Geld. Die Bedeutung der anhängigen Verfahren zeigt sich allein schon darin, dass sich das Bundesfinanzministerium als dritte Partei in die Fälle eingeklinkt hat. Dieses Recht steht ihm laut § 122 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung frei, wenn ein Fall Bundesrecht berührt. Den Joker zieht das Ministerium denkbar selten. Bei einer gerichtlich erzwungenen Steuersenkung oder einer Anpassung der Übergangsregelung kämen auf den Bund hohe Milliardensummen durch Steuermindereinnahmen zu. (tku)

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2021, Seite 56, und in unserem ePaper.

Bild: © Alexander Limbach – stock.adobe.com

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