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26. Oktober 2021
Bankgebühren: vzbv bereitet Musterfeststellungsklage vor
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Bankgebühren: vzbv bereitet Musterfeststellungsklage vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband plant eine Musterfeststellungsklage gegen zwei Sparkassen. Die Verbraucherschützer werfen den beiden Kreditinstituten vor, unrechtmäßig erhobene Bankgebühren nicht zu erstatten. Sie stützen sich dabei auf das BGH-Urteil, das im April gegen die Postbank ergangen war.

Ende April hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Banken ihre Gebührenentgelte nicht ohne aktive Zustimmung der betroffenen Kunden erhöhen dürfen (AssCompact berichtete). Die BaFin kündigte daraufhin an, ein wachsames Auge auf den Umgang der Kreditinstitute mit der Erstattung von zu Unrecht erhobenen Gebühren zu werfen.

Musterfeststellungsklage in Vorbereitung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen jedoch Informationen vor, wonach mehrere Kreditinstitute – darunter die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse – rechtmäßige Erstattungsforderungen zurückweisen. Die beiden Sparkassen sehen die Erstattungsforderungen als unbegründet an, da sie ihre letzte Preiserhöhung vor mehr als drei Jahren vorgenommen haben. Mit den Musterfeststellungsklagen möchte der vzbv gerichtlich feststellen lassen, dass sämtliche Entgelte erstattet werden müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung.

Betroffene Kunden gesucht

Um Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Sparkassen anzustrengen, suchen die Verbraucherschützer betroffene Kunden der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn, die bereit sind, sich an der Klage zu beteiligen. Unter musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren können die Sparkassen-Kunden sich anmelden und prüfen, ob ihr Fall für die Teilnahme an einer der Musterfeststellungsklagen geeignet ist.

Hintergrund

Der BGH hatte am 27.05.2021 in einem Prozess zwischen vzbv und Postbank entschieden, dass Änderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank unwirksam sind. Das Kreditinstitut wollte Entgelte erheben ohne zuvor die aktive Zustimmung seiner Kunden eingeholt zu haben. Der BGH sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Inhaltsgleiche bzw. ähnliche Klauseln wie die der Postbank wurden branchenweit verwendet. Da die Klauseln unwirksam sind, haben auch die darauf gestützten Preisänderungen keinen Bestand. Bereits bezahlte Entgelte können dementsprechend zurückgefordert werden, sofern die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Der vzbv stellt auf seiner Website einen Musterbrief hierfür zur Verfügung. (tku)

Bild: © Worawut – stock.adobe.com