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30. Oktober 2023
ROLAND erweitert Leistungen für Gewerbekunden
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ROLAND erweitert Leistungen für Gewerbekunden

Für Gewerbekunden bietet ROLAND Rechtsschutz nun erweiterte Leistungen in den Produktlinien Kompakt, Komfort und KomfortPlus. In der Variante KomfortPlus profitieren Kunden beispielsweise von einem neuen passiven Rechtsschutz im Patent-, Marken- und Urheberrecht.

ROLAND Rechtsschutz hat an seinem Angebot für Gewerbekunden gefeilt. In allen drei Produktlinien Kompakt, Komfort und KomfortPlus hat der Versicherer die Leistungen erweitert. So hat ROLAND Rechtsschutz zum Beispiel in allen drei Varianten den Vertrags-Rechtsschutz für erneuerbare Energien bis 5.000 Euro pro Fall (15.000 Euro pro Fall bei KomfortPlus) ergänzt – jetzt auch bei Anschaffung und Installation.

Privat-Baustein im Gewerbetarif

Im vor Kurzem gelaunchten Tarif für Privatkunden von ROLAND Rechtsschutz wurden etliche Leistungserweiterungen ergänzt – insbesondere in der Premium-Variante: Die bisherigen großen Ausschlüsse wie Eherecht und Hausbau sind jetzt eingeschlossen (AssCompact berichtete). Davon profitieren nun auch Geschäftsführer mit dem neuen Privat-Baustein im Gewerbetarif. Denn dieser umfasst alle neuen Privat-Premium-Leistungen. Wie die Bausteine JurCyber, Reputation und JurContract, die unter anderem gegen Cyberrisiken oder bei vertraglichen Streitigkeiten helfen, können Gewerbekunden auch den Baustein Privat bei Bedarf hinzunehmen.

Neuer passiver Rechtsschutz im Patent-, Marken- und Urheberrecht

Streitigkeiten rund ums geistige Eigentum gehen oftmals einher mit kosten- und zeitintensiven Prozessen. Im passiven Rechtsschutz, also bei der Abwehr solcher Ansprüche, übernimmt der Versicherer in der Variante KomfortPlus bis 10.000 Euro je Fall. Dazu gehören beispielsweise alle Konflikte in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster- und Designrechten.

Eine weitere Neuerung in der KomfortPlus-Variante: Wer rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung wahrnehmen möchte, ist mit dem neuen Tarif künftig abgesichert. Im Speziellen sind hier Anfechtungen eines Vertrags zwischen Versicherungsnehmer und dem Kunden im Inland aufgrund eines vom Kunden des Versicherungsnehmers eröffneten Insolvenzverfahrens abgedeckt. 

Agrar-Rechtsschutz auch für größere gewerbesteuerpflichtige Betriebe

Auch die Leistungen im Agrar-Rechtsschutz hat ROLAND ausgebaut. So wird beispielsweise die Zugehörigkeit zu einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nicht mehr vorausgesetzt. Somit können auch gewerbesteuerpflichtige Betriebe aus der tierischen und pflanzlichen Urproduktion den Baustein abschließen und sich so gegen rechtliche Risiken absichern.

Die Prämienberechnung erfolgt zukünftig über den Umsatz. Eine Abfrage nach dem Gesamtumsatz, inklusive Subventionen, reicht somit aus, um den landwirtschaftlichen Hauptbetrieb, steuerpflichtige Nebenbetriebe, erneuerbare Energien und Intensivtierhaltung mitzuversichern. Darüber hinaus lassen sich Altenteiler und Hoferben prämienneutral mitversichern, wenn deren Wohnsitz bis zu 100 km Luftlinie zum Risikoort entfernt ist. Außerdem sind die Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsangelegenheiten sowie Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind, bereits in der Grunddeckung bis zu 50.000 Euro pro Fall versichert. 

Leistungs-Update-Garantie für Bestandskunden mit Tarif 2022

Mit der Leistungs-Update-Garantie des neuen Tarifs erhalten mit Ausnahme von Agrar-Rechtsschutz-Kunden alle Gewerbekunden mit einem Vertrag der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 2022 automatisch die neuen Gewerbe-Leistungen. (tk)

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