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Steuern & Recht
27. Mai 2025
Breite Kritik stoppt Gebäude-TÜV – Erleichterung bei Eigentümern
Breite Kritik stoppt Gebäude-TÜV – Erleichterung bei Eigentümern

Breite Kritik stoppt Gebäude-TÜV – Erleichterung bei Eigentümern

Aufatmen bei Eigentümern und Immobilienverwaltern: Der umstrittene Gebäude-TÜV ist vorerst vom Tisch. Die DIN 94681 zur Verkehrssicherheit von Wohngebäuden wird nach breiter Kritik gestoppt – zu groß waren die Bedenken, auch mit Blick auf mögliche Leistungsausschlüsse bei Versicherungen.

Der sogenannte Gebäude-TÜV ist vom Tisch: Der Norm-Entwurf DIN 94681 zur Verkehrssicherheit von Wohngebäuden wird nicht weiterverfolgt. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) erklärt, dass der zuständige Ausschuss nach Abschluss der öffentlichen Kommentierungsphase beschlossen hat, das Normungsprojekt einzustellen. Vorausgegangen war eine mehrwöchige Phase, in der Fachleute und Privatpersonen ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben konnten. Diese Kommentierungsphase ist ein zentrales Element des Normungsprozesses und ausdrücklich darauf ausgelegt, Kritik und Verbesserungsvorschläge aufzunehmen.

Die zahlreichen und überwiegend kritischen Rückmeldungen haben den Ausschuss nun zu dem Schritt veranlasst, das Projekt nicht weiterzuführen. Stattdessen ist ein Workshop mit den Kritikern geplant, um den Themenkomplex Verkehrssicherheit von Wohngebäuden in einem anderen Rahmen weiter zu bearbeiten.

Gute Nachricht aus Sicht von Eigentümern und Hausverwaltern

Insbesondere Eigentümer- und Immobilienverwalterverbände zeigen sich erfreut über das Aus des Norm-Entwurfs. Diese hatten bereits im Vorfeld auf mögliche zusätzliche Belastungen und Bürokratie hingewiesen, die mit der Einführung einer regelmäßigen Sicherheitsprüfung für Wohngebäude vergleichbar mit einem TÜV hätten einhergehen können. Mit der Einstellung des Normungsvorhabens bleibt die Diskussion um mehr Sicherheit an und in Wohngebäuden zwar weiter auf der Agenda, aber ohne DIN-Norm. Diese wäre zwar ohnehin nicht verbindlich, hätte aber einen gewissen Standard definiert.

DIN-Norm mit Wirkung auf Gerichte und Versicherer

„Für alle Immobilieneigentümer ist das eine gute Entscheidung“, sagt etwa Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbands „Wohnen im Eigentum (WiE)“. Die DIN hätte zwar nicht unmittelbare, aber wohl mittelbare Rechtswirkungen auslösen können, da Gerichte sie bei Streitigkeiten als Auslegungshilfe heranziehen könnten. Zudem sei zu befürchten gewesen, dass Unternehmen und Verbraucher die DIN-Vorgaben in Verträge integrieren könnten. „Gerade im Versicherungsbereich hätte das dann vermutlich häufiger zum Leistungsausschluss geführt, wenn die DIN Vertragsbestandteil wird, der betroffene Eigentümer als Versicherungsnehmer die Vorgaben aber gar nicht umsetzen kann“, so Möller. Die Verkehrssicherheit von Gebäuden müsse aber natürlich sichergestellt sein und es sei gut, wenn Immobilieneigentümer dafür sensibilisiert werden.

Zeichen gegen weitere Bürokratisierung

Aus Sicht der Immobilienverwalter ist das Aus insbesondere auch ein Zeichen gegen die ausufernde Bürokratisierung der Branche. Gerade in Zeiten, in denen die Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz dem Bürokratieabbau eine zentrale Rolle im Koalitionsvertrag einräumt, sei dieses Ergebnis ein wegweisendes Signal. „Wer Bürokratie abbauen will, muss auch bereit sein, überflüssige Normierungsprojekte zu stoppen. Wir freuen uns, dass unsere Einwände gehört wurden – Eigentum muss verwaltbar und bezahlbar bleiben,“ kommentiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Das hätte die DIN-Norm regeln wollen

Der Gebäude-TÜV gemäß dem Entwurf der DIN 94681 hätte eine regelmäßige Überprüfung von Wohngebäuden auf ihre Verkehrssicherheit vorgesehen. Ziel war es, potenzielle Gefahrenquellen wie lose Treppengeländer, beschädigte Gehwege, marode Fassadenteile oder unsichere Zugänge frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Verantwortlich für die Durchführung der Prüfungen wären die Eigentümer oder Verwalter der Gebäude gewesen, verbunden mit einer entsprechenden Dokumentations- und Nachweispflicht. Kritiker befürchteten dadurch hohe Kosten, zusätzliche Haftungsrisiken und einen erheblichen Verwaltungsaufwand für private und institutionelle Eigentümer. (bh)