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22. August 2025
Behandlungsfehler bei Geburt: Kind erhält 1 Mio. Euro Schmerzensgeld
Behandlungsfehler bei Geburt: Kind erhält 1 Mio. Euro Schmerzensgeld

Behandlungsfehler bei Geburt: Kind erhält 1 Mio. Euro Schmerzensgeld

Wegen gravierender Behandlungsfehler bei einer Geburt im Jahr 2016 hat das Landgericht Göttingen erstmals ein Schmerzensgeld von 1 Mio. Euro zugesprochen. Das Mädchen hat bei der Geburt schwerste körperliche und geistige Beeinträchtigungen davongetragen.

Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Göttingen hat am 14.08.2025 einer heute neunjährigen Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1 Mio. Euro zugesprochen. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um die bislang höchste in Göttingen verhängte Schmerzensgeldsumme.

Dem Urteil liegt eine Geburt im Jahr 2016 zugrunde. Das Gericht stellte fest, dass dem medizinischen Personal des beklagten Krankenhauses mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen waren. So sei trotz eindeutiger Anzeichen für eine akute Gefährdung des ungeborenen Kindes weder von der zuständigen Hebamme noch von dem behandelnden Arzt ein erforderlicher Notkaiserschnitt eingeleitet worden. Zudem sei die Klägerin nach der Geburt nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden. Auch die rechtzeitige Alarmierung des auf solche Fälle spezialisierten neonatologischen Notdienstes der Universitätsmedizin Göttingen sei unterblieben.

Die Folgen für die Klägerin sind gravierend: Sie leidet laut Gericht an schwersten körperlichen und geistigen Einschränkungen, kann weder sprechen noch eigenständig Nahrung zu sich nehmen und ist dauerhaft auf umfassende Betreuung angewiesen. Eine Besserung ihres Zustands sei nicht zu erwarten.

Das betroffene Krankenhaus hat seine gynäkologische Geburtsstation mittlerweile geschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (bh)

LG Göttingen, Urteil vom 14.08.2025 – Az:12 O 85/21