TravelSecure, die Reiseversicherung der Würzburger Versicherung, hat neben Änderungen im Auslandsreiseschutz nun auch Neuerungen in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bekannt gegeben. Genau wie beim Auslandsreisekrankenschutz gelten die aktualisierten Bedingungen ab September. Sie betreffen sowohl die Absicherung bei Einzelreisen als auch die Leistungen des Jahresreisekarte, erklärt der Versicherer.
Neuerungen in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Sowohl für die Reiserücktritts- als auch die Reiseabbruchversicherung können ab sofort im Familientarif bis zu zwei Erwachsene und bis zu sieben Kinder bis zum 25. Geburtstag versichert werden. Dabei ist es belanglos, ob die versicherten Personen miteinander verwandt sind.
Zudem beinhaltet der Leistungskatalog nun Leistungen im Falle der Zuweisung eines unbefristeten Pflegeheimplatzes sowie bei unerwarteter Ablehnung eines Visums. Bei Schiffsreisen übernimmt der Versicherer künftig auch die Kosten für die Nachreise zum nächsten Zustiegshafen im Falle einer Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel.
Das hat sich bei der Reiseabbruchversicherung geändert
In der Reiseabbruchversicherung übernimmt TravelSecure nun auch die Kosten für die Verlängerung des Aufenthalts sowie zusätzliche Rückreisekosten bis zur maximalen Versicherungssumme bei Naturkatastrophen oder Elementarereignissen.
Bei Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel erstattet der Versicherer künftig neben den Rückreisekosten auch die Kosten für die Weiterreise. (js)
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