Das Ratinghaus Franke und Bornberg hat die Ergebnisse seines aktuellen Ratings zur Grundfähigkeitsversicherung (GF) veröffentlicht. Insgesamt haben die Experten für den aktuellen Jahrgang 165 Tarife von 26 Anbietern untersucht.
Grundfähigkeitsversicherung keine „BU-Light“
In den Erläuterungen zum Rating erklärt Franke und Bornberg, dass es in der GF weiterhin keine einheitlichen Standards gibt. „Jede Gesellschaft entscheidet für sich, welche Fähigkeiten sie versichert, und woran deren Verlust gemessen wird“, so Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. „Bei 40 Grundfähigkeiten und mehr kommt die Übersicht schnell abhanden.“
Zudem seien die Produkte oft stark, die Beratung jedoch nicht immer. Die GF werde häufig zu nah an der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dargestellt. In Realität sei die Schwelle zum Erhalt einer GF-Leistung jedoch hoch und unterscheidet sich grundlegend zur BU. „Die Grundfähigkeit ist keine BU-Light“, warnt Phillipp Wedekind, Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg.
Beratung muss Leistungsvoraussetzungen klar machen
Häufig werden Leistungsanträge zu früh gestellt, wenn Kunden zwar gesundheitlich bereits erheblich beeinträchtigt sind, aber die versicherte Fähigkeit noch nicht ganz verloren ist. Das ist aber für eine Leistung noch nicht genug. „Viele Kunden unterschätzen, wie stark die Einschränkung sein muss, damit eine GF-Leistung greift“, so Wedekind. „Maßgeblich ist ausschließlich, ob die in den Bedingungen definierte Grundfähigkeit als verloren gilt.“ Genau das müsse auch in der Beratung transparent gemacht werden, so Wedekind. Vermittler sollten die Erwartungen ihrer Kunden relativieren, raten die Experten. Entscheidend sei eine „realitätsnahe Beratung mit verständlicher Erläuterung der Leistungsvoraussetzungen“.
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