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29. Januar 2026
Aktuelle D&O-Urteile: Folgt auf zwei Knaller der dritte?

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Aktuelle D&O-Urteile: Folgt auf zwei Knaller der dritte?

Aktuelle D&O-Urteile: Folgt auf zwei Knaller der dritte?

Zwei Entscheidungen zur D&O-Versicherung haben 2025 den Markt bewegt – und für mehr Klarheit sowohl für Versicherer als auch für versicherte Manager und Unternehmen gesorgt. Für 2026 ist mit einer weiteren wichtigen Entscheidung zu rechnen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Mark Wilhelm.

Ein Artikel von Dr. Mark Wilhelm, LL.M., Rechtsanwalt Master of Insurance Law, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Wilhelm Rechtsanwälte

Eigentlich hatten die D&O-Versicherer den Mega-Schadenfall Dieselskandal bereits im Sommer 2021 zu den Akten gelegt: Mit dem VW-Konzern einigten sich die Versicherer der Manager des Autobauers auf eine einmalige und vor allem abschließende Zahlung von 270 Mio. Euro. Im Gegenzug sagte die Konzernführung zu, keine weiteren Schadensersatzansprüche gegen aktuelle oder ehemalige Manager mehr im Zusammenhang mit dem Diesel-Komplex zu erheben. Für die D&O-Versicherer ein vernünftiger Deal: Sie hatten die Manager mit einer Deckung von bis zu 500 Millionen Euro ausgestattet, mussten nun aber nur wenig mehr als die Hälfte davon zahlen.

Doch nun muss der Vergleich – eine der größten D&O-Schadenzahlungen der deutschen Wirtschaftsgeschichte – völlig neu aufgerollt werden: Ende September vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof den Deckungsvergleich zwischen VW und den Versicherern für nichtig erklärt (Urt. v. 30.09.2025, Az. II ZR 154/23). Die Aktionäre seien im Vorfeld nicht ausreichend darüber informiert worden, dass der Erhalt der Versicherungsleistung mit einem gewichtigen Zugeständnis – dem Haftungsverzicht gegenüber mehr als 150 möglichen Verantwortlichen im Konzern – verbunden war. Auch seien die Privatvermögen der Manager nicht ausreichend geprüft worden.

Während also die betroffenen Versicherer den Diesel-Fall wieder auf „offen“ in ihre Bücher nehmen müssen und hinter den Kulissen in Wolfsburg die Karten zwischen VW-Konzern, Managern und Versicherern neu gemischt werden, diskutiert der Markt die Breitenwirkung der Entscheidung:

Unternehmen könnten künftig versuchen, Deckungsansprüche aus der D&O-Police noch konsequenter durchzusetzen, um das Risiko einer Anfechtung durch Aktionäre gar nicht erst aufkommen zu lassen. Der Druck auf die Konzernführungen wächst jedenfalls, nach Großschäden das Maximale von den Verantwortlichen und ihren Versicherern ersetzt zu bekommen. Vorstände, die nun – wohl berechtigterweise – ihr Privatvermögen in Gefahr sehen, werden von den Unternehmen schon bei der Anstellung höhere Deckungssummen verlangen.

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Ein Artikel von
Dr. Mark Wilhelm, LL.M.