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15. Februar 2026
Vermögensübertragung per Fondspolice

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Vermögensübertragung per Fondspolice

Vermögensübertragung per Fondspolice

Die geplante Erbschaftsteuerreform im Spätsommer dieses Jahres wirft ihre Schatten voraus. Auch wenn noch nicht klar ist, welche Neuregelungen konkret beschlossen werden, tun Versicherungsvermittler gut daran, frühzeitig die Weichen für ihre Kunden zu stellen und die Möglichkeiten zu nutzen, die bestimmte Fondspolicen heute schon bieten.

Ein Artikel von Michael Mebesius, Business Development Manager für Liechtenstein Life

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland Erbschaften und Schenkungen im Wert von über 113 Mrd. Euro steuerlich erfasst – Tendenz weiter steigend. Doch die für den Herbst 2026 geplante Neuregelung könnte die Möglichkeiten einer Vermögensübertragung insbesondere für Gutverdiener, Wohlhabende und ihre Familien deutlich einschränken. Sogenannte Generationenversicherungen oder Wealth-Tarife offerieren gerade jetzt interessante Optionen der Nachlassplanung.

Diese Vorteile bieten Generationenversicherungen

Generationenversicherungen sind spezielle lang laufende Fondspolicen, die weit mehr können als Altersvorsorge und Absicherung: Sie sind kein starres Sparkorsett für den Ruhestand mehr, sondern arbeiten wie eine Toolbox für flexiblen Vermögensaufbau und -übertragung mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten – vor allem für die Planung von Erbschaften und Schenkungen. Durch diese Multifunktionalität lassen sich auch Steuerlasten optimieren, weil Fondsanteile in der Police nicht direkt Teil der Erbmasse bilden, sondern sich an der vertraglichen Gestaltung und den verbrieften Absichten des Versicherungsnehmers orientieren müssen.

Generationenversicherungen bieten sehr lange Laufzeiten für den Erlebensfall. Beim Tarif Liechtenstein Life Wealth sind es über 100 Jahre für die versicherte Person. Dadurch können sie einen erheblichen Beitrag für die optimale Vermögensübertragung über Generationen hinweg leisten und eröffnen in vielen Fällen interessante steuerliche Optionen. In den Vertrag können neben zwei Versicherungsnehmer weitere versicherte Personen und Bezugsberechtigte aufgenommen werden. Auf diese Weise lassen sich Bezugsrechte individueller gestalten. Auch die Fälligkeit und damit die steuerliche Wirksamkeit kann bei modernen Tarifen durch die Vereinbarung einer Termfix-Option für die Versicherungsleistung flexibler geregelt werden. Der Vorteil: Fälligkeitszeitpunkte lassen sich gezielt für generationenübergreifende Vermögensübertragung optimieren.

Freibeträge der Erbschaftsteuer optimal nutzen

Bei Generationenversicherungen lassen sich die Freibeträge der Erbschaftsteuer im Falle eines langen Lebens sogar mehrfach nutzen. Das Vermögen bleibt auch nach der rechtlichen Übertragung im Vertrag, arbeitet im Rahmen der langfristigen Anlage renditewirksam weiter und muss nicht entnommen werden. Wenn ein Familienvater Vermögen per Schenkung auf ein leibliches Kind übertragen möchte, lässt sich der volle Freibetrag der Erbschaft- und Schenkungsteuer von 400.000 Euro pro Kind sofort und zusätzlich alle zehn Jahre im Rahmen des angesparten Versicherungskapitals nutzen.

Generationenversicherungen können auch dabei helfen, mögliche Härten des bestehenden Steuerrechts zu vermeiden: Wenn sich Ehepartner klassisch mit einem Testament gegenseitig absichern, greift im Erbfall der aktuelle gesetzliche Steuerfreibetrag von 500.000 Euro für den überlebenden Partner. Wenn also einer der Eheleute stirbt, bleiben die gesetzlichen Freibeträge der Kinder ungenutzt. Verstirbt auch der überlebende Partner, greift die Erbschaftsteuer zulasten der Kinder sogar ein zweites Mal.

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Ein Artikel von
Michael Mebesius