Im März treten wieder einige Neuerungen rund um Geld, Rente und den Alltag in Kraft. Es geht beispielsweise um Beiträge, Fristen oder praktische Regeln.
Rund um die Rente: Krankenkassen-Zusatzbeitrag und freiwillige Beiträge
Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge erhöht. Für gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner wirken sich diese Anpassungen jedoch erst ab 01.03.2026 aus, da gesetzlich eine zweimonatige Verzögerung gilt.
Außerdem können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2025 noch bis zum 31.03.2026 gezahlt werden, wie die Deutsche Rentenversicherung erinnert.
Meldeverordnung zum Geldwäschegesetzes tritt in Kraft
Die neue GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) tritt zum 01.03.2026 in Kraft und richtet sich formal an Banken, Finanzdienstleister und andere sogenannte Verpflichtete. Darauf weisen die Industrie- und Handelskammern hin. Die Verordnung sieht vor, dass Verdachtsmeldungen elektronisch zu übermitteln sind. Neben der Festlegung des technischen Übermittlungsformates legt sie die erforderlichen Angaben in solchen Verdachtsmeldungen i. S. d. §§ 43, 44 des Geldwäschegesetzes fest.
Neue Versicherungskennzeichen für Mopeds, E-Scooter und E-Bikes
Der Frühling naht und damit ist es Zeit, die Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas, S-Pedelecs und E-Scooter zu prüfen: Ende Februar verlieren die alten grünen Kennzeichen automatisch ihre Gültigkeit. Wer sie nicht rechtzeitig ersetzt, ist im Falle eines Unfalls unversichert und muss Kosten selbst tragen. Deshalb schnell noch handeln. Neue schwarze Kennzeichen gibt es direkt bei den Kfz-Versicherern.
Neuer SCHUFA-Score mit mehr Transparenz
Für Ende März 2026 ist der neue, vereinfachte SCHUFA-Score angekündigt. Nutzer können ihren Score dann in einem Schufa-Account abrufen und dank eines „Erklärtools“ nachvollziehen, wie er sich zusammensetzt. Der Account wird phasenweise ausgerollt, in der Beta-Phase erfolgt die Anmeldung zunächst über eine Warteliste. Der neue Score wird kostenlos digital einsehbar sein und soll Verbrauchern mehr Transparenz bieten.
Grundsteuer-Teilerlass bei Mietausfall rechtzeitig beantragen
Vermieter, die voriges Jahr unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, können bis zum 31.03.2026 einen Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer stellen. Daran erinnert der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen. Präsident Walter Eilert erläutert: „Wenn die Mieteinnahmen letztes Jahr um mehr als 50% unter der normalen Jahreskaltmiete gelegen haben, kann die Kommune dem Vermieter 25% der Grundsteuer erlassen. Falls es 2025 gar keine Mieteinnahmen gab, kann der vermietende Eigentümer sogar 50% der Steuerlast erlassen bekommen.“ Allerdings sind zuvor einige Voraussetzungen zu prüfen. Einen Antrag auf Grundsteuer-Teilerlass können Vermieter beim Steueramt der Kommune stellen.
Zum Monatsende: Uhren vor, Heckenschere weg
Am letzten Sonntag im März werden die Uhren wieder umgestellt: In der Nacht zum 29.03. wird von 2:00 auf 3:00 Uhr vorgestellt. Die Sommerzeit beginnt und dauert bis zum letzten Sonntag im Oktober 2026.
Außerdem ist Ende März wieder Schluss mit radikalen Rückschnitten von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen: Vögeln soll so bis September das ungestörte Brüten ermöglicht werden. (bh)
Lesen Sie auch: Steuern und Rente 2026: Wichtige Änderungen im Überblick