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14. April 2026
Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern startet jetzt
Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern startet jetzt

Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern startet jetzt

Ab sofort können Eigentümer, Vermieter und Immobilienunternehmen Fördermittel des Bundes für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. Gefördert werden Wallboxen, Netzanschluss und technische Ausstattung.

Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter und Immobilienunternehmen können nun Anträge für das kürzlich beschlossene Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) stellen. Ziel ist der Ausbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund neun Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Das Programm umfasst insgesamt 500 Mio. Euro.

Praxisnahe Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) verbessert sich unter anderem der Zugang zur Förderung deutlich. Anträge können erstmals gestellt werden, bevor die Eigentümergemeinschaft den Beschluss über den Ausbau gefasst hat. Dieser Beschluss kann innerhalb von sechs Monaten nach einer positiven Erstbewilligung nachgereicht werden. Der VDIV Deutschland begrüßt diesen Schritt als praxisnah. Geschäftsführer Martin Kaßler erklärt: „Dass Anträge jetzt auch vor einer Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft gestellt werden können, ist wegweisend und nimmt die Besonderheiten von WEGs ernst. Erstmals wird damit eine zielgerichtete Förderung möglich.“

Förderbeträge, Voraussetzungen und Fristen im Überblick

Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20% der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Je Stellplatz gibt es bis zu 1.300 Euro ohne Ladepunkt, 1.500 Euro mit Wallbox und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Die Ladeleistung ist auf maximal 22 Kilowatt begrenzt.

Anträge können bis zum 10.11.2026 eingereicht werden. Die Mittel werden nach Eingang der Anträge vergeben. Für Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand erfolgt die Vergabe über ein wettbewerbliches Verfahren. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15.10.2026 möglich.

Das Ministerium stellt einen WEGweiser bereit, der den Weg von Bedarfserfassung über Beschlussfassung bis zur Umsetzung und späteren Erweiterung strukturiert. Alle Informationen und Förderaufrufe sind unter laden-im-mehrparteienhaus.de abrufbar. (bh)