Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) rückt den Verbraucherschutz weiterhin in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. In einem aktuellen Beitrag sowie einem begleitenden Interview zur Beschwerdestatistik 2025 wird deutlich, dass die Aufsicht die Entwicklung der Eingaben von Verbrauchern weiterhin genau beobachtet und daraus auch konkrete Erwartungen an die Banken und Versicherer ableitet.
Im Jahr 2025 gingen bei der Bafin insgesamt rund ein Drittel mehr Beschwerden ein als im Vorjahr. Insgesamt wurden 46.400 Beschwerden registriert, davon entfielen 14.285 auf Versicherer.
Kfz-Versicherung im Fokus der Beschwerden
Besonders im Fokus steht dabei die Kfz-Versicherungssparte, die mit 5.238 Eingaben die meisten Beschwerden verzeichnete. Es folgen die Krankenversicherung mit 4.044 und die Lebensversicherung mit 1.583 Beschwerden. Auffällig ist insbesondere der deutliche Anstieg der Beschwerden in der Kranken- und Lebensversicherung im Vergleich zum Vorjahr. In der Lebensversicherung wurde ein leichter Rückgang verzeichnet.
„Bei den Beschwerden über Versicherer ging es in erster Linie um die Schadensbearbeitung, vor allem um die Bearbeitungsdauer und die Höhe der Versicherungsleistung. Das ist kein neues Thema für uns. Allerdings gab es bei den Versicherern im Jahr 2025 auch einen Sondereffekt: Der Anstieg der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr geht im Wesentlichen auf einen Einzelfall zurück. Wir haben hier also keinen branchenweiten Trend,“ erklärt Bafin-Verbraucherschutzbeauftragter Christian Bock.
Ein möglicher Grund für den Anstieg könnte aber auch darin liegen, dass die Beschwerdemöglichkeit bei der BaFin zunehmend bekannter wird und die Aufsicht den Verbraucherschutz erst in den vergangenen Jahren stärker in der Öffentlichkeit hervorgehoben hat. Trotz des spürbaren Anstiegs bleibt jedoch einzuordnen: Die absolute Beschwerdequote ist im Verhältnis zum Gesamtbestand an Versicherungsverträgen weiterhin sehr gering.
Gegen Banken und Finanzinstitute gingen insgesamt 25.744 Beschwerden ein. Laut Bock konzentrieren sich dabei rund 50% der Eingaben auf fünf große Institute. Etwa ein Drittel der Beschwerden entfällt zudem auf Neobanken.
Bafin zuständig für strukturellen Verbraucherschutz
Anders als die Geschäftsstelle des Versicherungsombudsmanns kann die Bafin bei Einzelfällen nicht helfen. Dafür hat sie kein Mandat. Bock betont: „Wir können also weder individuelle Schäden regeln noch individuelle Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern durchsetzen. Das ist Sache der Schlichtungsstellen und der Gerichte. Nur Gerichte können streitige Sachverhalte verbindlich klären.“
Die Aufgabe der Bafin sei es, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit Streitigkeiten gar nicht erst entstehen. „Wir beseitigen strukturelle Missstände, also erhebliche und wiederholte Verstöße gegen Verbraucherrechte, die jeweils eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betreffen. Das verstehen wir unter kollektivem Verbraucherschutz,“ so Bock. (bh)
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