Ein Lokführer hat von der Haftpflichtversicherung eines Toten 70.000 Euro erhalten. Er steuerte im Jahr 2013 eine Regionalbahn, die im Bahnhof Freising einen Selbstmörder überrollte.
Berufsunfähigkeit durch Schock in Folge eines Suizids
Der Lokführer war in Folge des Unfalls berufsunfähig geworden. Er hatte einen Schock erlitten und war zuerst mehrfach krankgeschrieben. Zuletzt wurde er von seinem Arbeitgeber entlassen, weil keiner der Wiedereingliederungsversuche erfolgreich war. Von der privaten Haftpflichtversicherung des Verstorbenen forderte der Lokführer 10.000 Euro Schmerzensgeld und 27.000 Euro Schadensersatz. Außerdem forderte er einen Verdienstausfall in Höhe von 700 Euro im Monat bis zur Rente.
Haftpflichtversicherung und Kläger einigen sich auf Vergleich
Mit der Haftpflichtversicherung einigte er sich schließlich auf einen Vergleich. Diesen hatte das Oberlandesgericht München vorgeschlagen. Die Widerrufsfrist war zuvor abgelaufen. (tos)
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