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6. März 2019
FinVermV: Fördermitglied des AfW hilft beim Taping

FinVermV: Fördermitglied des AfW hilft beim Taping

Die FinVermV wurde wieder verschoben. Die Pflicht zur Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen wird trotzdem kommen, mutmaßt der AfW. Mit seinem neuen Fördermitglied, der MiFID-Recorder GmbH, gibt es für Makler die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten.

Die Verabschiedung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) lässt weiter auf sich warten (AssCompact berichtete). Der Bundesrat, dessen Annahme der Verordnung noch aussteht, hat nicht vor, in seiner nächsten Sitzung am 15.03.2019 darüber zu beraten. Insbesondere die in der FinVermV vorgesehene Pflicht, telefonische Beratungsgespräche aufzunehmen, bereitet den 34f-Vermittlern und den Vermittlerverbänden Sorge. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW geht davon aus, dass das sogenannte Taping kommt. Er empfiehlt seinen Mitgliedern, sich darauf einzustellen.

Neues Fördermitglied bietet unabhängige Taping-Lösung

Eine Lösung sieht der AfW bei seinem neuen Fördermitglied, der MiFID-Recorder GmbH. Sie habe sich auf die Entwicklung und den Betrieb einer virtuellen und unabhängigen Taping-Lösung spezialisiert. Das System wurde im Hinblick auf MiFID-II- und FinVermV-Konformität geprüft. Es soll nicht nur technische und operative, sondern auch die administrativen und rechtlichen Anforderungen für eine wesentliche Auslagerung erfüllen. Sowohl das Telefoniesystem als auch Webserver, Datenbank und revisionssichere Speicherinfrastruktur werden im zertifizierten Rechenzentrum betrieben.

AfW sieht keinen Mehrwert im Taping

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand AfW, ärgert sich über die vorgesehene Pflicht zum Taping, „da wir darin weder einen verbraucherschützenden Mehrwert noch einen sonstigen Vorteil sehen [...]“, so der Rechtsanwalt. Dennoch sei es gut zu wissen, dass es praktikable Lösungen, wie die der MiFID Recorder GmbH, gibt. (tos)

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