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15. Mai 2019
OLG München weist Klage zu Allianz IndexSelect ab

OLG München weist Klage zu Allianz IndexSelect ab

Das OLG München hat eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Allianz aufgehoben. Es geht dabei um den Vorwurf irreführender werblicher Darstellung für das Produkt Allianz Index Select. Das LG München hatte der Klage zunächst stattgeben. Im Berufungsverfahren der Allianz wurde die Klage abgewiesen.

Wie die Allianz mitteilt, hat das OLG München bereits im April eine Klage zu dem Vorsorgeprodukt Allianz IndexSelect abgewiesen. Das Gericht hebt damit ein Urteil des LG München I auf. Dort hieß es noch, dass die Allianz bestimmte Formulierungen hinsichtlich der Wertentwicklung ihres sogenannten Vorsorgekonzepts IndexSelect unterlassen müsse. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, nachdem sie die Allianz zuvor abgemahnt hatte. Die Verbraucherschützer warfen dem Versicherer Augenwischerei vor, weil der Kunde im Unklaren gehalten werde, in welcher Höhe und in welcher Form er bei dem kapitalmarktnahen Versicherungsprodukt tatsächlich am Index partizipieren würde.

Ausreichende Information oder nicht?

Allianz IndexSelect ermöglicht es Kunden, mit ihren Vertragsguthaben an der Wertentwicklung des Index EURO STOXX 50® nach einem vertraglich festgelegten Verfahren teilzunehmen. Die Kunden könnten jährlich zwischen einer Beteiligung an der Kursentwicklung des EURO STOXX 50® anhand dieses Verfahrens und einer sicheren Verzinsung wählen. Bislang hätten sich über 500.000 Kunden für eine IndexSelect entschieden, erklärt die Allianz. Seit elf Jahren ist das Konzept am Markt.

Die Kritik der Verbraucherzentrale Hamburg, dass auf der Allianz-Website nicht alle notwendigen Informationen zum Produkt vorhanden seien, ist für die Allianz nicht nachvollziehbar. Die Bewertung der Verbraucherschützer, es entstünden Kunden von IndexSelect Nachteile, weil sie sich online nicht umfassend informieren könnten, teilt nach Angaben der Allianz auch das OLG nicht.

Allianz kritisiert nun ihrerseits die Verbraucherschützer

Verärgert reagiert die Allianz auf die Reaktionen der Verbraucherzentrale Hamburg. Zunächst seien dort alle Gesprächsangebote abgelehnt worden. Nun stelle die Verbraucherzentrale weiterhin das erstinstanzliche Urteil auf der eigenen Website in den Vordergrund – erwähne dabei aber nur am Rande, dass ihre diesbezügliche Klage vom OLG abgewiesen worden ist. Das spreche für sich, kommentiert die Allianz in ihrer Meldung zum OLG-Beschluss. Allerdings verweist die Verbraucherzentrale darauf, dass sie weitere rechtliche Schritte prüfen werde. (bh)

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