AssCompact suche
Home
Assekuranz
25. Juni 2019
Franke und Bornberg: So sehen Vermittler die BU-Regulierung

Franke und Bornberg: So sehen Vermittler die BU-Regulierung

Der BU-Regulierungsprozess aus Sicht der Vermittler: Wie lange dürfte die Leistungsprüfung höchstens dauern? Wer sind die größten Verzögerer innerhalb des Prozesses und was könnten Versicherer ändern, um Kunden besser zu unterstützen? Die Vermittlerantworten auf diese Fragen hat Franke und Bornberg mit Ergebnissen einer aktuellen BU-Leistungspraxisstudie verglichen.

Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat in ihrer aktuellen Frühjahrsumfrage die Meinung der Versicherungsvermittler rund um die Arbeitskraftsicherung (AKS), insbesondere die BU-Regulierungspraxis, abgefragt und mit dem Ist-Zustand verglichen: Wie lange sollte eine Leistungsprüfung nach Maklermeinung dauern, wie lange dauert sie tatsächlich? Wer verzögert den Prozess in den Augen der Befragten am meisten? Wo gibt es Verbesserungspotenzial? Die Ergebnisse, die Aufschluss darüber geben, wie es um den BU-Regulierungsprozess tatsächlich bestellt ist, kommen dabei aus der BU-Leistungspraxisstudie 2019 von Franke und Bornberg, die in Kürze erscheint.

Bitte nicht länger als 42 Tage prüfen

Die BU-Leistungsprüfung sollte nach Aussagen der befragten Vermittler nicht länger als 42 Tage dauern, die Hälfte der Befragten plädiert sogar für nur 30 Tage. Lediglich wenn es um psychische Erkrankungen geht, dürften sich die Versicherer in den Augen der Makler etwas mehr Zeit lassen, nämlich durchschnittlich 57 Tage. Soweit die Wunschvorstellung der Vermittler. Und die Realität? Laut Franke und Bornberg dauerte die Leistungsprüfung im Jahr 2017 durchschnittlich ganze 183 Tage, allerdings seien bei diesem Wert alle Zeiten enthalten, also auch die Wartezeiten auf ärztliche Unterlagen oder Gutachten. Die Netto-Bearbeitungszeiten der Versicherer lägen deutlich unterhalb dieser von Franke und Bornberg gemessenen Gesamtregulierungsdauer.

Lägen erst einmal alle erforderlichen Unterlagen vor, dauere es in der Praxis bis zur endgültigen Entscheidung noch gut drei Wochen (durchschnittlich 23,8 Tage bei Ablehnungen, durchschnittlich 17,2 Tage bei Anerkennungen).

Gutachter und Ärzte verzögern den Prozess am meisten

Und bei wem sehen die befragten Vermittler die Hauptschuld, wenn erforderliche Unterlagen viel zu lange auf sich warten lassen? Knapp die Hälfte sieht in den Ärzten die größten Verzögerer innerhalb der Leistungsprüfung, gut zwei Fünftel geben die Hauptverantwortung eher den Gutachtern. In der Praxis verzögern laut der Rating-Agentur tatsächlich die Gutachter den Prozess am meisten: Im Durchschnitt beträgt die Durchlaufzeit von der Beauftragung des Gutachtens bis zum Eingang beim Versicherer nämlich 104 Tage. Die meiste Zeit nehmen mit 105 psychiatrische Gutachten in Anspruch. Allerdings gibt die Rating-Agentur in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass in lediglich 7% der untersuchten Leistungsfälle tatsächlich ein Gutachter hinzugezogen worden sei. Arztrückfragen dauern nach Beobachtungen von Franke und Bornberg mehrere Wochen.

Vermittler wollen einbezogen werden, scheuen aber Haftungsrisiken

Um die Kunden beim Ausfüllen des BU-Leistungsantrags noch besser zu unterstützen, könnten Versicherer der Vermittlermeinung zufolge vor allem an einer Stellschraube drehen: Sie könnten den Versicherungsvermittler benachrichtigen und in den Prozess involvieren. Knapp drei Viertel der Befragten äußern damit ihre Bereitschaft, ihre Kunden in dieser schwierigen Phase zu begleiten. Dass sich – wie Franke und Bornberg ermittelt hat – die Vermittler in der Praxis aber recht selten tatsächlich einbringen, selbst dann nicht, wenn sie vom Versicherer benachrichtigt werden, das liegt dem Großteil der Befragten zufolge vor allem an den Haftungsrisiken. Diese und eine fehlende erforderliche Fachkenntnis aufseiten der Vermittler sind die größten Hinderungsgründe für eine aktive Mitarbeit der befragten Vermittler. Allerdings zeigen die Stichproben von Franke und Bornberg, dass die Regulierung mit persönlichem Kontakt überhaupt nur in durchschnittlich 3% der Leistungsfälle eingesetzt wurde und dass die Versicherer in diesen Fällen von positiven Feedbacks der Antragsteller und von beschleunigten Verfahren berichtet hätten.

Bild: © Daniel Krasoń – stock.adobe.com

Mehr dazu im Blog von Franke und Bornberg: https://www.franke-bornberg.de/blog/vermittlerumfrage-arbeitskraftabsicherung-2019-bu-regulierung-faktencheck

Lesen Sie auch: So sieht die kundenorientierte BU-Leistungsabwicklung 2.0 aus