Das Telefon klingelt und eine roboterhaft anmutende Stimme möchte einem mitteilen, dass man im Lotto gewonnen hat. Manchmal wird einem auch ein Handy-Vertrag schmackhaft gemacht. Diese Anrufe werden von den meisten Menschen als lästig und störend empfunden. Doch was, wenn der eigene Versicherungsmakler sich hin und wieder bei seinem Kunden meldet? Ein Kunde fühlte sich von diesen Anrufen ebenso gestört und verklagte seinen Makler.
Kunde fühlt sich von seinem Makler belästigt
Im konkreten Fall ging es um sogenannte Service Calls, die auch dazu genutzt werden, um Kunden neue Angebote zu unterbreiten. Der Kunde hatte einer Kontaktaufnahme per Telefon jedoch nie zugestimmt und fühlte sich von den Vorstößen seines Maklers belästigt. Daraufhin mahnte er diesen ab. Der Makler hingegen begründete sein Verhalten damit, dass er verpflichtet sei seine Kunden zu betreuen und ihnen im Zuge dessen auch neue Angebote zu unterbreiten, die für sie besser geeignet seien
Landgericht entscheidet zugunsten des Kunden
Die Entscheidung des Landgericht Düsseldorf fiel erstinstanzlich zugunsten des Kunden. Der Versicherungsmakler legte daraufhin Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein.
Seite 1 Telefonische Nachbetreuung: Kein Kunde unter dieser Nummer
Seite 2 Anruf ist unzumutbare Belästigung
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