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16. Dezember 2019
Stiftung Warentest nimmt Makler-Apps unter die Lupe

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Stiftung Warentest nimmt Makler-Apps unter die Lupe

Die Stiftung Warentest hat in ihrer aktuellen Finanztest-Ausgabe sechs Makler-Apps untersucht. Hierbei konnte keine der getesteten Apps überzeugen. Zumindest zwei schafften es jedoch, sich auf ein „befriedigend“ zu retten.

Makler-Apps sind seit längerem in aller Munde. Manche sehen in ihnen einen Sargnagel für die Vermittlerbranche, andere eine willkommene Herausforderung, um die Bedeutung einer persönlichen, umfassenden Beratung zu beweisen. Und manche Apps dienen auch schlichtweg der Erleichterung im Makleralltag. Versicherer haben in den letzten Jahren immer mal wieder zugeschlagen und vielversprechende Start-ups erworben. So verleibte sich die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) bereits 2017 treefin ein (AssCompact berichtete). Das Vergleichsportal Verivox wiederum hat den digitalen Versicherungsmanager des InsurTechs Getsafe, das jetzt als digitaler Versicherer agiert, übernommen und ist nun mit dem Verivox Versicherungsmanager am Markt. (AssCompact berichtete).

Die wachsende Bedeutung des Markts hat Stiftung Warentest dazu veranlasst, die größten in Deutschland vertretenen Anbieter zu untersuchen und zu vergleichen. Die Tester kamen dabei jedoch nicht zu einem wohlwollenden Ergebnis.

Fünf Makler-Apps und CHECK24

Bei den sechs Apps im Test handelte es sich streng genommen nur um fünf Makler-Apps, nämlich Treefin, Knip, Clark, Wefox und den Verivox Versicherungsmanager. Bei der sechsten App handelt es sich um das CHECK24 Versicherungscenter, welches eine Sonderstellung einnimmt. Diese App fungiert nicht als Makler, sondern bietet nur einen Vergleich an. Die App verweist lediglich auf CHECK24-Tochterfirmen, die dann die Betreuung übernehmen.

Bewertungsverfahren

Als ausschlaggebende Kategorie wertete die Stiftung Warentest die Beratungsleistung, die sie mit 65% gewichtete. Über 20% Bedeutung maß sie noch den Informationen über den Maklerstatus zu. Schließlich ist vielen Kunden immer noch nicht bewusst, dass die Apps als Makler fungieren und dementsprechend zuvor erteilte Maklervollmachten unwirksam werden. Weitere Kriterien für die Bewertung der Apps waren die Dokumentation und der fehlerfreie Import von Verträgen. Weitere Tests, wie Erwägungen zum Datenschutz, wurden zwar vorgenommen, flossen jedoch nur in kritischen Fällen in das Ergebnis mit ein.

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