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Steuern & Recht
14. Februar 2020
Smartphones dürfen am Steuer mit Strom versorgt werden

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Smartphones dürfen am Steuer mit Strom versorgt werden

Eine Powerbank und ein Ladekabel sind keine elektronischen Geräte – zumindest nicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor, das zu klären hatte, ob ein Fahrer sein Handy während der Fahrt mit einem externen Ladegerät verbinden durfte.

Man sieht es überall im Straßenverkehr, egal ob im stehenden Auto an der Ampel oder auch mal im zäh fließenden Feierabendverkehr: Fahrer, die auf ihre Handys starren. Und nur die wenigsten Autofahrer können wohl für sich in Anspruch nehmen, dass sie beim Fahren noch nie einen Blick auf das Smartphone geworfen haben oder sogar Hand angelegt haben. Schließlich will man doch nur schnell auf die scheinbar so dringende Nachricht antworten.

Fahrer benutzt Freisprecheinrichtung

Ein Fahrer aus Nordrhein-Westfalen hatte sich bezüglich seines Smartphones vorbildlich verhalten und über eine Freisprechanlage in seinem Fahrzeug telefoniert. Doch als sich der Akku des Geräts langsam dem Ende neigte, versuchte der Fahrer seine Powerbank anzustecken, was dazu führte, dass der Fall vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm geklärt werden musste.

Akku fast leer

Der Mann hatte über seine Freisprechanlage telefoniert, als er wahrnahm, dass der eingebaute Akku des Geräts weitgehend entleert war. Daraufhin beschloss er, das Handy an seine Powerbank anzuschließen, um den Abbruch des Telefonats zu verhindern, das er gerade führte.

Powerbank und Ladekabel in der Hand

Zu diesem Zweck nahm er sowohl Powerbank als auch Ladekabel in die Hand und versuchte, diese miteinander zu verbinden. Das blieb jedoch nicht unbemerkt und dem Fahrer flatterte ein Bußgeldbescheid ins Haus. Gegen diesen legte er Widerspruch ein, da er den Vorwurf als unbegründet ansah. Seiner Ansicht nach hatte er sein Handy nicht am Steuer benutzt. Ein Gericht musste entscheiden.

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