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2. Juli 2020
Aufsichtswechsel für 34f-Vermittler vertagt: Der Stand der Dinge

Aufsichtswechsel für 34f-Vermittler vertagt: Der Stand der Dinge

Die Beratungen im Finanzausschuss des Bundestags zum Aufsichtswechsel über 34f- und 34h-Vermittler wurden auf nach der Sommerpause vertagt. Damit wird es wahrscheinlicher, dass der Aufsichtswechsel nicht planmäßig Anfang nächsten Jahres erfolgen kann. Ein Kompromiss scheint sich abzuzeichnen.

Eigentlich sollte alles ganz schnell gehen. Im Eilverfahren wollte das Bundesfinanzministerium die Übertragung der Aufsicht für Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) auf die BaFin noch vor der Sommerpause durchs Parlament bringen. Daraus wird nun jedoch voraussichtlich nichts mehr.

Am 01.07.2020 sollte das umstrittene Gesetzesvorhaben im Finanzausschuss des Bundestages weiter beraten werden. Die abschließende Abstimmung im Bundestag war bereits zuvor vertagt worden. Doch auch der Finanzausschuss hat noch weiteren Klärungsbedarf und wird sich mit dem Thema nach der Sommerpause erneut beschäftigen. Eine Verabschiedung im Bundestag ist somit bis auf Weiteres nicht absehbar.

Aufgrund der hohen Termindichte nach der Sommerpause ist nun mit einer Aufsichtsübertragung pünktlich zum 01.01.2021 nicht mehr zu rechnen. Dies nährt die Hoffnung der Kritiker des Aufsichtswechsels, dass es nun vielleicht gar nicht zum geplanten Aufsichtswechsel kommt. Immerhin steht die BaFin aktuell auch aufgrund ihres Versagens im Wirecard-Skandal in der Kritik. Sollte sie nach der Sommerpause erst mit den Vorbereitungen für die Aufsicht über die 34f- sowie 34h-Vermittler beginnen können, würde der Finanzaufsichtsbehörde die Zeit fehlen, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.

Kompromiss in der Großen Koalition zu erwarten

Doch ein abruptes Ende des Vorhabens darf angezweifelt werden. Immerhin haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag auf eine Zentralisierung der Aufsicht bei der BaFin geeinigt. Und es gilt als unwahrscheinlich, dass die SPD dieses Projekt aufgeben wird. Aktuell versucht die Union laut Meldungen des Handelsblatts, die SPD zu einem Kompromiss zu bewegen, der vorsieht, die Aufsicht schrittweise auf die BaFin zu übertragen. Dementsprechend würde zuerst die Aufsicht über jene Vermittler übertragen, die Vermögensanlagen vertreiben. Die restlichen 34f-Vermittler würden zunächst weiter von den Industrie- und Handelskammern betreut werden.

Der Sachverhalt bisher

Der geplante Aufsichtswechsel stand von Anfang an unter schwierigen Vorzeichen. Die rund 38.000 Finanzanlagenvermittler in Deutschland, die über eine Erlaubnis nach § 34f GewO verfügen, werden aktuell noch je nach Bundesland von den Gewerbeämtern oder den Industrie- und Handelskammern überwacht. Dies sollte sich nach dem Willen der Regierungskoalition ändern. Eine einheitliche Aufsicht unter der BaFin wurde angestrebt.

Doch die Pläne trafen auf massiven Widerstand von Branchenverbänden. Diese hinterfragten die Befähigung der BaFin, kritisierten die voraussichtlich dadurch entstehenden Kosten und zweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit einer zentralen Aufsichtsbehörde an. Argumente hierfür lieferte auch der Nationale Normenkontrollrat, der keine nachvollziehbare Notwendigkeit für den Aufsichtswechsel erkannte und das Vorhaben ebenfalls kritisierte.

Auch die Länder meldeten im Bundesrat Kritik an dem Gesetzesentwurf an. Da es sich jedoch nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, ist die Einflussnahme der Bundesländer begrenzt. Die Bundesregierung zeigte sich jedoch kompromissbereit und versprach eine Prüfung der absehbaren Kosten sowie des Personalbedarfs. (tku)

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