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18. Mai 2020
34f-Vermittler: "Die BaFin pflegt eine strengere Aufsichtskultur"

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34f-Vermittler: "Die BaFin pflegt eine strengere Aufsichtskultur"

Christian M. Düssel ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der GRA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Im Interview mit AssCompact gbit er Auskunft über das Gesetzgebungsverfahren zum geplanten Aufsichtswechsel über die 34f-Vermittler auf die BaFin und erläutert, wie Vermittler, die sich gut vorbereiten, von der Reform profitieren können. Das Interview fand vor wenigen Wochen statt, die Diskussion um das Gesetz geht seither stetig weiter.

Herr Düssel, das Bundeskabinett hat kürzlich – in turbulenten Zeiten – den Gesetzentwurf zur BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler beschlossen. Ist die Aufsichtsübertragung trotz Kritik an mancher Stelle damit so gut wie durch?

Auch wenn sich die Stimmen im Kabinett mehren, die die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin kritisch bewerten, dürfte die Mehrheit das Vorhaben weiterhin unterstützen. Ob es aber auch so kommt? Wir werden es sehen. Die Bundes­regierung hat jedenfalls angekündigt, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden sollen. Aber Sie sagen zu Recht: Wir leben in turbulenten Zeiten!

Vermittlerverbände nennen das Gesetz gerade in der Corona-Krise mittelstandsfeindlich. Wie sehen Sie das?

Keine Frage: Die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin wird mittelständische Unternehmen zunächst härter treffen als die großen Vermittlungsgesellschaften. Aber es ist noch zu früh, um zu beurteilen, wie sich die neue Regelung auf Dauer auswirkt. Denn aus Erfahrung wissen wir, dass Regulierung auch als Chance begriffen werden kann. Sie stärkt in jedem Fall das Vertrauen und erhöht die Qualitätsvermutung. Beides sind gute Argumente am Markt.

Vermittler verlieren damit auch den Kontakt zu den IHK und Gewerbeämtern. Die BaFin scheint vielen wenig greifbar, wenn es um Fragen geht. Kann die BaFin eine adäquate Anlaufstelle sein und Beratungsdienst­leistungen bieten?

Nein, ganz sicher nicht. Die BaFin wird Beratungsdienstleistungen gegenüber den Vermittlern – anders als die IHK und Gewerbeämter – nicht erbringen. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Aber das heißt nicht, dass wir in Zukunft Unklarheit und Unsicherheit erleben müssen. Vermittler brauchen nun professionelle Beratung von Fachleuten, die das Handeln der BaFin nicht zuletzt dank eines regelmäßigen, konstruktiven und verlässlichen Austausches kennen.

Was bedeutet denn die geplante Änderung der Aufsicht nun inhaltlich für den einzelnen Vermittlerbetrieb?

Eine große Umstellung! Auch wenn die inhaltlichen Voraussetzungen formell identisch bleiben: Die BaFin pflegt eine andere – um nicht zu sagen: strengere – Aufsichtskultur als etwa die regionalen IHK. Das beginnt schon bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Auch Ordnungswidrigkeitenverfahren dürften sicherlich mit einem anderen „Temperament“ geführt werden. Aufgrund der zentralen Aufsicht durch die BaFin droht der konkrete Bezug zum Einzelfall zu leiden. Auf jeden Fall wird es schwieriger. Und da nicht jeder Vermittler gleich aufgestellt ist, bedarf es individueller Unterstützung. Aber die BaFin handelt nach klaren Mustern. Die muss ein Berater ebenso kennen wie jegliche Form und Ausprägung der Finanzvermittlung.

Die FinVermV soll im August 2020 ebenfalls in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügt werden. Was bedeutet das wiederum rechtlich?

Inhaltlich wurde die FinVermV an die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II angepasst. Die wichtigste Änderung, die sich für Anlagevermittler ergibt, ist die Taping-Pflicht. Wenn Finanzvermittler ihre Beratungsdienstleistungen telefonisch erbringen, müssen sie diese fortan aufzeichnen und aufbewahren. Dies hat rechtliche Aspekte, aber auch technische. So ergeben sich zum Beispiel Implikationen mit Blick auf die DSGVO, also den Datenschutz. Hinzu kommen auch einige neue Bußgeldtatbestände, etwa wenn die Änderung von Stamm- und Kontaktdaten nicht umgehend angezeigt wird. Vermittler werden nun ähnliche Maßnahmen ergreifen müssen, wie die Kredit- und Finanzinstitute bei der Umsetzung von MiFID II. Aber auch hier gilt: Pragmatische Lösungen sind machbar. Das wissen wir aus unseren zahlreichen Beratungsmandaten von Kreditinstituten, die wir in Sachen MiFID II unterstützen durften. Vermittler sollten sich ganz genau anschauen, wen sie sich für die Anpassung an Bord holen.

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Ein Artikel von
Christian Düssel