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18. September 2020
Afrikanische Schweinepest: Wie sind die Bauern abgesichert?

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Afrikanische Schweinepest: Wie sind die Bauern abgesichert?

Nachdem die Afrikanische Schweinepest Deutschland erreicht hat und der wichtige Handelspartner China ein Einfuhrverbot für deutsches Schweinefleisch verhängt hat, sind die Landwirte in großer Sorge. Doch wie sind die Bauern eigentlich abgesichert und verzeichnen Makler eine stärkere Nachfrage bei ihren Kunden?

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg geht unter den deutschen Landwirten die Angst um. Wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt wurde am 10.09.2020 ein infizierter Wildschweinkadaver gefunden. Inzwischen wurden insgesamt 13 Fälle bestätigt.

Chinas Einfuhrstopp trifft Landwirte hart

Südkorea, Japan und China haben mit Einfuhrverboten für deutsches Schweinefleisch auf den Ausbruch der Seuche reagiert. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, erklärt: „Der Exportstopp für China macht uns große Sorge. China ist unser wichtigster Exportmarkt für Schweinefleisch außerhalb der EU. Das gilt besonders für Teile, die hier kaum verzehrt werden. Wir müssen jetzt alles tun, um die ASP bei Wildschweinen zu bekämpfen und eine Ausbreitung verhindern.“

Laut Angaben des Statistischen Bundesamts wurden von Januar bis Juni 2020 insgesamt 233.300 Tonnen Schweinefleisch nach China exportiert, das waren 26,8% der Gesamtausfuhr. Die Exporte nach China haben sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum damit mehr als verdoppelt.

Drastische Einbußen befürchtet

Die Landwirtschaft fürchtet drastische finanzielle Einbußen – der Bauernverband rechnet mit mindestens einem hohen dreistelligen Millionenbetrag. Für tierhaltende Betriebe stellt die Seuche ein existenzgefährdendes Risiko dar. Doch auch andere landwirtschaftliche Betriebe kann es im Fall der Fälle hart treffen. Wird in einem Gebiet ein ASP-Fall nachgewiesen, können die Behörden für den Umkreis von mehreren Kilometern Maßnahmen wie Bearbeitungsbeschränkungen oder Ernte- und Weideverbote erlassen – wie derzeit auch in der Kernzone in Brandenburg.

Marktpreisrisiken nicht versicherbar, direkte Schäden schon

Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Marktpreisrisiken lassen sich nicht versichern, wie der GDV jüngst noch einmal bestätigte. Direkte Schäden sind dagegen durch öffentliche und private Versicherungen abgedeckt. Bei Nachweis des Virus in einem Mastbetrieb werden auf Anweisung der Veterinärbehörde alle Tiere getötet. Für den Verlust bekommen die Landwirte eine Entschädigung von der öffentlich-rechtlichen Tierseuchenkasse (TSK). Diese finanziert sich aus den Pflichtbeiträgen aller Tierhalter. Doch die TSK erstattet nur den gemeinen Tierwert und die Tötungskosten.

Einkommensausfälle absichern

Einkommensausfälle – etwa, weil vorsorglich geschlachtete Tiere nicht mehr weiterverarbeitet werden dürfen – lassen sich mit einer privaten landwirtschaftlichen Ertragsschadenversicherung absichern. Dazu gehört zum Beispiel der ausbleibende Mehrerlös, wenn getötete Tiere nicht weiterverarbeitet werden dürfen oder wenn ein Hof wegen verringerter Bestände dauerhaft weniger Milch oder Ferkel produziert. Auch die Kosten für die Reinigung und Desinfektion der Ställe kann die Absicherung umfassen. Die Tierseuchenkasse übernimmt die Kosten nur auf freiwilliger Basis.

Die Ertragsschadenversicherung springt auch dann ein, wenn der Betrieb nicht direkt betroffen ist, aber in der Nähe eines Seuchengehöfts liegt oder in einem Gebiet, in dem ein Fall aufgetreten ist und das zum Sperr- oder Beobachtungsbezirk erklärt wurde. Dies hat für die darin liegenden Höfe weitreichende Folgen, von Transportverboten über zusätzliche Kennzeichnungspflichten bis hin zu präventiven Schlachtungen.

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