Das Bundeskabinett hat bereits am 29.07.2020 das Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor beschlossen. Neben den Änderungen am Versicherungsaufsichtsgesetz (AssCompact berichtete) enthält das sogenannte Risikoreduzierungsgesetz (RiG) auch tatsächlich Maßnahmen, die der Stabilität des Bankensektors zuträglich sein sollen. Nun hat das Gesetz am 18.09.2020 den Bundesrat passiert.
Zielsetzung des Gesetzes
Das RiG hat das Ziel, zwei einschlägige Richtlinien aus dem EU-Bankenpakt umzusetzen. Dabei handelt es sich um die Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879. Ihr Ziel ist es, Banken besser für Stressphasen abzusichern. Außerdem sollen zukünftig der gesamten Bankensektor sowie Eigentümer und Gläubiger von in Not geratenen Banken die Kosten etwaiger Bankenrettungen tragen. Die Steuerzahler hingegen sollen aus der Pflicht genommen werden.
Verlustpuffer für große Banken
Für große Banken ist vorgesehen, dass sie künftig Verlustpuffer von mindestens 8% ihrer Bilanzsumme vorhalten müssen. Diese dienen dem Zweck, im Krisenfall Verluste abzufedern. Außerdem dürfen Anleihen mit einem hohen Verlustrisiko nur in einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden.
Langfristige Refinanzierung
Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren vor, dass die Banken ihre Refinanzierung langfristiger gestalten sollen. Außerdem wird eine verbindliche Verschuldungsquote von 3% eingeführt. Damit ist das Kernkapital der Bank im Verhältnis zur Bilanzsumme gemeint. Die größten weltweit agierenden, systemrelevanten Banken müssten sich sogar einer Mindestquote von 3,5 bis 4% unterwerfen.
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