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24. September 2020
Cum-Ex: Deutsche Bank muss nicht für M.M.Warburg mithaften

Cum-Ex: Deutsche Bank muss nicht für M.M.Warburg mithaften

Im Rechtsstreit zwischen der Privatbank M.M.Warburg und der Deutschen Bank ist ein erstes Urteil gefallen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Privatbank abgewiesen. Die Deutsche Bank muss sich dementsprechend nicht an der Forderung des Finanzamts gegenüber der Warburg-Bank beteiligen.

In den letzten Tagen hat das Thema Geldwäschevorwürfe (FinCEN-Files) große Teile des Bankensektors unter Druck gesetzt, wenngleich viele der Enthüllungen so neu gar nicht waren. Doch mindestens ein weiterer Skandal schwelt seit Jahren im Bankensektor vor sich hin. Ein Skandal, in dessen Dunstkreis immer wieder der Name des SPD-Kanzlerkandidaten, Olaf Scholz, genannt wird. Die Rede ist von den Cum-Ex-Geschäften.

Olearius-Tagebücher mit brisantem Inhalt

Aktuell flackert der schwelende Skandal immer mal wieder auf. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass aus den sichergestellten Tagebüchern von Christian Olearius bekannt wurde, dass sich der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Privatbank M.M.Warburg mehrmals mit Olaf Scholz getroffen hatte, als Scholz noch regierender Bürgermeister von Hamburg war. Der Warburg-Bank wird vorgeworfen, sich im großen Stil an Cum-Ex-Geschäften beteiligt zu haben. Gegen mehrere Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der Bank wird aktuell wegen schwerer Steuerhinterziehung ermittelt.

M.M.Warburg sieht Mitschuld bei der Deutschen Bank

Die Privatbank Warburg hatte, im Zuge der Vorwürfe rund um Cum-Ex, Klage gegen die Deutsche Bank erhoben. Die Deutsche Bank hatte als Depotbank bei den Cum-Ex-Geschäften gedient. Die Warburg-Bank wollte mit der Klage eine Mithaftung ihrer Depotbank erreichen, weil sie die fällige Kapitalertragssteuer nicht abgeführt hatte. Die Forderungen des Finanzamts Hamburg beliefen sich schließlich auf 167 Mio. Euro Kapitalertragssteuer. Ob die Deutsche Bank eine Mitschuld bei den Cum-Ex-Geschäften trifft, musste nun das Landgericht (LG) Frankfurt am Main in erster Instanz entscheiden.

Deutsche Bank trägt keine Ausgleichspflicht

Das LG Frankfurt am Main wies die Forderung der Warburg-Bank gegenüber der Deutschen Bank auf Ausgleich der Steuerschulden ab. Nach Ansicht der Richter sei eine Steuerschuld grundsätzlich vom Steuerschuldner selbst zu tragen. Die Deutsche Bank war zwar gesetzlich dazu verpflichtet, die Kapitalertragssteuer abzuführen, aber das entbindet die Warburg-Bank nicht von ihrer Steuerpflicht – auch nicht teilweise. Die Pflicht der Depotbank, die Steuern direkt an den Staat abzuführen, wurde 2007 im Einkommenssteuergesetz geregelt. Dabei ging es jedoch in erster Linie darum, den Steueranspruch der Finanzbehörden durchzusetzen. Die Deutsche Bank hat dementsprechend keine Ausgleichspflicht gegenüber der Privatbank Warburg. (tku)

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.09.2020, Az.: 2–18 O 386/18

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