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2. Dezember 2020
Muss ein Pferdestall in der Nachbarschaft geduldet werden?

Muss ein Pferdestall in der Nachbarschaft geduldet werden?

Kann einem Pferdehof die Nutzung eines Stalls untersagt werden, weil die Nachbarn sich von ihm gestört fühlen? Dazu musste der BGH nun in einem Verfahren urteilen, in dem ein Pferdestall ohne baurechtliche Genehmigung errichtet worden war.

Denkt man an Reiterhöfe, kommen einem malerische Landhäuser umgeben von Wäldern in den Sinn. Aber das spiegelt nicht die Realität wider. Immerhin wurden bei der letzten großen Erhebung im Jahre 2001 10.000 Betriebe erfasst, deren Hauptgeschäftsgegenstand das Pferd ist. Bei einem Teil dieser Unternehmen handelt es sich um Reiterhöfe und die rücken zunehmend näher an die Städte heran – manchmal sogar ohne Baugenehmigung. Ob einem Reiterhof zum Wohle seiner Nachbarn die Nutzung eines Stalles untersagt werden kann, musste vom Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Verfahren entschieden werden.

Verwaltungsgericht verweigert Baugenehmigung

Der Inhaber eines Pferdehofs hatte 2013 eine Baugenehmigung für einen Offenstall beantragt. Die Bauaufsichtsbehörde lehnte den Antrag jedoch ab. Auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht änderte daran nichts. Das Gericht entschied 2016, dass der Stall nicht gebaut werden dürfe. Der Bau des Stalls würde keine Rücksicht auf die direkten Nachbarn nehmen. Ihre Ruheräume lägen nur ca. 12,5 Meter entfernt vom Offenstall und die Boxen seien mit dem Auslauf zum Wohnhaus ausgerichtet. Die Inhaberin des Pferdehofs ließ den Stall dennoch errichten.

Prozessverlauf

Die Nachbarn wollten sich das nicht gefallen lassen und klagten. Sie forderten, die Haltung von Pferden in dem illegal errichteten Stall zu untersagen. In erster Instanz konnten sie sich mit der Forderung durchsetzen. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) sah es anders aus. Das OLG verpflichtete den Pferdehof lediglich zur Einhaltung der Lärmschutzwerte. Daraufhin zogen die Nachbarn des Pferdehofs bis zum BGH.

Nachbarn haben Anspruch auf Rücksichtnahme

Der BGH wiederum hob das Urteil des OLG auf und untersagte dem Pferdehof die Nutzung des Stalls. Nach Ansicht der Bundesrichter kann eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften des Baurechts zu einem Unterlassungsanspruch führen. Die Nachbarn hätten einen Anspruch auf Rücksichtnahme und der könne nur dann erfüllt werden, wenn die Haltung von Pferden in dem Stall unterbleibt.

Unterlassungsklage erfolgreich

Für eine Klage auf Unterlassung ist erforderlich, dass eine Wiederholungsgefahr besteht. Diese Wiederholungsgefahr bestehe laut BGH im vorliegenden Fall aufgrund der rechtswidrigen Errichtung sowie der anschließenden Nutzung des Stalls tatsächlich. Der Pferdestall darf dementsprechend nicht mehr zur Haltung von Pferden genutzt werden. (tku)

BGH, Urteil vom 27.11.2020, Az.: V ZR 121/19

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