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26. Mai 2015
Beschwerden gegen Versicherungsvermittler rückläufig

Beschwerden gegen Versicherungsvermittler rückläufig

Laut dem Jahresbericht 2014 des Ombudsmanns für Versicherungen ist die Zahl der zulässigen Beschwerden auf dem Niveau von 2013 geblieben. Die Zahl der Beschwerden gegen Versicherungsvermittler ging leicht zurück, allerdings zeigte sich, dass es einigen Versicherungsvermittlern an notwendigen Kenntnissen mangelt und dass der Dokumentationspflicht nicht immer ausreichend nachgekommen wird.

Der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Dr. Günter Hirsch, hat in der vergangenen Woche seinen Jahresbericht 2014 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die Zahl der Eingänge mit 19.897 Beschwerden zwar einen neuen Höchststand erreicht hat, allerdings richteten sich viele Beschwerden gegen Banken. Nach Abzug der unzulässigen Eingaben bleibt das Beschwerdeaufkommen 2014 mit 12.815 Eingaben ungefähr auf dem Niveau von 2013 (12.614).

Bei der Betrachtung der einzelnen Versicherungssparten sind laut Jahresbericht 2014 unterschiedliche Beschwerdeentwicklungen zu beobachten: Während in der Gebäude- (+ 32,3%) und in der Kfz-Kaskoversicherung (+ 14,9%) die zulässigen Beschwerden stark zunahmen, gab es in der Kfz-Haftpflicht- (- 12,4%), der Lebens- (- 13,5%) und der Berufsunfähigkeitsversicherung (- 14,0%) einen Rückgang.

Wissenslücken und Vernachlässigung der Dokumentationspflicht

354 Beschwerden (Vorjahr 363) richteten sich gegen Versicherungsvermittler. Allerdings betrafen nur 85 davon wirklich den Zuständigkeitsrahmen des Ombudsmannes. Überwiegend ging es darin erwartungsgemäß um Beanstandungen der Beratung und der Vermittlung nicht benötigter Versicherungsverträge und die Vermittlung von nicht passendem Versicherungsschutz mit dem Ziel der Rückabwicklung.

Einige im Lauf der Beschwerdeverfahren eingeholten Stellungnahmen ließen dem Ombudsmann zufolge darauf schließen, dass die Versicherungsvermittler selbst nicht über die notwendigen Kenntnisse – beispielsweise zu Fördervoraussetzungen von Riester- und Basisrentenversicherungen – verfügten. Dies war dann ein deutliches Indiz für eine Falschberatung. Und: Häufig sei der Dokumentationspflicht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen worden. Dies sei vor allem bei Umdeckungen aufgefallen. Hier haben Vermittler eine besondere Beratungspflicht, sich müssen auch über etwaige Nachteile und Risiken des Vertragswechsels informieren, über entstehende Kosten aufklären und wichtige Unterschiede im Versicherungsschutz erläutern. In einigen dem Ombudsmann vorgelegten Fällen, so der Jahresbericht 2014, sei aber noch nicht einmal erkennbar gewesen, dass es sich um eine Umdeckung gehandelt habe.

Nur einen geringen Anteil am Gesamtbeschwerdeaufkommen der Vermittlerbeschwerden nahmen Beschwerden gegen das persönliche Verhalten eines Vermittlers (ungebührliches Verhalten, ungenügende Betreuung, Datenschutzfragen, Herausgabe von Unterlagen) ein. Auch zu Honorarforderungen der Vermittler gingen nur wenige Beschwerden ein.

Vermittler an Konfliktlösung interessiert

Was die Zusammenarbeit während eines Beschwerdeverfahrens angeht, betont der Ombudsmann, dass die Vermittler überwiegend an einer Konfliktlösung interessiert seien – allerdings muss angemerkt werden, dass einige Vermittlerverbände haben eine vereinsrechtliche Pflicht für ihre Mitglieder begründet haben, sich am Ombudsmannverfahren zu beteiligen und das Ergebnis zu respektieren. (ad)