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Berufsunfähigkeit: Diese Tarife können besonders punkten

Die Absicherung biometrischer Risiken ist nicht erst in unsicheren Zeiten wie heute ein wichtiges Unterfangen. Welche Versicherer für welche Tätigkeitsbereiche die besten Tarife der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung liefern, hat das IVFP in einem aktuellen Rating geprüft. Unter den Serviceversicherern sind acht Gesellschaften mit ihren Tarifen bei allen Berufsgruppen spitze.

Nie war der Wunsch nach einer individuell passenden Vorsorge stärker als derzeit in der Corona-Krise, in der man sich mehr als je zuvor die Frage stellt: Was wird in Zukunft? Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Tarife der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) unter die Lupe genommen, denn die Absicherung des biometrischen Risikos ist besonders wichtig. Die Individualisierungsmöglichkeiten in der SBU sind laut IVFP gigantisch, die Versicherer hätten hier gegenüber 2019 in der Flexibilität der Tarife nachgelegt. Eine Berufswechseloption oder eine Anpassung an die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung – beides am besten ohne Gesundheitsprüfung – würden nun überwiegend als Tarifbausteine angeboten.

Im aktuellen Rating hat das IVFP) 40 SBU-Tarife von 40 Anbietern anhand von über 100 Kriterien untersucht und in den Teilbereichen Unternehmensqualität (Gewichtung: 20%), Preis/Leistung (50%), Flexibilität (20%) sowie Transparenz und Service (10%) ausführlich geprüft. Die Ergebnisse wurden mit den Auszeichnungen „exzellent“ und „sehr gut“ bewertet. Um möglichst realistische Ergebnisse zu liefern, berücksichtigt das IVFP unterschiedliche Berufsgruppen. So werden SBU-Tarife speziell für kaufmännische Berufe, medizinische Berufe, Handwerker, Selbstständige, Studenten und Azubis in verschiedenen Fallkonstruktionen von Musterfällen geprüft. Außerdem unterscheidet das Rating nach Service- und Direktversicherern.

Direktversicherer: Hannoversche an der Spitze

Bei Letzteren ist das Teilnehmerfeld sehr überschaubar: Es kamen Tarife von EUROPA, Hannoversche und HUK24 unter die Lupe. Für kaufmännische Berufe liefert die Hannoversche einen mit „exzellent“ bewerteten Tarif, für Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinische Berufe und Handwerker sind sowohl der Tarif der Hannoverschen als auch der EUROPA „exzellent“. Die Tarife der HUK24 werden überall mit „sehr gut“ bewertet.

Serviceversicherer: Acht Gesellschaften mit „exzellenten“ Tarifen für alle untersuchten Berufsgruppen

Länger ist die Produktliste bei den Serviceversicherern. Allianz, ALTE LEIPZIGER, Basler Leben, ERGO, LV 1871, SIGNAL IDUNA, Swiss Life (unter anderem als Konsortium) und VOLKSWOHL BUND werden mit ihren Tarifen in allen betrachteten Beispielen (kaufmännische und medizinische Berufe, Handwerker, Selbstständige, Studenten und Azubis) mit „exzellent“ bewertet.

Im Bereich der kaufmännischen Berufe erhalten auch AXA, Barmenia, die Bayerische, HDI, NÜRNBERGER und die Stuttgarter ein „exzellentes“ Gesamturteil. Dahinter folgen 14 „sehr gute“ Tarife und weitere Gesellschaften.

Bei den Tarifen für Selbstständige punkten zusätzlich Bayern-Versicherung, Continentale, die Bayerische, HDI, Öffentliche Lebensversicherung Berlin-Brandenburg, die Stuttgarter, uniVersa, Württembergische und Zurich mit einem „exzellenten“ Tarif. Außerdem gibt es hier zwölf mit „sehr gut“ bewertete Versicherer und dahinter weitere Gesellschaften.

Was die BU-Tarife speziell für Studenten angeht, setzen sich zusätzlich zu den acht oben genannten Versicherern, die in allen Kategorien ein „exzellent“ erhielten, noch die Bayerische, Gothaer, HDI, NÜRNBERGER, Stuttgarter und Zurich an die Spitze. Dahinter folgen noch 13 Tarife, die mit „sehr gut“ bewertet wurden sowie weitere Gesellschaften.

Für Azubis liefern laut IVFP auch AXA, Barmenia, Continentale, Dialog, die Stuttgarter und Zurich „exzellente“ Produkte. 14 Tarife folgen in dieser Kategorie mit einer „sehr guten“ Bewertung, außerdem gibt es dahinter noch weitere geprüfte Gesellschaften.

Medizinische Berufe sind zusätzlich zu den acht oben genannten Gesellschaften, die überall mit „exzellenten“ Tarifen punkten, noch bei der Bayern-Versicherung, der Bayerischen, HDI, NÜRNBERGER, der Öffentlichen Lebensversicherung Berlin-Brandenburg und den SAARLAND Versicherungen „exzellent“ versorgt. „Sehr gute“ Tarife haben für den medizinischen Bereich laut IVFP 13 weitere Versicherer. Dahinter folgen zudem noch andere Gesellschaften.

Die meisten „exzellenten“ Tarife für Handwerker

Handwerker finden dem IVFP-Rating zufolge bei den meisten, nämlich gut der Hälfte der geprüften Versicherungsgesellschaften, einen „exzellenten“ Tarif. Neben den sieben genannten sind dies AXA, Bayern-Versicherung, Continentale, Dialog, die Bayerische, HDI, NÜRNBERGER, Öffentliche Lebensversicherung Berlin-Brandenburg, uniVersa, Württembergische und Zurich.

Die Ratingergebnisse stehen hier online zur Verfügung.

Bild: © M.Dörr & M.Frommherz – stock.adobe.com

 

Zahlen und Fakten zur BU-Regulierung

Was sind die Hauptgründe für Berufsunfähigkeit? Leisten Versicherer lieber, wenn die zu erwartende Rente eher niedrig ausfällt? Und wie steht es mit der Bearbeitungsdauer? Diese und weitere Fragen beantwortete Christian Monke von Franke und Bornberg bei der DKM digital.persönlich.

Im Kongress AKS bei der DKM digital.persönlich gab Christian Monke von der Franke und Bornberg Research GmbH am Dienstagnachmittag in seinem gleichnamigen Vortrag einen umfassenden Überblick über die Zahlen und Fakten rund um die BU-Leistungsregulierung. Grundlage seiner Betrachtung waren das Jahr 2018 und die breite Datenbasis der Franke und Bornberg Research GmbH, die seit 2014 regelmäßig Studien zur Leistungsregulierung im Markt herausgibt.

Drei Viertel der Anträge mit positivem Ausgang

Was Anerkennungen und Ablehnungen angeht, lag die Anerkennungsquote im Jahr 2018 laut Monke zwischen 76 und fast 80%, ungefähr drei Viertel aller Anträge wurden also positiv beschieden. Allerdings sei hier genaues Hinschauen notwendig: Fast 40% der Anträge mit „negativem“ Ausgang seien keine Ablehnungen, sondern Nichtleistungen. Hier sei bereits der Bearbeitungsprozess wieder abgebrochen worden. Etwa, weil der jeweilige Versicherte dann doch nur leicht erkrankt sei, aber trotzdem vorsorglich einen BU-Leistungsantrag gestellt habe.

Ablehnung: Medizinische Gründe und vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen

Wurden zu Ende bearbeitete Anträge letztendlich doch abgelehnt, so geschah dies 2018 in 80% der Fälle aus medizinischen Gründen und wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen. Monke räumte in diesem Zusammenhang mit dem Gerücht auf, dass Rentenhöhe und Anerkennungsquote in irgendeinem Zusammenhang stünden. Die F&B-Daten ließen nicht erkennen, dass die Anerkennungsquote bei geringerer Rente höher sei und umgekehrt. Allerdings sei die Ablehnungsquote bei jüngeren Antragstellern etwas höher, so Monke, was unter anderem damit zusammenhänge, dass der BU-Grund vieler junger Kunden die Psyche sei. Im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen gab es im Jahr 2018 allgemein nur ca. 70% Anerkennungen.

Hauptgrund psychische Erkrankungen

Bei der Verteilung der die Berufsunfähigkeit auslösenden Erkrankungen oder Unfälle machten Erkrankungen der Psyche im betrachteten Jahr 2018 gut 26%, Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems gut 24% und bösartige Neubildungen gut 20% aus. Bei Letzteren wurden mit 95,39% die meisten Fälle anerkannt. Vermutlich da Krebserkrankungen im Gegensatz zu psychischen Beschwerden besser diagnostizierbar sind.

Regulierungsdauer durchschnittlich 181 Tage

Beim Thema Regulierungsdauer stellte Christian Monke im Rahmen seines DKM-Vortrags klar, dass Franke und Bornberg hier einen anderen Ansatz verfolgt als sonstige im Markt vertretene Betrachtungsweisen, die die Zeit erst ab der Anlage des konkreten Falls rechnen, wenn der Kunde bereits seinen ausgefüllten Fragebogen zurückgesandt hat. So fallen laut Monke ca. 30 bis 40 Tage aus der Betrachtung heraus. Franke und Bornberg errechnet hingegen von Beginn der BU-Meldung bis zum Bescheid in einer zusammengefassten Stichprobe einen Wert von 181 Tagen.

Nur wenige Fälle vor Gericht

Zum Abschluss seines Vortrags räumte Christian Monke auch noch ein weiteres Vorurteil aus: Die weit verbreitete Sorge, man müsse gleichzeitig mit einer BU-Versicherung bei einem anderen Versicherer eine Rechtsschutzversicherung abschließen, da die meisten Fälle vor Gericht landeten und zugunsten des Versicherers ausgingen, sei unbegründet und übertrieben. Die Prozessquote betrage ca. 3% der gesamten Leistungsfallanmeldungen. Die Fälle, die vor Gericht landeten, endeten zu ca. zwei Dritteln mit einem Vergleich, was laut Monke der Tatsache geschuldet sei, dass meist die sowieso von vornherein eher unklaren Fälle vor Gericht landen. Versicherer seien dann an Entscheidungen interessiert, nicht am gerichtlichen Streit. (ad)

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AKS: Zeit für guten Risikoschutz

Krebs, Rücken oder die Psyche: Manche Risiken machen nie Pause. Die Absicherung der Arbeitskraft ist daher eine stets aktuelle Steilvorlage für Vermittler. Eine breite Auswahl macht es einfacher, individuell passende Lösungen für Kunden zu finden. So bietet Canada Life neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch Grundfähigkeitstarife und eine Absicherung gegen schwere Krankheiten, sagt Natascha Brandenburg,Referentin im Marktmanagement bei der Canada Life Assurance Europe plc.

Die Corona-Pandemie hält uns alle nun schon über ein halbes Jahr in Atem und beansprucht unsere Aufmerksamkeit sehr. Verständlich! Denn immerhin geht es darum, sich und andere so gut es geht vor einer tödlichen Gefahr zu schützen. Doch mittlerweile wird auch klar: Die anderen Risiken unseres Lebens sind trotz Covid-19 nicht verschwunden. Nur haben sie die Menschen meist nicht auf dem Schirm. So kann der Verlust der Arbeitskraft schleichend daherkommen, zum Beispiel durch ein Rückenleiden oder Kräfteverfall. Viele Menschen erleiden auch Nervenerkrankungen, Krebs oder einen Schlaganfall. Doch genau diese Risiken blenden die Menschen in Deutschland gerne aus.

Steht jetzt hoch im Kurs: Gesundheitliche Prävention

Dabei ist das Bewusstsein für die persönliche Gesundheitsprävention wie etwa Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten sogar gewachsen. 60% der Menschen in Deutschland halten das für wichtig. Dies weiß Canada Life aus einer repräsentativen Umfrage zum Leben in der digitalen Gesellschaft von morgen. Durchgeführt wurde sie mithilfe des Marktforschungsinstituts YouGov nun zum zweiten Mal – dieses Mal mit aktuellen Fragen zur Corona-Thematik. Die aktuelle Umfrage zeigt aber gleichzeitig eine Diskrepanz auf: Nur 10% sagen, dass sie in Bezug auf Corona Defizite bei der Absicherung schwerer Krankheiten und ihrer Arbeitskraft generell haben. Hinzu kommt, dass viel zu vielen Menschen diese Absicherung auch für „normale Zeiten“ fehlt. Da die gesundheitliche Prävention bei vielen Menschen gerade hoch im Kurs steht, liegt es auf der Hand, ihnen auch die finanzielle Prävention ans Herz zu legen. Denn Kräfteverfall, Krebs, Herz- und Gefäßerkrankungen machen auch jetzt keine Pause!

Die große Vorsorge-Baustelle: Arbeitskraftabsicherung

Wie wichtig die Absicherung der eigenen Arbeitskraft tatsächlich ist, zeigt ein Blick in einschlägige Statistiken: Jeder vierte Angestellte in Deutschland wird in seinem Berufsleben einmal berufsunfähig. Im Krankheitsfall auf staatliche Unterstützung zu setzen, bedeutet für viele einen tiefen Einschnitt in ihre bisherige finanzielle Lage. Und darunter leiden auch die Angehörigen, wenn man eine Familie zu versorgen hat. Ist ein Kunde erst mal für die Absicherung seiner Arbeitskraft sensibilisiert, steht mittlerweile eine breite Palette an Lösungen zur Auswahl: die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Grundfähigkeitstarife und Dread-Disease-Lösungen zur Absicherung schwerer Erkrankungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Breite Abdeckung von Risiken

Der Vorsorge-Klassiker ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bietet Kunden im Ernstfall eine BU-Rente, wenn sie ihren Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können. Top-Tarife verzichten auf abstrakte Verweisung, auch die Gelbe-Schein-Regelung gilt als wichtiges Leistungsmerkmal. Der Markt bietet hochkarätige Tarife, doch für manche Menschen kann von Auswahl dennoch keine Rede sein: Wer einen körperlich aktiven Beruf ausübt, muss für eine BU oft tief in die Tasche greifen. Auch Menschen mit Vorerkrankungen stoßen oft auf Hürden, wenn sie eine BU abschließen möchten. Als Folge haben viele Menschen ganz darauf verzichtet, ihre Existenz vernünftig abzusichern.

Die Erfindung der Vielfalt: Die Grundfähigkeitsversicherung

Genau das ist heute nicht mehr nötig. Denn gerade körperlich tätige Menschen profitieren mittlerweile von einem vielfältigen Produktangebot. Ein Pionier der neuen Vielfalt ist Canada Life. Der älteste kanadische Lebensversicherer lancierte zu seinem deutschen Markteintritt im Jahr 2000 ein völlig neuartiges Produkt: die Grundfähigkeitsversicherung. Damit können Kunden grundlegende Alltagsfähigkeiten absichern, die für sie besonders wichtig sind: Hände gebrauchen, Hören und Sehen und viele mehr. Auch geistige Fähigkeiten gehören heute meist dazu. Weitere Vorteile von Grundfähigkeitsversicherungen: gute Erreichbarkeit und ein relativ günstiger Preis. So können Kunden eine Rente absichern, die im Ernstfall zum Leben reicht. Mittlerweile decken manche Tarife auch erweiterte Risiken wie schwere Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit ab.

Besonderer Bedarf: Schwere Krankheiten absichern

AKS: Zeit für guten Risikoschutz

Schwere Krankheiten stellen ein großes Existenzrisiko dar. Dem begegnen Dread-Disease- oder Critical-Illness-Policen. Krebs, Schlaganfall und Herzerkrankungen treffen jährlich rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland. Krebs und andere bösartige Geschwülste stellen immerhin über 16% der BU-Ursachen dar, wie das Analysehaus Morgen & Morgen im Mai 2020 kommunizierte. Auch im Dread-Disease-Bereich trug Canada Life zur Etablierung einer vielfältigen Produktlandschaft bei und machte das Konzept in Deutschland bekannt. Wesentliche Produktvorteile: Kunden erhalten im Leistungsfall eine vorab vereinbarte Einmalleistung, die frei einsetzbar ist. Genau das brauchen die meisten Menschen nach der Diagnose. Manche Kunden nutzen das Geld für alternative Behandlungen oder die Tilgung eines Kredits, um sich von psychischen Belastungen zu befreien. Auch Selbstständigen gibt die Summe eine Möglichkeit, sich komplett auszukurieren. Dabei können sie die laufenden Kosten der Firma weiter bedienen.

Von der Baustelle zur Lösung: Canada Life unterstützt

Innovation sieht die Canada Life als einen Weg, immer besser auf die Bedürfnisse der Vermittler und ihrer Kunden einzugehen. Deshalb hat der Versicherer nicht nur die Grundfähigkeitsversicherung erfunden, er entwickelt den Risikoschutz auch kontinuierlich weiter. So bietet Canada Life neben dem günstigen Basis-Tarif auch den Premium Grundfähigkeitsschutz mit optionalen Bausteinen für schwere Krankheiten und Pflege. Beide Tarife geben Kunden Planungssicherheit durch voll garantierte Beiträge, die nicht teurer werden können. Der Beitrag steigt nur, wenn Kunden die Leistung erhöhen möchten. Das gilt auch für den BU-Tarif und zeigt, dass sich Lösungen von Canada Life in wirtschaftlich unsicheren Zeiten bewähren. Und bei der Absicherung schwerer Krankheiten kann sich der Markt zum Jahresende auf ein Produkt-Update freuen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2020, Seite 34 f., und in unserem ePaper.

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Berufsunfähigkeit: Wissenslücken und falsches Vertrauen in den Staat

Rund um die Berufsunfähigkeit gibt es in der Bevölkerung nach wie vor viel Unwissenheit und die „Versorgungsillusion“ im Ernstfall durch eine staatliche Rente abgesichert zu sein, so eine Umfrage des Versorgungswerks MetallRente. Und: Die theoretische Bereitschaft zur zusätzlichen Vorsorge scheitert oft an praktischen Hürden. Die Aufklärungsarbeit engagierter Makler ist gefragt.

Jeder zweite Bundesbürger geht davon aus, bei Berufsunfähigkeit durch eine staatliche Rente abgesichert zu sein. Und das, obwohl es eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente für Beschäftigte, die nach 1961 geboren sind, längst nicht mehr gibt. In der jungen Generation der 14– bis 29-Jährigen ist die „Versorgungsillusion“ noch stärker ausgeprägt. Hier gehen sogar knapp zwei Drittel von staatlicher Unterstützung aus, wenn sie nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Versorgungswerks MetallRente, die das Meinungsforschungsinstitut Kantar Public durchgeführt hat.

Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit kaum bekannt

Demnach gibt es auch große Wissenslücken, was den Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit betrifft: Nur gut ein Drittel der Befragten weiß, dass man sich eine andere Arbeit suchen muss, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem gelernten Beruf arbeiten kann. Denn lediglich wer auf Dauer weniger als sechs bzw. drei Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausüben kann, gilt als erwerbsgemindert bzw. erwerbsunfähig und hat Anspruch auf eine gesetzliche Leistung. Diese erreicht jedoch in der Regel nur das Niveau der Grundsicherung. Laut Deutscher Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2019 gerade einmal 835 Euro.

Bereitschaft zur zusätzlichen Vorsorge theoretisch vorhanden, praktisch hapert es

Die MetallRente-Umfrage zeigt aber auch, dass es trotz der weit verbreiteten „Versorgungsillusion“ einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, dass die Leistungen des Staates nicht ausreichend sind. Für nahezu drei Viertel der Deutschen ist klar, dass sie zusätzlich vorsorgen müssen, um im Falle von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung finanziell abgesichert zu sein. Der Großteil der Deutschen ist der Meinung, dass man sich spätestens zum Start ins Berufsleben um die Absicherung seiner Arbeitskraft kümmern sollte. Nur gut jeder Zehnte würde damit bis zur Gründung einer Familie warten.

Das Problem bei der Sache: Obwohl ein Großteil theoretisch weiß, dass es sinnvoll ist, früh mit der Vorsorge zu beginnen, scheitert es der Umfrage zufolge häufig an der praktischen Umsetzung. Der Hauptgrund für eine fehlende Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist Geldmangel, wie nahezu zwei Fünftel der Befragten angeben. Jeder Dritte ohne Vorsorge sagt hingegen, dass er sich nicht oder nicht genug mit dem Thema beschäftigt hat und wenig darüber weiß. Das erklärt auch ein weiteres Umfrageergebnis: Die Deutschen sind schlecht informiert über Vorsorgemöglichkeiten zur Arbeitskraftabsicherung. Während der private Berufsunfähigkeitsschutz in der Bevölkerung eine hohe Bekanntheit von 88% erreicht, sind andere Angebote wie Dread-Disease- oder Grundfähigkeitsversicherung mit jeweils 22% nahezu unbekannt.

Makler können Licht ins Dunkel bringen

Hier heißt es, Aufklärungsarbeit zu leisten, damit Betroffene im Ernstfall nicht in eine Armutsfalle geraten. Gefragt sind hier die Makler und Mehrfachagenten, die das Thema Berufsunfähigkeit mit ihren Klienten in aller Ausführlichkeit besprechen sollten, damit die theoretisch vorhandene Bereitschaft zur zusätzlichen Vorsorge auch bestmöglich praktisch in die Tat umgesetzt werden kann. Aber es braucht natürlich auch verlässliche Vorsorgeangebote, auf die hingewiesen bzw. die weiterempfohlen werden können. MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch sieht für das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie, bei dem allein im Jahr 2019 rund 21.000 Beschäftigte einen Vertrag für die privaten Angebote zum finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft abgeschlossen haben, jedenfalls den klaren sozialpolitischen Auftrag, auch Beschäftigten in praktischen Berufen bedarfsgerechte und bezahlbare Vorsorge mit niedrigen Zugangshürden zu ermöglichen.

Angst vor Berufsunfähigkeit weit verbreitet

Das Risiko, im Laufe seines Arbeitslebens selbst zeitweise oder dauerhaft berufsunfähig zu werden, ist hoch. Statistisch gesehen, ist jeder Vierte betroffen. Wie die MetallRente-Umfrage zeigt, machen sich über zwei Fünftel der Deutschen Sorgen, aus physischen Gründen, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit, selbst berufs- oder erwerbsunfähig zu werden. Fast genauso groß ist der Anteil derer, die Angst davor haben, ihren Beruf aufgrund psychischer Ursachen nicht mehr ausüben zu können. Auffällig sind hier die deutlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen: Während sich weniger als ein Drittel der männlichen Bevölkerung um psychische Krankheiten als Auslöser für Berufsunfähigkeit sorgen, sind es bei den Frauen ganze zwei Fünftel. (ad)

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Basler überarbeitet BU für Schüler, Studenten und Azubis

Im Rahmen ihrer BU bietet die Basler jetzt noch klarere Regelungen für den Versicherungsschutz. Studenten und Auszubildende werden in der zweiten Hälfte ihrer Ausbildung so gestellt, als hätten sie die Lebensstellung eines mit Ausbildung oder Studium verbundenen Berufsbildes im ersten Berufsjahr.

Noch vor dem eigentlichen Berufsstart eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Das kann sich für junge Menschen auf längere Sicht sehr positiv auswirken. Die Basler hat die Bedingungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Schüler, Studenten und Auszubildende überarbeitet und bietet jetzt noch bessere und klarere Regelungen für den Versicherungsschutz.

Die Basler Berufsunfähigkeitsversicherung beschreibt ganz konkret, welche Tätigkeiten versichert sind und überprüft werden. Es werden beispielsweise die Tätigkeiten der Schüler, Studenten und Azubis als Berufe zugrunde gelegt, so wie sie ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgeübt werden. Für Studenten und Auszubildende bietet die Basler eine besonders faire Lösung bei der Prüfung der Lebensstellung – sie werden in der zweiten Hälfte ihrer Ausbildung oder ihres Studiums so gestellt, als hätten sie die Lebensstellung eines mit Ausbildung oder Studium verbundenen Berufsbildes im ersten Berufsjahr; dabei wird auch das Einkommen berücksichtigt. (ad)

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BU: So steht es um die Kompetenz der Versicherer

Welche Versicherungsunternehmen tun sich besonders hervor, wenn es um Kompetenz und Fairness in Sachen Berufsunfähigkeit geht? Das hat das IVFP in seinem BU-Kompetenz-Rating untersucht. Fünf Namen stechen dabei hervor. Rund um Corona hat aber jede Gesellschaft spezielle Angebote für ihre Kunden bereit.

Das Geschäftsfeld der Berufsunfähigkeitsversicherungen ist hart umkämpft und der Wettbewerb wird in erster Linie über den Preis ausgefochten, da die Parameter dieser Versicherung komplex und für einen Endverbraucher nur schwer zu verstehen sind. Um zu untersuchen, bei welchem Versicherer es sich um einen kompetenten und fairen Vertragspartner in Sachen BU handelt, nimmt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Anbietergesellschaften im Rahmen verschiedener Ratings unter die Lupe. Neben dem SBU-Produktrating, das laut IVFP in Kürze erscheint, hat das Institut nun auch sein BU-Kompetenz-Rating veröffentlicht.

Dies ist eine interaktive Analyse, bei der nichtöffentliche, sensible Daten direkt von den Gesellschaften an das IVFP geliefert werden, um eine adäquate Bewertung vornehmen zu können. Im Rating werden die Versicherer anhand von über 70 Einzelkriterien auf Herz und Nieren geprüft. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus den vier Teilbereichen Geschäft und Leistungsprüfung (jeweils mit einer Gewichtung von 30%) sowie Antragsprüfung und Service (Gewichtung hier jeweils 20%).

Fünf Anbieter mit Höchstwertung

Die Höchstwertung von fünf Sternen im BU-Kompetenz-Rating des IVFP erhalten AXA, HDI, LV 1871, Swiss Life und Zurich. Mit vier Sternen folgen dahinter die Stuttgarter und der VOLKSWOHL BUND.

Im Teilbereich Geschäft bewertet das IVFP, inwieweit der Versicherer genügend Erfahrung und Bestandsgröße besitzt, ob er Stabilität bei den Beiträgen bietet und wie er seine Annahmepolitik betreibt. Hier wird neben der „Brutto-/Netto-Spreizung der Beiträge“ oder Quotenabfragen wie der „Prozessquote“ oder der „Schadenquote“ beispielsweise auch das Vorgehen beim Ausschluss bestimmter Berufsgruppen abgefragt. Sieger im Teilbereich Geschäft ist die HDI vor Swiss Life und Zurich.

AXA punktet in drei Teilbereichen

Die Leistungsprüfung ist ein besonderer Teilbereich, der in der Praxis immer wieder für Zündstoff sorgt. Die Aufgabe des Versicherers besteht in dieser Kategorie darin, berechtigte Ansprüche anzuerkennen und gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Das IVFP durchleuchtet hier, wie ein Anbieter im Leistungsfall vorgeht, den Kunden informiert und unterstützt und gegebenenfalls zu einem Neustart ins Berufsleben verhilft. Den ersten Platz in diesem Teilbereich sichert sich die AXA vor HDI und Stuttgarter.

Auch der Sieg in den Teilbereichen Antragsprüfung und Service geht an die AXA, beides mal vor HDI und LV 1871. In der Kategorie Antragsprüfung untersucht das IVFP diesen aufwendigen Prozess. Es wird geprüft, ob der Versicherer seine Kunden über ihre Rechte und Pflichten ausführlich aufklärt, wie mit Gesundheitsfragen umgegangen wird und welche Besonderheiten der Versicherer unternimmt, um sich von den Mitbewerbern zu unterscheiden. Im Teilbereich Service werden die Anbieter daran gemessen, wie serviceorientiert und kundenfreundlich auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Versicherten eingegangen wird. Zudem wird hier geprüft, wie der Versicherer seine Vermittler unterstützt, um dem Qualitätsanspruch bei den Kunden zu genügen.

Corona: Alle Versicherer mit speziellen Angeboten

Im Zusammenhang mit dem BU-Kompetenz-Rating hat das IVFP die Versicherungsunternehmen wertungsfrei gefragt, welche Maßnahmen sie in der Corona-Krise ergriffen haben, um Kunden entgegenzukommen. Georg Goedeckemeyer, Bereichsleiter Rating beim IVFP, kommentiert: „Sehr erfreulich ist, dass jeder Versicherer seine speziellen Angebote hat, um Kunden durch diese schwierige Zeit zu helfen – seien es besondere Stundungsmöglichkeiten, außerordentliche Beitragsfreistellung bei vollem Versicherungsschutz etc.“

Die Ergebnisse des BU-Kompetenz-Ratings aus dem Haus des IVFP stehen hier online zur Verfügung: www.ivfp.de/rating/kompetenzrating

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Wenn sich Papa um die BU kümmert und Falschangaben macht

Ein Vater, der für seine Tochter eine BU-Versicherung abschließt und dabei die Frage nach Vorerkrankungen mit „nein“ beantwortet, obwohl er weiß, dass seine Tochter an einer Psychotherapie teilnimmt, kann nicht erwarten, dass die Versicherung im Bedarfsfall auch wirklich einspringt.

Dass die Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ein Versicherungsnehmer Fragen zum Gesundheitszustand bewusst wahrheitswidrig beantwortet, ist nichts Neues. Dies gilt aber auch, wenn es gar nicht um den eigenen Gesundheitszustand geht, sondern um denjenigen von Angehörigen, für die man den Vertrag abschließt. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts (LG) Göttingen bestätigt.

Im konkreten Fall hatte ein Vater 2011 für seine damals 15-jährige Tochter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die Frage nach Vorerkrankungen im Versicherungsformular hatte der Vater mit „nein“ beantwortet, obwohl die Tochter damals bereits seit zwei Jahren, unter anderem wegen Entwicklungs- und Essstörungen, an einer Psycho- und Verhaltenstherapie teilnahm. Als der Vater die Versicherung im Juli 2016 in Anspruch nehmen wollte, weil seine Tochter wegen psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage war, ihre Schulausbildung fortzusetzen oder eine Berufsausbildung zu beginnen, lehnte die Versicherung dies ab und trat vom Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurück.

Eindeutige Frage nach Erkrankungen in den vergangenen fünf Jahren

Die Klage des Vaters auf Feststellung, dass der Versicherungsvertrag fortbestehe, blieb ohne Erfolg. Das OLG Braunschweig entschied, dass die Versicherung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt gewesen sei, weil der Vater die Fragen im Versicherungsformular arglistig falsch beantwortet habe. Er habe sich nicht darauf berufen können, dass einige Störungen seiner Tochter seinerzeit ausgeheilt gewesen seien, denn im Wortlaut des Formulars sei eindeutig nach aufgetretenen Krankheiten in den letzten fünf Jahren gefragt worden.

OLG sieht arglistige Falschbeantwortung

Für den Senat stand auch fest, dass der Vater die Störungen seiner Tochter kannte. Er habe jedenfalls nicht plausibel dargelegt, wie und weshalb es zu den falschen Angaben gekommen sei. Seine Behauptung, ihm sei nur eine Lese- und Rechtschreibschwäche seiner Tochter bekannt gewesen, überzeugte den Senat nicht. Laut Stellungnahme der Therapeutin der Tochter seien nämlich auch die Eltern mit in die Behandlung der emotionalen Störung und der Essstörung einbezogen worden, was für eine Aufklärung der Eltern spreche. Weil der Vater erkannt und gebilligt habe, dass die Versicherung den Vertrag über die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur zu anderen Konditionen geschlossen hätte, wenn sie von der Krankheit der Tochter gewusst hätte, sei ihm ein arglistiges Handeln vorzuwerfen. Damit konnte die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. (ad)

OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.08.2020, Az.: 11 U 15/19

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VOLKSWOHL BUND stockt Leistungen in BUmodern auf

Ab sofort versichert BUmodern aus dem Haus des VOLKSWOHL BUND mehr als 300 technische, handwerkliche und körperliche Berufe günstiger. Bei schweren Krankheiten gibt es Sofortleistungen. Für Selbstständige sieht BUmodern eine Umorganisationshilfe von bis zu 6.000 Euro vor.

BUmodern, die Berufsunfähigkeitsversicherung der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G., die im Juni neu eingeführt worden ist, wurde nun noch einmal grundlegend aufgestockt: Ab sofort versichert BUmodern mehr als 300 Berufe günstiger. Für Kunden mit technischen, handwerklichen und körperlichen Berufen wie Erzieher, Physiotherapeuten, Elektroniker oder Maler sind rund 10% Ersparnis drin. Eine nochmals verbesserte Struktur der Berufsklassen macht die neuen Beiträge möglich.

Außerdem führen in der neuen BUmodern nun acht schwere Krankheiten und Beeinträchtigungen zu Sofortleistungen. Versicherte, die das betrifft, erhalten damit noch schneller ihre BU-Rente – für bis zu 18 Monate.

Erweiterte Nachversicherungsmöglichkeiten

Zusätzlich hat der VOLKSWOHL BUND die Nachversicherungsmöglichkeiten erweitert: Wer eine Ausbildung beginnt, ein Studium aufnimmt oder in den Beruf einsteigt, kann seine versicherte BU-Rente jetzt sogar verdoppeln. Für Arbeitnehmer wie für Selbstständige bestehen zusätzliche Erhöhungsmöglichkeiten von insgesamt 1.500 Euro, wenn ihr Einkommen gestiegen ist.

Selbstständige erhalten aus der neuen BUmodern eine besondere finanzielle Hilfe: Falls keine BU-Leistung möglich ist oder die Leistungspflicht endet, zahlt der VOLKSWOHL BUND dem Versicherten neuerdings bis zu 6.000 Euro Umorganisations- oder Rehahilfe.

Vertriebspartner können die neueste Version der BUmodern ab sofort im VOLKSWOHL BUND-Angebotsprogramm oder direkt auf www.vbon.de berechnen und für ihre Kunden abschließen. (ad)

Bild: © DOC RABE Media – stock.adobe.com

 

Berufsunfähigkeit: So steht es um die BU-Leistungsquote

Der GDV hat neue Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorgelegt. Demnach ist die Leistungsquote 2018 leicht gestiegen. Insgesamt wurden 80% aller Anträge bewilligt, im Jahr zuvor waren es 79%. In den Medien wird dagegen immer wieder das Vorurteil befeuert, die Versicherer würden im BU-Fall nicht leisten.

Die Leistungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt seit Langem auf einem hohen Niveau. Wie aus der jährlichen Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen hervorgeht, hat sich die Quote 2018 leicht verbessert. Insgesamt wurden 80% aller Anträge bewilligt. Ein Jahr zuvor waren es 79%.

Gutachten als Ausnahme

Wie die Statistik für 2018 weiter zeigt, prüfen die Versicherer die Anträge fast immer allein anhand der vorhandenen Unterlagen, wie etwa den ärztlichen Attesten. Lediglich in 6% der Fälle hatten die Gesellschaften 2018 zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Insbesondere bei komplexen Fällen könne eine fachärztliche Beurteilung dazu erforderlich sein, wie es aufgrund des Gesundheitszustands des Versicherten um dessen Arbeitsfähigkeit steht. Mit 63% fallen die Gutachten laut GDV in den meisten Fällen positiv für die Versicherten aus.

Das sind die häufigsten BU-Ablehnungsgründe

Wenn Versicherer einen Leistungsantrag ablehnen, erfolgt dies meist deshalb, weil der Versicherte noch mindestens zu 50% seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann. Das Nichterreichen des BU-Grads war 2018 mit 46% der häufigste Ablehnungsgrund. Bei 13% der Fälle hatten Antragsteller im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert.

 

 So steht es um die BU-Leistungsquote

 

In 14% der Fälle wurde wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelehnt. In diesen Fällen wurden Versicherte berufsunfähig aufgrund einer Erkrankung, die ihnen bei Abschluss des Vertrages bekannt war, die sie aber nicht angegeben hatten.

Bearbeitungszeit hat sich verkürzt

Wie der GDV weiter mitteilt, lagen 2018 zwischen Antragsstellung und Entscheidung des Versicherers durchschnittlich 106 Tage und damit vier Tage weniger als ein Jahr zuvor. Die meiste Zeit kostet es, wenn medizinische Beurteilungen eingeholt werden müssen oder der Antragsteller erst alle erforderlichen Unterlagen sammeln muss. Für die eigentliche Entscheidung brauchten Versicher laut Umfrage 2018 im Schnitt neun Tage – einen weniger als 2017.

BU-Versicherer immer wieder medial am Pranger

Ungeachtet der Zahlen hält sich bei etlichen Menschen beharrlich die Meinung, die Versicherer würden im BU-Fall sowieso nicht leisten. Immer wieder wird diese Ansicht auch von Medienberichten befeuert, woraufhin sich die BU-Versicherer an den Pranger gestellt sehen, Leistungen im BU-Fall zu verweigern.

ARD-Film „Verunsichert“

Jüngstes Beispiel ist der Fernsehfilm „Verunsichert“, der vor Kurzem in der ARD zu sehen war. Darin arbeitet Juristin Franziska bei einer sogenannten Aescuria-Versicherung. Ihr Job beseht darin, Auszahlungen zu verhindern. Doch ihre moralischen Zweifel werden größer und sie entscheidet sich zu kündigen, um die Seiten zu wechseln und sich als Anwältin selbstständig zu machen. Der Streifen basiert auf der Geschichte der Bonner Anwältin Beatrix Hüller, soll aber ein fiktiver Film bleiben, wie Hüller selbst in einem Interview mit dem WDR erläutert. Hüller hatte als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung gearbeitet, vertritt nun aber seit 2004 Unfallopfer, deren Versicherungen nicht oder nur teilweise zahlen wollen.

Keine Leistungsverweigerung „mit System“

Immer mal wieder sehen sich Versicherer dem Vorwurf ausgesetzt, systematisch BU-Leistungen zu verweigern. Das Analysehaus Franke und Bornberg beleuchtet in regelmäßigen Abständen die Leistungspraxis der BU-Anbieter und will mit Vorurteilen aufräumen. Die jüngste BU-Leistungspraxisstudie 2020 basiert auf Daten für das Geschäftsjahr 2018, die durch Stichproben vor Ort validiert wurden, die im November 2019 erfolgten. Wie die Analysten unterstreichen, zeigten sich bei keiner der untersuchten Gesellschaften Anhaltspunkte für eine „Leistungsverweigerung mit System“. Denn fast 80% aller abgeschlossenen Regulierungen endeten mit einer Anerkennung der Leistungspflicht. Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, erläutert zum Studienverfahren: „Wir sind keine BU-Polizei und recherchieren auch nicht als verdeckte Ermittler. Die untersuchten Versicherer stellen sich unserem aufwendigen Verfahren freiwillig. Ihre und unsere Motivation: Qualität transparent zu machen und die Regulierung und damit auch die BU insgesamt noch zu verbessern.“ (tk)

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Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

Im Rahmen einer aktuellen Studie beleuchtet das Analysehaus Franke und Bornberg, wie es um die Leistungspraxis der BU-Anbieter steht. Bei keiner der untersuchten Gesellschaften gebe es – wie hin und wieder in der Öffentlichkeit diskutiert – Anhaltspunkte für Leistungsverweigerung mit System, so die Analysten.

Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steht die Leistungspraxis der Gesellschaften immer wieder unter besonderer Beobachtung. Das ist auch gut so, denn hinter jedem Fall, der in der Leistungsabteilung eines Versicherers zu bearbeiten ist, steckt immer auch ein menschliches Schicksal. Es geht um nichts weniger als die Existenz des Versicherten. In die Öffentlichkeit kommt ein Fall immer dann, wenn es zu Problemen bei der Regulierung kommt. Dann wird auch öfter mal spekuliert, dass Versicherer Leistungen systematisch verweigern würden. Die aktuelle BU-Leistungspraxisstudie 2020 des Analysehauses Franke und Bornberg will deshalb Fakten zur Regulierung der Versicherer liefern. Sie basiert auf Daten für das Geschäftsjahr 2018, die durch Stichproben vor Ort validiert wurden, die im November 2019 erfolgten. An der Studie haben sich die folgenden BU-Versicherer beteiligt: Generali Deutschland (ehemals AachenMünchener), ERGO Vorsorge, HDI, Nürnberger und Zurich. Deren Bestand beläuft sich zusammen auf 3,9 Millionen BU-Versicherte.

Keine Leistungsverweigerung mit System

Wie die Analysten unterstreichen, zeigen sich bei keiner der untersuchten Gesellschaften Anhaltspunkte für eine „Leistungsverweigerung mit System“. Denn fast 80% aller abgeschlossenen Regulierungen endeten mit einer Anerkennung der Leistungspflicht. Betrachtet man nur Fälle mit einer versicherten Monatsrate von mindestens 300 Euro, beträgt die Leistungsquote 76,4%. 

Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

 

 

Die detaillierte Analyse der Leistungsquoten nach Rentenhöhe zeigt, dass Versicherer nicht geiziger werden, wenn die Rente einen bestimmten Wert erreicht. Laut Franke und Bornberg findet sich eine Monatsrente über 2.700 Euro aber selten.

Aus diesem Grund wird am häufigsten abgelehnt

Zu den meisten Ablehnungen kommt es, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad (in der Regel 50%) nicht erreicht wird. Dies trifft für mehr als die Hälfte aller negativen Entscheidungen (55%) zu. Während BU-Renten häufig für Versicherte zwischen dem 46. und 58. Lebensjahr bewilligt werden, sieht es bei jungen Erwachsenen zwischen 17 und 35 Jahren etwas anders aus. Hier liege die Ablehnungsquote deutlich über dem Durchschnitt, so die Analysten. Dies sei insbesondere auf die Wirkung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen. 

Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

Fast die Hälfte aller Ablehnungen (47%) wegen Verletzung der Anzeigepflicht ergeben sich für diese Altersgruppe.

Psychische Leiden Leistungsauslöser Nummer 1

Wie die Auswertung weiter zeigt, führten psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen auch 2018 die Rangliste der Leistungsauslöser an. Sie machen ein Viertel aller Anerkennungen aus (26,6%). Auf Platz 2 folgen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems vor Krebsleiden. 

Als „unsicher“ stuft Franke und Bornberg die Datenlage für Unfälle ein, da es nicht immer eine eindeutige Abgrenzung zu Krankheiten gebe, die aus einem Unfall resultieren.

Digitale Unterstützung: Versicherer hinter ihren Möglichkeiten

In puncto Digitalisierung setzen die Versicherer die Schwerpunkte eher auf die Steigerung der Effizienz bei internen Prozessen und Vertriebsaspekte. Dagegen sei die digitale Unterstützung im BU-Leistungsfall in der Regulierung noch ein knappes Gut, so Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. So habe sich das Telefoninterview zwischen Sachbearbeiter und Anspruchsteller etabliert, doch in Bezug auf Video-Chat, Desktop-Sharing oder Telefonkonferenz würden die Versicherer hinter ihren technischen Möglichkeiten zurückbleiben.

Online-Tracking ein erster Anfang

Als Schritt nach vorne bezeichnet Franke das bereits angewendete Online-Tracking des Leistungsfalles, bei dem der Kunde im besten Fall den konkreten Bearbeitungsstand sehe, mitunter aber auch nur den Posteingang. „Die Versicherer haben die Chancen der Digitalisierung für den Leistungsfall zwar erkannt“, erklärt Franke. „Sie müssen aber zunächst die oft betagten Bearbeitungssysteme modernisieren, um überhaupt für neue Techniken offen zu sein. Kostbare Zeit, die jetzt fehle“, so Franke weiter. Seit Corona sei beispielsweise die traditionelle Außenregulierung kaum noch möglich. Digitale Werkezuge wie Videochatfunktionen seien für eine kundenorientierte BU-Leistungsprüfung aber unabdingbar. (tk)

 

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