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BU

Berufsunfähigkeit: So steht es um die BU-Leistungsquote

Der GDV hat neue Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorgelegt. Demnach ist die Leistungsquote 2018 leicht gestiegen. Insgesamt wurden 80% aller Anträge bewilligt, im Jahr zuvor waren es 79%. In den Medien wird dagegen immer wieder das Vorurteil befeuert, die Versicherer würden im BU-Fall nicht leisten.

Die Leistungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt seit Langem auf einem hohen Niveau. Wie aus der jährlichen Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen hervorgeht, hat sich die Quote 2018 leicht verbessert. Insgesamt wurden 80% aller Anträge bewilligt. Ein Jahr zuvor waren es 79%.

Gutachten als Ausnahme

Wie die Statistik für 2018 weiter zeigt, prüfen die Versicherer die Anträge fast immer allein anhand der vorhandenen Unterlagen, wie etwa den ärztlichen Attesten. Lediglich in 6% der Fälle hatten die Gesellschaften 2018 zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Insbesondere bei komplexen Fällen könne eine fachärztliche Beurteilung dazu erforderlich sein, wie es aufgrund des Gesundheitszustands des Versicherten um dessen Arbeitsfähigkeit steht. Mit 63% fallen die Gutachten laut GDV in den meisten Fällen positiv für die Versicherten aus.

Das sind die häufigsten BU-Ablehnungsgründe

Wenn Versicherer einen Leistungsantrag ablehnen, erfolgt dies meist deshalb, weil der Versicherte noch mindestens zu 50% seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann. Das Nichterreichen des BU-Grads war 2018 mit 46% der häufigste Ablehnungsgrund. Bei 13% der Fälle hatten Antragsteller im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert.

 

 So steht es um die BU-Leistungsquote

 

In 14% der Fälle wurde wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelehnt. In diesen Fällen wurden Versicherte berufsunfähig aufgrund einer Erkrankung, die ihnen bei Abschluss des Vertrages bekannt war, die sie aber nicht angegeben hatten.

Bearbeitungszeit hat sich verkürzt

Wie der GDV weiter mitteilt, lagen 2018 zwischen Antragsstellung und Entscheidung des Versicherers durchschnittlich 106 Tage und damit vier Tage weniger als ein Jahr zuvor. Die meiste Zeit kostet es, wenn medizinische Beurteilungen eingeholt werden müssen oder der Antragsteller erst alle erforderlichen Unterlagen sammeln muss. Für die eigentliche Entscheidung brauchten Versicher laut Umfrage 2018 im Schnitt neun Tage – einen weniger als 2017.

BU-Versicherer immer wieder medial am Pranger

Ungeachtet der Zahlen hält sich bei etlichen Menschen beharrlich die Meinung, die Versicherer würden im BU-Fall sowieso nicht leisten. Immer wieder wird diese Ansicht auch von Medienberichten befeuert, woraufhin sich die BU-Versicherer an den Pranger gestellt sehen, Leistungen im BU-Fall zu verweigern.

ARD-Film „Verunsichert“

Jüngstes Beispiel ist der Fernsehfilm „Verunsichert“, der vor Kurzem in der ARD zu sehen war. Darin arbeitet Juristin Franziska bei einer sogenannten Aescuria-Versicherung. Ihr Job beseht darin, Auszahlungen zu verhindern. Doch ihre moralischen Zweifel werden größer und sie entscheidet sich zu kündigen, um die Seiten zu wechseln und sich als Anwältin selbstständig zu machen. Der Streifen basiert auf der Geschichte der Bonner Anwältin Beatrix Hüller, soll aber ein fiktiver Film bleiben, wie Hüller selbst in einem Interview mit dem WDR erläutert. Hüller hatte als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung gearbeitet, vertritt nun aber seit 2004 Unfallopfer, deren Versicherungen nicht oder nur teilweise zahlen wollen.

Keine Leistungsverweigerung „mit System“

Immer mal wieder sehen sich Versicherer dem Vorwurf ausgesetzt, systematisch BU-Leistungen zu verweigern. Das Analysehaus Franke und Bornberg beleuchtet in regelmäßigen Abständen die Leistungspraxis der BU-Anbieter und will mit Vorurteilen aufräumen. Die jüngste BU-Leistungspraxisstudie 2020 basiert auf Daten für das Geschäftsjahr 2018, die durch Stichproben vor Ort validiert wurden, die im November 2019 erfolgten. Wie die Analysten unterstreichen, zeigten sich bei keiner der untersuchten Gesellschaften Anhaltspunkte für eine „Leistungsverweigerung mit System“. Denn fast 80% aller abgeschlossenen Regulierungen endeten mit einer Anerkennung der Leistungspflicht. Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, erläutert zum Studienverfahren: „Wir sind keine BU-Polizei und recherchieren auch nicht als verdeckte Ermittler. Die untersuchten Versicherer stellen sich unserem aufwendigen Verfahren freiwillig. Ihre und unsere Motivation: Qualität transparent zu machen und die Regulierung und damit auch die BU insgesamt noch zu verbessern.“ (tk)

Lesen Sie hierzu auch: Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

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Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

Im Rahmen einer aktuellen Studie beleuchtet das Analysehaus Franke und Bornberg, wie es um die Leistungspraxis der BU-Anbieter steht. Bei keiner der untersuchten Gesellschaften gebe es – wie hin und wieder in der Öffentlichkeit diskutiert – Anhaltspunkte für Leistungsverweigerung mit System, so die Analysten.

Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steht die Leistungspraxis der Gesellschaften immer wieder unter besonderer Beobachtung. Das ist auch gut so, denn hinter jedem Fall, der in der Leistungsabteilung eines Versicherers zu bearbeiten ist, steckt immer auch ein menschliches Schicksal. Es geht um nichts weniger als die Existenz des Versicherten. In die Öffentlichkeit kommt ein Fall immer dann, wenn es zu Problemen bei der Regulierung kommt. Dann wird auch öfter mal spekuliert, dass Versicherer Leistungen systematisch verweigern würden. Die aktuelle BU-Leistungspraxisstudie 2020 des Analysehauses Franke und Bornberg will deshalb Fakten zur Regulierung der Versicherer liefern. Sie basiert auf Daten für das Geschäftsjahr 2018, die durch Stichproben vor Ort validiert wurden, die im November 2019 erfolgten. An der Studie haben sich die folgenden BU-Versicherer beteiligt: Generali Deutschland (ehemals AachenMünchener), ERGO Vorsorge, HDI, Nürnberger und Zurich. Deren Bestand beläuft sich zusammen auf 3,9 Millionen BU-Versicherte.

Keine Leistungsverweigerung mit System

Wie die Analysten unterstreichen, zeigen sich bei keiner der untersuchten Gesellschaften Anhaltspunkte für eine „Leistungsverweigerung mit System“. Denn fast 80% aller abgeschlossenen Regulierungen endeten mit einer Anerkennung der Leistungspflicht. Betrachtet man nur Fälle mit einer versicherten Monatsrate von mindestens 300 Euro, beträgt die Leistungsquote 76,4%. 

Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

 

 

Die detaillierte Analyse der Leistungsquoten nach Rentenhöhe zeigt, dass Versicherer nicht geiziger werden, wenn die Rente einen bestimmten Wert erreicht. Laut Franke und Bornberg findet sich eine Monatsrente über 2.700 Euro aber selten.

Aus diesem Grund wird am häufigsten abgelehnt

Zu den meisten Ablehnungen kommt es, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad (in der Regel 50%) nicht erreicht wird. Dies trifft für mehr als die Hälfte aller negativen Entscheidungen (55%) zu. Während BU-Renten häufig für Versicherte zwischen dem 46. und 58. Lebensjahr bewilligt werden, sieht es bei jungen Erwachsenen zwischen 17 und 35 Jahren etwas anders aus. Hier liege die Ablehnungsquote deutlich über dem Durchschnitt, so die Analysten. Dies sei insbesondere auf die Wirkung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen. 

Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

Fast die Hälfte aller Ablehnungen (47%) wegen Verletzung der Anzeigepflicht ergeben sich für diese Altersgruppe.

Psychische Leiden Leistungsauslöser Nummer 1

Wie die Auswertung weiter zeigt, führten psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen auch 2018 die Rangliste der Leistungsauslöser an. Sie machen ein Viertel aller Anerkennungen aus (26,6%). Auf Platz 2 folgen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems vor Krebsleiden. 

Als „unsicher“ stuft Franke und Bornberg die Datenlage für Unfälle ein, da es nicht immer eine eindeutige Abgrenzung zu Krankheiten gebe, die aus einem Unfall resultieren.

Digitale Unterstützung: Versicherer hinter ihren Möglichkeiten

In puncto Digitalisierung setzen die Versicherer die Schwerpunkte eher auf die Steigerung der Effizienz bei internen Prozessen und Vertriebsaspekte. Dagegen sei die digitale Unterstützung im BU-Leistungsfall in der Regulierung noch ein knappes Gut, so Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. So habe sich das Telefoninterview zwischen Sachbearbeiter und Anspruchsteller etabliert, doch in Bezug auf Video-Chat, Desktop-Sharing oder Telefonkonferenz würden die Versicherer hinter ihren technischen Möglichkeiten zurückbleiben.

Online-Tracking ein erster Anfang

Als Schritt nach vorne bezeichnet Franke das bereits angewendete Online-Tracking des Leistungsfalles, bei dem der Kunde im besten Fall den konkreten Bearbeitungsstand sehe, mitunter aber auch nur den Posteingang. „Die Versicherer haben die Chancen der Digitalisierung für den Leistungsfall zwar erkannt“, erklärt Franke. „Sie müssen aber zunächst die oft betagten Bearbeitungssysteme modernisieren, um überhaupt für neue Techniken offen zu sein. Kostbare Zeit, die jetzt fehle“, so Franke weiter. Seit Corona sei beispielsweise die traditionelle Außenregulierung kaum noch möglich. Digitale Werkezuge wie Videochatfunktionen seien für eine kundenorientierte BU-Leistungsprüfung aber unabdingbar. (tk)

 

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BU: Versicherer darf Leistung bei neuem Job versagen

Eine BU muss nicht leisten, wenn der Versicherte mittlerweile einen Job hat, der in Verdienst und Anspruch mit seiner früheren Tätigkeit vergleichbar ist. Ein steigendes Lohnniveau und Entwicklungsmöglichkeiten im vorherigen Beruf begründen keinen fortgesetzten Bezug von Leistungen, entschied das OLG Oldenburg.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht der Versicherer im Leistungsfall eine lange währende Zahlungsverpflichtung ein. Deshalb prüfen Versicherer hier auch besonders gründlich, ob der Versicherte tatsächlich anspruchsberechtigt ist. In zwei Fällen, die schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg landeten, hatte der Versicherer die Zahlungen eingestellt, nachdem die Versicherten wieder gut entlohnten Tätigkeiten nachgingen und trotzdem BU-Leistungen für sich beanspruchten,

Umschulung zu neuen Tätigkeiten

Der eine Versicherte war ursprünglich als Heizungsmonteur tätig und hatte nach seiner Berufsunfähigkeit eine Umschulung zum Technischen Zeichner gemacht. Der andere Mann war einst als Estrichleger tätig, aber schulte nach seiner Berufsunfähigkeit zum Großhandelskaufmann um. Während der Technische Zeichner mittlerweile so viel verdiente wie zuvor, waren die Einnahmen des Estrichlegers weiterhin geringfügig niedriger als in seinem alten Beruf.

Versicherer zweifelt Berufsunfähigkeit an

Der Versicherer der beiden Männer stellte im Zuge dessen seine Zahlungen ein. Seiner Ansicht nach waren sie beide nicht mehr anspruchsberechtigt nach den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung § 2. Gemäß den Bedingungen ist ein Versicherer nur zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherte seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann und nicht in der Lage ist eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung, seinen Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung gerecht wird bzw. eine derartige Tätigkeit auch tatsächlich nicht ausübt.

Handwerker haben auf dem Land angeblich mehr Prestige

Die Männer pochten jedoch weiterhin auf die Zahlungen und klagten. Sie waren der Meinung, dass ihre neuen Berufe zwar zu einem vergleichbaren Verdienst führten, jedoch gerade in ihrer ländlich geprägten Heimat ein geringeres Sozialprestige aufwiesen. Des Weiteren hätten sie mittlerweile in ihrem früheren Beruf mehr verdienen können, da sich das Gehaltsniveau im Handwerk zuletzt besonders gut entwickelt hat. Einer der Männer führte außerdem an, dass er in seinem alten Beruf mittlerweile einen Meistertitel erworben hätte und über ein Firmenfahrzeug verfügen würde.

Maßgebend ist der Eintrittszeitpunkt des Versicherungsfalles

Das OLG Oldenburg wies die Klagen der Männer ab. Sie hätten nach Ansicht des Gerichts nicht belegen können, dass ihre einstigen Handwerksberufe ein höheres Sozialprestige aufwiesen. Die Annahme, das Gehalt der Männer hätte sich in ihren ehemaligen Berufen zwingend erhöht, ließ das Gericht nicht gelten. Der maßgebliche Vergleichswert gegenüber der heutigen Situation sei der Eintrittszeitpunkt des Versicherungsfalles. Sowohl berufliche Chancen als auch persönliche Erwartungen seien durch die BU nicht abgesichert, erklärte das Gericht. Der Versicherer hat seine Leistungen dementsprechend zu Recht eingestellt. (tku)

OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 11.05.2020, Az.: 1 U 14/20 und 1 U 15/20.

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Arbeitskraftabsicherung: Swiss Life erhöht Servicelevel

Swiss Life hat ihre Antrags- und Risikoprüfung im Bereich der Arbeitskraftabsicherung verbessert. Annahmerichtlinien wurden überarbeitet, die Bearbeitung im Allgemeinen beschleunigt. Viele kleine weitere Maßnahmen sollen zudem das Service-Erlebnis bei Kunden und Vermittlern steigern.

Swiss Life ist bekannt für ihre Lösungen rund um die Absicherung der Arbeitskraft. Zudem ist sie in dem Bereich Konsortialführerin bei den großen Branchenversorgungen MetallRente, KlinikRente und Arbeitskraftschutz Flex der IG BCE. Um bei Kunden und Vermittlern nun auch ein positives Service-Erlebnis beim Abschluss einer Versicherung zu erzeugen, wurden in den vergangenen Monaten einige Verbesserungen umgesetzt.

Schnellerer Weg zum Votum

Zunächst hat Swiss Life die Annahmerichtlinien überarbeitet. Insgesamt wurden über 130 Erkrankungsbilder in den Annahmerichtlinien überprüft und diese an den medizinischen Fortschritt und die interne Schadenerfahrung angepasst. Dies verbessere und beschleunige die Entscheidungsfindung im Hause, so der Versicherer. Zudem werde, wo möglich, auf Nachbearbeitungen verzichtet. Damit habe man die Nachbearbeitungsquote um bis zu 30% gesenkt, was infolge die Durchlaufzeit von der Antragstellung bis zur Policierung um ebenfalls rund 30% reduziere. 

Besseres Handling von Voranfragen

Zudem verweist Swiss Life auf die Verbesserung ihres Voranfragen-Services: Die Antwortzeiten seien deutlich verkürzt und der Prüfungsumfang erhöht worden: Es sind nun mehr Seiten zulässig und Revisionsmöglichkeiten sowie Produktalternativen werden geprüft. 

Digitale Risikoprüfung mit vers.diagnose

Swiss Life ist auch im Risikoprüfungstool vers.diagnose vertreten. Mittlerweile kommen 30% aller Anträge über dieses Tool. So ist es Swiss Life auch ein Anliegen, die Serviceperfomance an dieser Stelle zu erhöhen. Auch hierzu hat der Versicherer Maßnahmen ergriffen. Demnach können dort durch die Erweiterung und Verfeinerung von Diagnosen und Absicherungshöhen jetzt noch eindeutigere Voten erzielt werden. (bh)

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Gothaer frischt SBU-Tarife auf

Bereits zur Jahresmitte hat die Gothaer bei ihren SBU-Tarifen nachgebessert. Anpassungen betreffen beispielsweise die Soforthilfe bei Krebserkrankungen in bestimmten Tarifarten und eine Besserstellungsklausel bei Berufsveränderung. Manche Berufe werden zudem preislich bessergestellt.

Die Gothaer hat ihre SBU-Tarife überarbeitet. Zu den Verbesserungen gehört beispielsweise eine Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung, falls der Gesetzgeber die Lebensarbeitszeit ausweiten sollte. Zudem können Kunden jetzt bei Änderung ihrer beruflichen Tätigkeit prüfen lassen, ob der neue Beruf günstiger eingestuft wird. Eine Schlechterstellung ist ausgeschlossen.

In den Tarifvarianten SBU Premium und SBU Invest gibt es Erleichterungen im Falle einer Krebserkrankung: Der Kunde erhält hier mit der Bestätigung durch den Facharzt sofort für die nächsten 18 Monate die vereinbarte Rentenleistung ausbezahlt. Eine aufwändige Prüfung einer Berufsunfähigkeit entfällt entsprechend.

Preisliche und prozessuale Verbesserungen

Neben den Leistungsadaptionen hat die Gothaer auch an Preisen und Prozessen geschraubt, um ihre Marktposition im Bereich der Arbeitskraftabsicherung zu stärken. „Neben der verbesserten Produktqualität profitieren zahlreiche Kundengruppen jetzt von günstigeren Beiträgen. Dies gilt insbesondere für Ingenieure, Ärzte, kaufmännische Leiter und IT- und EDV-Experten“, erklärt dazu Carsten Hölzemann, Projektleiter aus dem Bereich Leben Innovation der Gothaer. Hinsichtlich der Prozesse seien insbesondere Maßnahmen bei der Risikoprüfung und der Annahmepolitik getroffen worden. (bh)

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Marktstandards und Markttrends in der BU-Versicherung

Welche Leistungen sind in der BU-Versicherung Marktstandard und welche Anbieter erfüllen sie? Diesen Fragen ist erneut das Analysehaus infinma auf den Grund gegangen. 500 Tarife wurden analysiert, 37 von 75 Gesellschaften haben die Voraussetzung für eine Zertifizierung erfüllt.

Seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der BU-Versicherung. Die Untersuchung will infinma nicht als Rating verstanden wissen. Sie soll Maklern Orientierung geben und Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen liefern.

Im Rahmen der BU-Marktstandards werden Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Zu den Kriterien zählen beispielsweise der Umgang mit Prognosen, rückwirkenden Leistungen, abstrakter Verweisung sowie Verzicht auf bzw. Kostenbegrenzung bei Umorganisation.

Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder übertreffen. Welche Versicherer zertifiziert wurden, ist auf der Internet-Seite von infinma nachzulesen.

Hohes Qualitätsniveau

Infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz bescheinigt den Produkten in der BU-Versicherung ein hohes Niveau. Als Grund nennt er den harten Wettbewerb am Markt. Zu den neuen Tendenzen stellt sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann fest: „Die Regelungen zur Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Selbstständigen ist im Moment offensichtlich ein Kernthema vieler Anbieter.“

Trends 2021

„Für das nächste Jahr erwarten wir weitere Änderungen vor allem bei den Themen Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt, Verlängerungsoption, Teilzeitklausel, Meldepflichten und Regelungen für Zielgruppen wie Schüler. Auch bei der Umorganisation des Arbeitsplatzes wird es weiterhin Bewegung geben“, gibt Schulz anlässlich der Veröffentlichung der BU-Marktstandards einen kurzen Ausblick auf die Zukunft. (bh)

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Diese BU-Versicherer überzeugen mit ihrer Kundenorientierung

Welche Berufsunfähigkeitsversicherer punkten aus Kundensicht nicht nur mit Leistung und Verlässlichkeit, sondern auch in Sachen Service und Beratung? Die Analysegesellschaft ServiceValue hat insgesamt 33 BU-Anbieter unter die Lupe genommen. Zehn Versicherer erhalten die Note „sehr gut“.

Wer durch Krankheit oder Unfall auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, in seinem Beruf zu arbeiten, steht oft auch vor finanziellen Problemen. Absicherung für das existenzbedrohende Risiko des Verlusts der Arbeitskraft bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Doch welche BU-Anbieter können nicht nur mit Leistung und Verlässlichkeit, sondern auch mit Kundenorientierung wie Transparenz oder Beratung überzeugen? Dies hat die Analysegesellschaft ServiceValue zum vierten Mal in Folge untersucht. Für die Vergleichsstudie „ServiceAtlas Berufsunfähigkeitsversicherer 2020“ wurden 2.360 Kundenurteile auf 31 allgemeine und produktspezifische Leistungsmerkmale zu insgesamt 33 Versicherern eingeholt.

Höchste Kundenzufriedenheit bei Service und Beratung

Im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit punkten die Versicherer vor allem in den Kategorien „Kundenservice“ und „Kundenberatung“. Am zufriedensten zeigen sich die Kunden innerhalb dieser beiden Kategorien mit mitarbeiterbezogenen Merkmalen wie Freundlichkeit oder Kompetenz. In der Kategorie „Produktangebot“ zeigt sich bei „Produktvielfalt“ und „Qualität der Versicherungsleistungen“ ein hoher Kundenzuspruch. Verbesserungspotenzial zeigt sich dagegen bei den Kategorien „Preis-Leistungs-Verhältnis“ und „Versicherungsbedingungen“. Besonders in puncto „Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis“ und „Klare Hervorhebung der Leistungsausschüsse“ sind die Kunden unzufrieden.

Die höchsten Kundenbindungswerte ergeben sich in den Kategorien „Preis-Leistungs-Verhältnis“, „Kundenservice“ und „Kundenberatung“. Im Vergleich der Einzelmerkmale bilden „Kulanz bei Beschwerden/Problemen“, „Beratungsqualität“, „Verlässlichkeit von Aussagen“ und „Stabilität/Vorhersehbarkeit der Beiträge“ die stärksten Kundenbindungstreiber in der Analyse.

Das sind die kundenorientiertesten BU-Versicherer

In Sachen Kundenorientierung können die BU-Anbieter glänzen, die in fünf Leistungskategorien bzw. Qualitätsdimensionen die Erwartungen der Kunden erfüllen. Laut aktueller Studie zeichnen sich insgesamt zehn Versicherer mit einer deutlich überdurchschnittlichen Kundenorientierung auf und erhalten die Gesamtbewertung „sehr gut“. Platz 1 belegt Provinzial Rheinland vor LVM und HUK-COBURG Es folgen sieben weitere Gesellschaften mit einer sehr guten Gesamtbewertung: CosmosDirekt, Allianz, Swiss Life, Provinzial NordWest, Basler, VGH und LV 1871. Die Gesamtnote „gut“ vergibt ServiceValue an insgesamt 23 Anbieter.

Gesamtsieger Provinzial Rheinland führt zugleich die Einzelkategorien „Produktangebot“ und „Versicherungsbedingungen“ an. LVM glänzt dagegen in den Einzelkategorien „Kundenservice“ und „Kundenberatung“, wohingegen CosmosDirekt beim „Preis-Leistungs-Verhältnis“ punktet.

Insgesamt zwar nicht in der Spitzengruppe vertreten, aber dennoch mit sehr guter Bewertung in einer oder mehreren Einzelkategorien folgen die Generali, die HANNOVERSCHE, die Württembergische und die HanseMerkur.

„Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verspricht viel und hält doch meistens weniger“, erklärt Claus Dethloff, Geschäftsführer der ServiceValue GmbH. Umso wichtiger sei es, dass der Versicherte vor dem Leistungsfall Vertrauen in die Kundenorientierung des Anbieters erlange, so Dethloff weiter. (tk)

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KlinikRente überarbeitet Berufsunfähigkeitsschutz für Ärzte

Das Versorgungswerk KlinikRente hat für die Zielgruppe der Ärzte und Zahnärzte die KlinikRente.BU zur Absicherung der Arbeitskraft überarbeitet. Zahlreiche Punkte wurden verbessert, um Ärzten einen Schutz zu bieten, der aktuellen Erfordernissen entspricht.

Seit Juli 2020 bietet das Versorgungswerk KlinikRente für die Zielgruppe der Ärzte und Zahnärzte eine überarbeitete Version der KlinikRente.BU zur Absicherung der Arbeitskraft. Gemeinsam mit Konsortialführerin Swiss Life wurden verschiedene Punkte verbessert, um angestellten und niedergelassenen Ärzten sowie Zahnärzten zeitgemäßen Schutz zu bieten. Hubertus Mund, Geschäftsführer der KlinikRente, verweist darauf, dass eine private Absicherung heutzutage beinahe unerlässlich sei, weil berufsständische Versorgungswerke der Ärzte aufgrund der Niedrigzinsen unter Druck geraten würden. Zudem biete eine private Berufsunfähigkeitsversicherung diverse Vorteile. Beispielsweise werde bereits ab 50% Berufsunfähigkeit die Leistung ausgezahlt, bei vielen Versorgungswerken erst bei 100%, des Weiteren enthalte die BU-Lösung der KlinikRente eine Infektionsklausel, die nicht überall der Regelfall sei.

Neuerungen der KlinikRente.BU für die Ärzteschaft

Aktualisiert wurde die KlinikRente.BU für Ärzte dahingehend, dass Human- und Zahnmedizinstudenten ab dem 10. Fachsemester sowie alle Ärzte und Zahnärzte pauschal eine maximale monatliche. BU-Rente von 2.000 Euro absichern können. Bei der Infektionsklausel wird die Leistung bereits bei teilweisem behördlichem Tätigkeitsverbot oder bei teilweiser Einschränkung der Fähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit durch einen Hygieneplan fällig. Der Umorganisationsverzicht speziell für selbstständige niedergelassene Ärzte wurde erweitert. Ein weiterer Blick auf das Angebot lohnt sich auch hinsichtlich erhöhten Anrechnungswerten von Ansprüchen aus berufsständischen Versorgungswerken, Absicherungsmöglichkeiten bei Praxisübernahme und Neugründung sowie der Erweiterung des Katalogs an Nachversicherungsgarantie-Anlässen. (bh)

 

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Die Hannoversche mit neuer BU in vier Varianten

Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Hannoverschen gibt es in vier Ausprägungen. Zur Verfügung stehen die Varianten Basis, Plus, Comfort und Exklusiv. Berufseinsteiger und Studenten können sich im Starterpaket absichern.

Die Hannoversche hat eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aufgelegt, die in vier Ausprägungen zur Verfügung steht. Das Angebot beginnt beim Basis-Tarif und setzt sich mit dem Plus-Tarif fort. Dieser erweitert die Basis-Absicherung um den Baustein „Arbeitsunfähigkeit“, der dafür sorgt, dass kein Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit gemacht wird: Wer mindestens sechs Monate arbeitsunfähig ist, bekommt die BU-Rente für bis zu 18 Monate ausgezahlt.

Der Comfort-Tarif leistet zusätzlich bei schweren Krankheiten (Dread Disease). Das bedeutet, dass bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall sofort sechs BU-Monatsrenten ausgezahlt werden. Der Exklusiv-Baustein bietet schließlich den den umfassendsten Schutz: Neben den Zusatzbausteinen „Arbeitsunfähigkeit“ und „Dread Disease“ profitieren Kunden auch von einer Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung. Dieser Baustein sichert dem Kunden das garantierte Angebot der Aufnahme in die Risikolebensversicherung der Hannoverschen bei Geburt oder Adoption eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Alle Tarife bieten Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung: Entweder alle fünf Jahre oder bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Abschluss einer Ausbildung oder bei Bau bzw. Erwerb einer Immobilie. Leben ein oder mehrere Kinder im Haushalt, profitiert die Familie von einem Rabatt von 3%. Studenten, Azubis und Berufseinsteiger unter 35 Jahren können sich günstig im Starter-Tarif absichern. Damit sparen sie in den ersten fünf Jahren laut Versicherer durchschnittlich 50%. (bh)

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Einkommensabsicherung mit einfacher und flexibler Lösung

Die Stuttgarter hat ein neues Konzept zur Einkommensabsicherung. AssCompact hat bei Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing Biometrie der Stuttgarter Lebensversicherung, nachgefragt, was sich dahinter verbirgt und wie die Markteinführung in der Corona-Krise funktioniert.

Herr Klapper, die Stuttgarter hat sich an die Überarbeitung ihres Einkommensschutzes gemacht. Die Dynamik am Markt ist gerade in der BU und im Grundfähigkeitsschutz hoch. Wurden Sie hier etwas überholt?

Der Markt entwickelt sich in diesem Bereich sehr dynamisch, das ist richtig. Wir arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung unserer Lösungen zur Einkommensabsicherung. Mit der Einführung von easi haben wir unsere Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung grundlegend erweitert und optimiert. Doch geht easi weit über bloße Produktoptimierung hinaus. Wir haben unsere Lösungen vielmehr in einem ganzheitlichen Konzept zusammengeführt.

Neben dem ganzheitlichen Konzept versprechen Sie auch einen preisoptimierten Ansatz. Könnten Sie uns dies kurz erklären? Mehr Leistung zu günstigerem Preis wird das eher in der Breite nicht bedeuten.

Lassen Sie mich zunächst etwas weiter ausholen. Das Risiko, die eigene Arbeitskraft zu verlieren, ist hoch. Doch die staatliche Absicherung über die Erwerbsminderungsrente ist unzureichend. Deshalb ist eine zusätzliche private Absicherung elementar für alle, deren Einkommen von der eigenen Arbeitskraft abhängt. Hier bietet der Markt seit vielen Jahren unterschiedlichste Produkte. Doch die Beratung zur Einkommensabsicherung ist für Kunden wie Vermittler sehr komplex. Auch daher haben viele noch immer keine oder zumindest keine ausreichende Einkommensabsicherung. Es bedarf einfacher und zugleich flexibler Produktkonzepte, die der großen und heterogenen Zielgruppe der Erwerbstätigen gerecht werden.

Mit easi bieten wir nun genau das: ein ganzheitliches Konzept zur Einkommensabsicherung. Das macht easi zur idealen Ergänzung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente – für nahezu jeden Erwerbstätigen in Deutschland. Hinter dem Konzept stehen unsere Produkte zur finanziellen Absicherung des Verlustes der eigenen Arbeitskraft, der GrundSchutz+ sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beides haben wir weiter optimiert – in der Leistung, der Flexibilität und bei der BU auch deutlich in der Preispositionierung. Beide Produkte bieten wir nun auch für Kinder bzw. Schüler an. Und mit dem Todesfallschutz des Versorgers haben wir dort ein echtes Alleinstellungsmerkmal.

Schließlich bieten wir unseren Geschäftspartnern mit unserer easi-Service-Plattform easi.stuttgarter.de wichtige und stets aktuelle Informationen rund um das Thema Einkommensabsicherung an.

Was bedeutet das für die „Beitragsstabilität“?

Unsere neuen BU-Tarife zielen auf ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis mit einer soliden Kalkulationsgrundlage. Das gelingt uns seit über 20 Jahren, weshalb uns das Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, also infinma, ganz aktuell eine „maximale Beitragsstabilität“ bestätigt hat. Und auch für die Zukunft arbeiten wir intensiv daran, dass keine Beitragsanpassungen für unsere Kunden notwendig werden.

Die BU-Bedingungen gelten am Markt insgesamt als ausgereift.
Ist es der Bereich Flexibilität, der nun die Produktgestaltung bestimmt?

Flexibilität ist in der Tat ein wichtiger Treiber bei der Produktentwicklung. Nur damit findet fast jeder Kunde die für ihn passende Einkommensabsicherung. Mit unserem Ansatz easilife setzen wir daher auch auf maximale Flexibilität. Unsere Biometrieprodukte können sowohl beim Abschluss passgenau abgestimmt als auch während der Vertragslaufzeit an sich ändernde Lebensumstände angepasst werden. easilife beinhaltet für den GrundSchutz+ zum Beispiel eine Wechseloption in die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Für die BU ist eine Berufswechseloption vorgesehen. Weitere Bausteine von easilife sind eine mögliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung, eine unkomplizierte Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten und eine Anpassungsoption bei Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters.

Erstmals ist auch ein Starterpaket dabei, wie schon von Ihnen erwähnt. Je früher, desto besser, ist die Devise. Was erwarten Sie sich hier?

Wir haben mit unserer neuen BU PLUS für Schüler und mit unserem GrundSchutz+ für Kids ganz bewusst junge Zielgruppen in den Mittelpunkt gestellt. Denn es hat nur Vorteile, wenn man mit der Absicherung des Einkommens schon früh im Leben startet. Zunächst einmal sind die Beiträge bei einem frühen Eintritt deutlich günstiger. Dies führt dazu, dass die Kosten für die gesamte Laufzeit nahezu gleich hoch sind, wie die für einen vergleichbaren Vertrag, den der Kunde aber zehn oder gar 20 Jahre später starten würde. Der junge Mensch nutzt seinen in aller Regel guten Gesundheitszustand und sichert sich dadurch für sein komplettes Berufsleben den wichtigen Einkommensschutz. In späteren Jahren können gesundheitliche Einschränkungen schnell dazu führen, dass eine Einkommensabsicherung nicht oder nur noch eingeschränkt abschließbar ist.

Starttermin war der 01.07.2020 – also eine Produkteinführung in Corona-Zeiten. Wie hat das die Produkteinführung beeinflusst?

Wir sehen, dass sich im Zuge der Corona-Pandemie die Sensibilität für die finanzielle Absicherung der eigenen Zukunft erhöht hat. Die Absicherung des Einkommens ist wichtiger denn je. Somit treffen wir mit unserem Konzept easi auf den Bedarf des Marktes. Corona hat die Produkteinführung insofern beeinflusst, als die Informations- und Kommunikationswege in höherem Maße als zuvor digital ablaufen. Das betrifft sowohl die Kommunikation mit unseren Geschäftspartnern als auch deren Kundenberatung. Wir haben die digitale Antragsübermittlung per eAntrag und eSignatur weiter ausgebaut, alle easi-Produkte sind komplett online abschließbar.

Generell kommt es aus meiner Sicht auf das richtige Mischungsverhältnis zwischen persönlicher und digitaler Beratung an. Das muss jeder für sich herausfinden. Grundsätzlich kann man nach den bisherigen Erfahrungen, die wir zum Beispiel mit Videoberatung gemacht haben, sagen, dass die Vermittlung von Vorsorgeprodukten auch digital funktioniert. Die Krise hat hier beschleunigend gewirkt. Insofern eröffnet diese besondere Situation dem Vertrieb auch große Chancen.

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Bild: © Thomas Bernhardt