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Unternehmensmeldungen

Versicherungskammer: Personelle Änderungen im Marketing

Die Versicherungskammer transformiert ihr Ressort Vertrieb und Marketing, wodurch es auch zu einer Neuausrichtung im Marketingbereich des Konzerns kommt. In diesem Zuge erhalten Annika Bäcker und Stefan Weller Schlüsselpositionen in der künftigen Organisation.

Die Versicherungskammer will die Modernisierung des Ressorts Vertrieb und Marketing voranbringen. Ein umfassender Umbau der Marketingorganisation soll die Marktbearbeitung des Konzerns zukunftsfest und innovationsgetrieben machen. Der Fokus des Transformationsprozesses liegt dabei auf der gezielten Ausrichtung auf digitale Vertriebskanäle, nachhaltigen Kundenerlebnissen und datengetriebener Marketingsteuerung. Schlüsselpositionen übernehmen in der künftigen Organisation Annika Bäcker und Stefan Weller.

Personelle Änderungen im Transformationsprozess

Die 44-jährige Bäcker wird zum 01.01.2026 Leiterin der neu gegründeten Hauptabteilung „Marketing Performance & Online Sales“, wie die Versicherungskammer bekannt gibt. Sie hatte zuletzt die Bereichsleitung Business Development, Marketing und PR bei BBL Brockdorf inne. Davor war sie über acht Jahre bei der Zurich Gruppe tätig, zuletzt als Chief Marketing Officer (CMO).

Weller übernimmt in Zukunft die Verantwortung für die Hauptabteilung „Marketing Planning & Analytics“. Er ist bereits seit vielen Jahren als Führungskraft im Marketing des Konzerns tätig. Der 59-Jährige soll u. a. die Sicht auf den Kundenwert als Kompass in der Bestandsbearbeitung ausbauen, heißt es.

Ressort Vertrieb und Marketing wird transformiert

Mit der Reorganisation setze die Versicherungskammer gezielt auf die neuesten Entwicklungen und Technologien der Branche, teilt das Unternehmen mit. Vor allem „AI first“-Ansätze sollen die Art und Weise verändern, wie Marketing betrieben wird. Mithilfe von Data Driven Marketing und automatisierter Kampagnensteuerung plant der Konzern eine noch präzisere Zielgruppenansprache und eine effizientere Nutzung des Marketingbudgets. Auch Content Automation und Predictive Analytics für eine datengestützte Kommunikation spielen eine Rolle. Die Neuausrichtung des Marketings steht im Zeichen einer übergreifenden Transformation im Ressort Vertrieb und Marketing. (lg)

Bilder: © Versicherungskammer

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
 

Neuer Maklerfavorit in der privaten Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert – und kann aber nicht nur physische und psychische Folgen mit sich bringen, sondern auch finanzielle. Abhilfe schaffen kann eine private Unfallversicherung. Welche Anbieter bevorzugen Makler aktuell? Die Antworten gibt es in der Studie AssCompact TRENDS IV/2025.

 
von
 

Weiteres Maklerhaus wird Teil von blau direkt

Rückwirkend zum 01.01.2025 hat sich der Würzburger Main-Finanzkanzlei GmbH der blau direkt-Gruppe angeschlossen. Im Rahmen der Eingliederung erfolgt die Kundenbetreuung künftig durch das Customer Care Center der blau direkt-Tochter Tjara.

Die blau direkt-Gruppe hat rückwirkend zum 01.01.2025 die Main-Finanzkanzlei GmbH mit Sitz in Würzburg übernommen. Den Bestand integriert blau direkt in die eigenen Service- und Beratungsstrukturen. Die laufende Kundenbetreuung liegt künftig beim Customer Care Center der blau direkt-Tochter Tjara. Der bisherige Geschäftsführer Burkhard Schöpf begleitet den Übergang eng, um eine stabile und reibungslose Überführung sicherzustellen, wie es in der Unternehmensmittteilung dazu heißt.

„Für uns steht im Mittelpunkt, dass sich die Kunden der Main-Finanzkanzlei weiterhin gut aufgehoben fühlen. Mit der Eingliederung in unsere Serviceprozesse stellen wir sicher, dass sie verlässlich betreut werden, jederzeit Transparenz über ihre Verträge haben und bei allen Fragen rund um ihre Vorsorge und Absicherung kompetente Unterstützung erhalten“, erklärt Mario Strehl, Head of Customer Care Center der Tjara GmbH.

„Nach ausführlicher Recherche über die verschiedenen Möglichkeiten am Markt wurde mir Efstratios Bezas von blau direkt empfohlen. Er hat sich intensiv mit meinen Vorstellungen und Bedürfnissen auseinandergesetzt. Die gesamte Abwicklung sowie alle Zusagen seinerseits wurden zu 100% eingehalten“, betont Burkhard Schöpf, Geschäftsführer der Main-Finanzkanzlei. :

„Mit Herrn Schöpf haben wir eine individuelle Nachfolgelösung entwickelt, die seine Erwartungen erfüllt und die Zukunft seiner Kunden sichert“; ergänzt Efstratios Bezas, M&A Senior Specialist, Ruhestandsexperte bei blau direkt. (tik)

Weitere Meldungen rund um Kooperationen und Übernahmen lesen Sie auch in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
 

Hypoport und CLARK stärken Zusammenarbeit

Die Hypoport InsurTech AG und der digitale Makler CLARK vertiefen ihre Kooperation. Die Clark Germany GmbH bündelt ihr Bestandsgeschäft bei der Hypoport-Tochter Qualitypool. Die operative Abwicklung erfolgt künftig über die Systeme der Smart InsurTech AG, die ebenfalls Teil von Hypoport ist.

Die Hypoport InsurTech AG und der digitale Versicherungsmakler CLARK haben eine erweiterte Entwicklungspartnerschaft vereinbart. Die Clark Germany GmbH bündelt ihr Bestandsgeschäft bei Qualitypool. Die operative Abwicklung erfolgt über die Systeme der Smart InsurTech AG. Im Mittelpunkt stehen optimierte Datenflüsse, standardisierte Abläufe und die Automatisierung wesentlicher Backoffice- und Service-Workflows. Ziel ist es, manuelle Tätigkeiten deutlich zu verringern, die Datenqualität zu verbessern und Beratungs-, Service- sowie Backend-Prozesse nachhaltig zu beschleunigen. Zudem sollen Produktdaten und Entscheidungslogiken künftig schneller und modularer mit Versicherern austauschbar sein, wie es in der Pressemitteilung dazu heißt. Mit der Stärkung ihrer Kooperation wollen beide Unternehmen die Digitalisierung des Versicherungsmarkts vorantreiben und neue Leistungsstandards im Bereich automatisierter Services setzen. Mit der Kooperation positioniert sich die Hypoport InsurTech AG als zentraler Plattformpartner für CLARKs Vertriebs- und Bestandsarchitektur.

„Durch die Bündelung unserer Bestandspartnerschaft bei Qualitypool und die Zusammenarbeit mit der Smart InsurTech AG im Technologie-Bereich sehen wir enormes Potenzial, weitere Effizienzgewinne zu heben und unseren Kundinnen und Kunden noch bessere digitale Services zu bieten. Die Partnerschaft unterstützt uns bei der Umsetzung unserer Strategie mit Fokus auf profitables Wachstum, operative Exzellenz und die konsequente Stärkung des Kerngeschäfts durch skalierbare Prozesse“, erklärt Dominik Strebel, CEO von CLARK Deutschland.

„Mit der Partnerschaft setzen beide Unternehmen einen starken Impuls für die Weiterentwicklung integrierter digitaler Versicherungsplattformen. Diese Partnerschaft zeigt, wie wir als Hypoport InsurTech Gruppe über Einheiten hinweg Technologie, Plattform und Geschäftsmodelle zusammenführen. Mit CLARK arbeiten wir an Lösungen, die Maßstäbe setzen, skalierbar für den Markt sind und unseren Partnern echte Hebelwirkung bieten“ ergänzt Markus Niederreiner, Vorstand der Hypoport InsurTech AG. (tik)

 Weitere Meldungen rund um Kooperationen sowie neue digitale Tools und Services lesen Sie auch in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
 

Helvetia und Baloise treten in Deutschland künftig gemeinsam auf

Die Fusion der Schweizer Versicherer Baloise und Helvetia wird am 05.12.2025 planmäßig vollzogen. Für die deutschen Gruppen der Muttergesellschaften ändert sich dadurch gesellschaftsrechtlich zunächst nichts, die beiden Versicherer werden hierzulande ab nächster Woche aber gemeinsam auftreten.

Die Schweizer Versicherer Helvetia und Baloise haben bestätigt, dass die geplante Fusion der beiden Gruppen planmäßig am 05.12.2025 vollzogen werden wird. Alle erforderlichen Genehmigungen für den Zusammenschluss liegen vor, heißt es in der Pressemitteilung der Gruppe. Im September hatten die beiden Versicherer angekündigt, dass sie einen „merger of equals“ anstreben. Durch die Fusion wird die Baloise Holding AG in der Helvetia Holding AG aufgehen und damit die neue Helvetia Baloise Holding AG entstehen.

Was bedeutet das für die deutschen Gesellschaften?

AssCompact wollte auf Basis dieser Mitteilung wissen, was dies für die deutschen Gesellschaften von Baloise und Helvetia bedeutet. Für sämtliche Gesellschaften der deutschen Gruppen dieser Muttergesellschaften und damit für alle ab dem 05.12.2025 unter der gemeinsamen Mutter auftretenden Gesellschaften ändert sich hierdurch gesellschaftlich zunächst nichts, heißt es auf AssCompact Nachfrage. Insbesondere würden zum genannten Datum keine Zusammenführungen oder strukturellen Änderungen bei den deutschen Gesellschafen der neuen Helvetia Baloise Holding AG erfolgen.

Unabhängig davon werden die beiden Gesellschaften ab dem 08.12.2025 hierzulande unter dem neuen Namen „Helvetia Baloise Deutschland“ auftreten. Neben dem gemeinsamen Auftritt wird sich auch die „Zusammenarbeit auf allen Ebenen deutlich weitgehender ausgestalten“, heißt es weiter in dem Statement an AssCompact.

Weitere Termine

Am 05.12. ist damit auch der letzte Handelstag für die Aktien der Baloise, heißt es in der Pressemitteilung. Der erste Handelstag der neu ausgegebenen Aktien der Helvetia Baloise Holding AG ist am 08.12.2025. Der erste gemeinsame Jahresabschluss der neuen Gruppe soll am 15.04.2026 veröffentlicht werden. (js)

 

 

BüchnerBarella: Thorsten Gerckens neu im Management Board

Der Makler BüchnerBarella baut seine Führungsstruktur weiter aus. Mit seinem vertrieblichen Schwerpunkt soll Thorsten Gerckens zusätzliche operative Stärke in einen für das Unternehmen zentralen Bereich bringen. Zum 01.12.2025 ist er weiterer Partner im Management Board von BüchnerBarella geworden.

Die BüchnerBarella Unternehmensgruppe hat bekannt gegeben, dass sie ihre erweiterte Führungsstruktur komplettiert. Damit will der technische Versicherungsmakler für Industrie- und Gewerbekunden seine strategische Ausrichtung stärken.

Zum 01.12.2025 ist Thorsten Gerckens als weiterer Partner von BüchnerBarella im Management Board gestartet. Sein vertrieblicher Schwerpunkt soll zusätzliche operative Stärke in einem für die Unternehmensgruppe zentralen Bereich bringen, heißt es.

Seit dem 01.01.2025 besteht das Management Board aus den drei geschäftsführenden Gesellschaftern Christina Holzinger, Benno Walter und Andreas Zelmer, dem Gesellschafter Thomas Prenzel und den beiden Partnern Regina Schulz und Dr. Michael Vothknecht.

BüchnerBarella will mit diesem Schritt den Anspruch betonen, auch in Zukunft als inhabergeführter Versicherungsmakler aktiv und marktprägend im Risikomanagement aufzutreten, teilt das Unternehmen mit. Für die nächsten Jahre bleibe vor allem die vertriebsorientierte Weiterentwicklung ein wesentlicher Baustein. (lg)

Bild v. l. n. r.: Thorsten Gerckens, Thomas Prenzel, Regina Schulz, Christina Holzinger, Benno Walter, Andreas Zelmer, Dr. Michael Vothknecht; © BüchnerBarella

 

VHV als Risikoträger bei AutoProtect an Bord

Die Spezialmakler im Automobilhandel AutoProtect GmbH und die VHV Allgemeine haben eine Partnerschaft gestartet. Die VHV fungiert als neuer Carrier für das von AutoProtect entwickelte Kfz-Retail-Abschlussportal im Automobilhandel. Der Vertrieb der Kfz-Produkte der VHV erfolgt über das Online-Portal.

Die AutoProtect GmbH aus Niedersachsen ist ein 2018 gegründeter Spezialmakler im Automobilhandel und seit diesem Jahr Teil der LEADING BROKERS UNITED GmbH. AutoProtect, das Multi-Risk-Autohauspolicen sowie digitale Automotive-Lösungen im Kfz-Handel anbietet, hat nun einen weiteren Risikoträger an Bord: Seit Anfang November ist die VHV Allgemeine Versicherung AG neuer Carrier für das Kfz-Retail-Abschlussportal von AutoProtect. Der Vertrieb der Kfz-Produkte der VHV erfolgt über das onlinebasierte Portal und ist digital in den Autokaufprozess eingebunden. Zum Kundenstamm von AutoProtect zählen Kfz-Herstellerbanken, Händlerverbände sowie deutschlandweit mehrere hundert Autohausbetriebe.

„Mit der VHV Allgemeine haben wir für unser Retail-Portal einen sehr bedeutenden Partner gewinnen können, der hervorragend zu uns passt. Nicht nur die starken Kfz-Versicherungsprodukte, sondern auch die innovative Zusammenarbeit auf allen IT-Ebenen erlauben uns, dem deutschen Automobilhandel ein einzigartiges Kfz-Angebot bereitzustellen und unsere Marktstellung 2026 weiter auszubauen.“

„Wir freuen uns, mit AutoProtect einen seit Jahren leistungsstarken Partner an der Seite zu haben. Auf diese Weise haben wir die Möglichkeit, neue Kunden schon im Moment des Autokaufs am Point of Sale mit einem passenden VHV-Produkt abzusichern und sehen hier Potenzial für gemeinsames Wachstum“, erklärt Dr. Angelo O. Rohlfs, Vorstand für Vertrieb und Marketing der VHV Allgemeine. (tik)

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Christian Kussmann startet bei ATTIKON

Zum Dezember 2025 ist Christian Kussmann Teil des Vorstands bei der ATTIKON Finanz AG geworden. Bei der ATTIKON ImmoSecur Assekuradeur GmbH führt er nun zudem gemeinsam mit Bastian Bauer die Geschäfte des Unternehmens.

Wie die ATTIKON Finanz AG mitteilt, wurde Christian Kussmann zum 01.12.2025 in den Vorstand berufen. Darüber hinaus übernimmt er zusammen mit Bastian Bauer die Geschäftsführung der ATTIKON ImmoSecur Assekuradeur GmbH. Er wird damit Nachfolger von Dr. Mathias Bühring-Uhle. Dieser ist in den Aufsichtsrat der ATTIKON FINANZ AG gewechselt.

Der 44-jährige Kussmann bringt langjährige Erfahrung in der Versicherungswirtschaft mit. Seine Karriere startete er 2007 bei ERGO als Assistent des Vorstandsvorsitzenden. Daraufhin kamen ihm Führungsaufgaben im Underwriting der Industriehaftpflicht sowie im Maklervertrieb Schaden/Unfall zu. Im Jahr 2018 wechselte er zur Gothaer, wo er für das Geschäftsfeld Gewerbe verantwortlich war. Ab 2021 kümmerte er sich als Vorstandsmitglied der HDI Versicherung AG um das Ressort Firmen und Freie Berufe.

Mit seiner Expertise in der Gewerbe- und Industrieversicherung und seiner Führungserfahrung soll Kussmann laut ATTIKON maßgeblich dazu beitragen, die strategische Weiterentwicklung und das Wachstum der ATTIKON-Gruppe voranzutreiben. (lg)

Lesen Sie auch: Weiteres Maklerhaus wird Teil der ATTIKON Gruppe
News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © ATTIKON

 

Makler zu Unabhängigkeitsurteil: „Unser Schaden ist immens“

Nach Auffassung des OLG Dresden kann die Werbung eines Maklers mit dem Begriff „unabhängig“ irreführend sein, weil sie ein falsches Bild erwecke. Wie geht der betroffene Makler mit dem Urteil um? Was sagen seine Kunden? Und bekommt er Unterstützung aus der Branche?

Interview mit Markus Haybach, Gründer und Geschäftsführer der RISK007 GmbH
Herr Haybach, das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat kürzlich in einem Berufungsurteil entschieden, dass sich Versicherungsmakler in Sachsen nicht mehr als „unabhängig“ bezeichnen dürfen, wenn sie Provisionen und Courtagen von Versicherern erhalten. Die Darstellung als unabhängiger Versicherungsmakler verstoße gegen die Trennung von Versicherungsmakler und Versicherungsberater, die ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Bei dem Urteil ging es um Ihr Unternehmen. Wie haben Sie und Ihre Teammitglieder das Urteil aufgenommen? Wie sehr sind Sie über das Urteil enttäuscht?

Wir sind von dem Urteil sehr enttäuscht. Sowohl mein eigener Weg als auch der sämtlicher Teammitglieder hat einmal in der Ausschließlichkeit begonnen, also der Arbeit für einen spezifischen Versicherer. Das war jedem, der bei uns arbeitet, aber ein Dorn im Auge, da wir für den Kunden da sein und für diesen die optimale Lösung erarbeiten wollen. Deshalb sind wir Versicherungsmakler geworden, um eben den Kunden gegenüber dem Versicherer zu vertreten – nicht umgekehrt.

In unserem Selbstverständnis sind wir klar unabhängig, da wir keinerlei Produkt- oder Absatzvorgaben von Versicherern unterliegen und spätestens seit dem „Sachwalter-Urteil“ des BGH IVa ZR 190/83 eindeutig als treuhänderischer Vertreter des Kunden definiert sind.

Sie beraten im Privatkundenbereich. Wie sehr achten Ihre Kunden, in deren Auftrag Sie ja weiterhin unterwegs sind, auf den Unabhängigkeitsbegriff? Werden Sie in der Beratung darauf angesprochen?

Wir haben ein strukturiertes Erstgespräch, in dem wir jeden Neukunden fragen, wieso sie bei uns sind und wie sie uns gefunden haben. Etwa jeder Zweite sagt, er habe einen „Unabhängigen“ gesucht und verwendet auch diesen Begriff. Zur Festigung machen wir dann für alle noch eine kleine Begriffsklärung und grenzen uns gegenüber Versicherungsvertretern und Versicherungsberatern ab.

Was sagen denn Ihre Kunden zu dem Urteil? Haben Sie Reaktionen bekommen? Oder spüren Sie es anderweitig?

Von Bestandskunden kommen fast keine Nachfragen. Bei Neukunden sieht es ganz anders aus. Wir werden hauptsächlich über Suchmaschinen gefunden. Auf Platz 2 und 3 der Suchergebnisse steht unser Unternehmen jetzt mit je einem Eintrag auf der Verbandsklageseite der Verbraucherzentrale und im Verbandsklageregister des Bundesamtes für Justiz. Das Ganze nun bald seit zwei Jahren am Stück. Wie gut sich das in der Außendarstellung macht, kann sich jeder selbst ausmalen.

Erst letzte Woche hatten wir die Buchung für ein Erstgespräch, welche noch vor dem Termin wieder vom Interessenten storniert wurde, da dieser zwischenzeitlich über das anhängige Verfahren der Verbraucherzentrale gegen uns erfahren hat. Wie viele Interessenten aufgrund der Negativwerbung gar nicht erst einen Termin bei uns buchen, können wir nur erahnen. Der wirtschaftliche Schaden ist immens.

Warum sollte ich mir einen Termin bei einem Makler buchen, der gerade vom Verbraucherschutz verklagt wird, wenn daneben noch drei andere (unabhängige) Versicherungsmakler stehen, die gerade nicht verklagt werden?

Sofern wir allerdings die Gelegenheit bekommen, den Sachverhalt im persönlichen Gespräch zu erläutern, ist noch kein Kunde oder Interessent deshalb abgesprungen.

Wie einfach wird es für Sie in Zukunft, (Neu-)Kunden ihre Aufgaben und Funktion als Makler zu erklären? Würden Sie sagen, Sie sind als Makler – sei es, um sich abzuheben, z. B. von Vertretern – auf einen Begriff wie „unabhängig“ oder „ungebunden“ angewiesen oder geht es aus Ihrer Sicht auch anders?

Wie schon vorab erwähnt gelingt die Erklärung im persönlichen Gespräch problemlos. Das Problem liegt eher in der Außendarstellung und Sichtbarkeit, hier vor allem auf unserer Website.

Auf Ihrer Website und in Ihrem Marketing geht es derzeit noch an mehreren prominenten Stellen um die Unabhängigkeit Ihres Unternehmens und Ihrer Beratung. Wie werden und müssen Sie hier nun weiter vorgehen? Wie gehen Sie in dieser Hinsicht mit dem Urteil um?

Wir werden wohl einen Ersatzbegriff wie „ungebunden“ oder „frei“ finden und sämtliche Text auf Websites, Unterseiten und Listungen auf Drittanbieterportalen anpassen müssen.

In der Maklerbranche ist das Urteil jedenfalls viel beachtet und mehrere Verbände etc. haben bereits reagiert und Ihre Meinung kundgetan bzw. Empfehlungen ausgesprochen. Haben auch Sie Reaktionen aus der Branche direkt erhalten?

Ich stehe mit vielen Kollegen im ständigen Austausch, was sehr positiv ist, aber auch enorme zeitliche Ressourcen beansprucht. Wir selbst sind im IGVM e. V. organisiert. Nachdem wir in der ersten Instanz beim LG Leipzig als erster Versicherungsmakler überhaupt gegen die Verbraucherzentrale in diesem Thema obsiegt haben, haben wir durch den IGVM auch finanzielle Rückendeckung für Berufung am OLG bekommen. Dafür sind wir sehr dankbar.

An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, wiederholt jeden einzelnen Versicherungsmakler dazu aufzurufen, sich zu organisieren. Beschwert euch nicht, wenn wir in der Politik keine Stimme haben, sondern werdet Mitglied im IGVM.

Was sagt der Anwalt des Maklers zu dem Urteil? Zum Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, geht es hier.

 

 
Ein Interview mit
Markus Haybach

Anwalt zum Unabhängigkeitsurteil: „Ziehen nicht vor BGH“

Das OLG Dresden hat geurteilt: Ein Leipziger Makler darf sich nicht „unabhängig“ nennen, da er Provisionen von Versicherern erhält. Wie ist der juristische Blick darauf? Und welche Folgen hat dieses Urteil für andere Makler? Antworten vom Anwalt des Maklers, Björn Thorben M. Jöhnke, im Interview mit AssCompact.

Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Herr Jöhnke, wie ist das Urteil juristisch zu bewerten? Ist es schlüssig begründet?

Vorliegend ging es im Kern um die Frage der „Unabhängigkeit des Maklers“ bzw. konkret um die Frage, ob ein Versicherungsmakler mit Unabhängigkeit werben darf. Hierzu gibt es sehr viele rechtliche Argumente sowohl dafür als auch dagegen. Diese Argumente haben wir in zwei Instanzen vollständig und umfassend erörtert. Das OLG Dresden hat sich bedauerlicherweise der ablehnenden Meinung angeschlossen und hält den Versicherungsmakler nicht für unabhängig, da er in aller Regel von der Versicherung vergütet wird. Diese Rechtsauffassung teilen wir nach wie vor nicht. Jedenfalls hat das Gericht seine Meinung nachvollziehbar begründet. Unsere Rechtsauffassung hat sich durch dieses Urteil jedenfalls nicht geändert.

Und warum kommt das OLG zu dieser abweichenden Auffassung vom LG Leipzig (Urteil v. 04.12.2024 – Az. 05 O 1092/24)?

Wie angeführt gibt es zu dieser Frage mehrere zulässige Meinungen. Das LG Leipzig war von unserer Argumentation und unserem Vortrag überzeugt und übernahm diese. Dass sich das OLG Dresden eher der Argumentation der Gegenseite angeschlossen hat, war natürlich bedauerlich, aber zulässig.

Gilt das Urteil denn nun für alle Maklerhäuser in Deutschland?

Nein. Eine rechtliche Einheitlichkeit liegt noch nicht vor. Bevor sich der BGH nicht zu dieser Frage äußert, werden nur die Parteien der jeweiligen Verfahren an die gerichtlichen Entscheidungen gebunden. Allerdings sollten Versicherungsmakler in den Bezirken der Oberlandesgerichte Leipzig, Köln und Bremen vorsichtig sein, da davon auszugehen ist, dass diese Oberlandesgerichte nicht anders entscheiden werden, wenn gleich gelagerte Fälle zu Gericht getragen werden. Auch kommt es natürlich immer auf den Einzelfall an, wie das werbliche Wording des Versicherungsmaklers auf seiner Webseite ausgestaltet ist. Denn nur daran kann ein möglicher Irreführungstatbestand rechtlich überprüft werden.

Das Landgericht (LG) Leipzig hatte vorher erstinstanzlich zu Ihren Gunsten entschieden. Nun hat das OLG Dresden also der Klage nachgegeben. Als nächstes und letztes müsste der Bundesgerichtshof ein finales Urteil fällen. Werden Sie diesen Weg gehen – mit allen Risiken und Chancen? Welche weiteren juristischen Schritte sind denkbar? Oder werden Sie das Urteil akzeptieren?

In dieser Sache wird keine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt werden. Das Urteil des OLG Dresden erwächst so dann in Rechtskraft und muss entsprechend beachtet werden. Fraglich wird sein, ob der Bundesverband der Verbraucherzentralen weiterhin Versicherungsmakler abmahnen wird, um weitere Urteile „zu sammeln“. Warum der Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht den Dialog zur Maklerschaft sucht bzw. gesucht hat, sondern diese Fragen im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen mit anschließenden Gerichtsverfahren klärt, erschließt sich nicht. Es hätten im Vorwege Gespräche mit Berufsverbänden der Versicherungsmakler geführt werden können, um Probleme zu besprechen und Lösungen erarbeiten zu können. Aber vermittelnde Lösungen waren scheinbar nicht gewollt.

Was sagt Markus Haybach, Gründer und Geschäftsführer der RISK007 GmbH, zu dem Urteil? Zum Interview mit dem betroffenen Makler geht es hier.
 
Ein Interview mit
Björn Thorben M. Jöhnke