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Assekuranz bAV allgemein

Ein ganzheitlicher Beratungsansatz für bAV, bKV und bAKS

Die moderne Firmenkundenberatung geht über den reinen Produktverkauf hinaus hin zu einer umfassenden Beratung in allen relevanten Aspekten. Für die ALH Gruppe gehören zu einem ganzheitlichen Versorgungskonzept deshalb die drei „Puzzlesteine“ bAV, bKV und bAKS.

<h5>Interview mit Frank Kettnaker, Vorstand Vertrieb und Marketing der ALH Gruppe, Christian Häsch, Bereichsleiter dezentraler Vertrieb der Alte Leipziger Lebensver­sicherung, und Sascha Marquardt, Leiter Kompetenzcenter Firmenkunden der Hallesche Krankenversicherung</h5><h5>Die Alte Leipziger ist ein relevanter Player im bAV-Markt und die Hallesche im bKV-Markt. Bei der Einführung der bKV gab es dann aber doch eine längere Anlaufphase. Nun rückt immer mehr die betriebliche Arbeitskraftabsicherung in den Fokus. Welche Erfahrungen nehmen Sie dafür aus den beiden erstgenannten Bereichen mit?</h5><p><b>Frank Kettnaker</b> Wir sehen die betriebliche Arbeitskraftabsicherung als integralen Bestandteil unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes für die betriebliche Versorgung. Das mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, doch in der Praxis zeigt sich, dass Kunden genau diesen Ansatz sowie ein dynamisch erlebbares Versorgungskonzept suchen. Die resultierende Wertschätzung gegenüber Mitarbeitenden ist entscheidend dafür, im Fachkräftewettbewerb qualifizierte Mitarbeiter zu binden und neue Talente zu gewinnen.</p><p><b>Christian Häsch</b> Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung ist somit neben bAV und bKV ein substanzielles Puzzlestück auf dem Weg zum attraktiven Arbeitgeber. Die moderne Firmenkundenberatung geht über den reinen Produktverkauf hinaus hin zu einer umfassenden Beratung in allen relevanten Aspekten. Uns ist bewusst, dass sich dieser ganzheitliche Ansatz am Markt erst etablieren muss.</p><h5>Warum sollte sich der Arbeitgeber eigentlich auch noch um die Arbeitskraftabsicherung seiner Mitarbeiter kümmern?</h5><p><b>CH</b> Wenn ein Arbeitgeber ein ganzheitliches Versorgungskonzept inklusive betrieblicher Arbeitskraftabsicherung anbietet, signalisiert er gegenüber seinen Mitarbeitenden, dass ihm deren persönliches Wohlergehen und finanzielle Sicherheit wichtig sind. Das kann wiederum die Mitarbeiterbindung deutlich stärken.</p><h5>Und warum sollte ein Arbeitnehmer darauf eingehen? Es gibt durchaus ein paar steuerliche Aspekte und Portabilitätsfragen.</h5><p><b>CH</b> Im Rahmen der bAV sprechen wir oft über vergünstigte Gruppentarife und eine vereinfachte Risikoprüfung. In aller Regel beteiligt sich der Arbeitgeber am Beitrag. Zudem mindert die Steuerfreiheit in der Ansparphase die monatliche Belastung für den Arbeitnehmer. Erst im Leistungsfall wird die Leistung versteuert. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitnehmer und die Absicherung höherer Leistungen ist Voraussetzung dafür, dass es im Leistungsfall zu keinem Nachteil für den Arbeitnehmer kommt.</p><p>Auch in Bezug auf die Portabilität hat der Gesetzgeber viele Möglichkeiten geschaffen. Wenn eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber nicht möglich ist, kann der Arbeitnehmer den bestehenden Vertrag privat fortführen und weiterhin von den vergünstigten Gruppenkonditionen profitieren. Wenn der Vertrag nach Ausscheiden auf den Arbeitnehmer übertragen wurde, kann er die Überschüsse auch zur Beitragsreduzierung nutzen.</p><p><b>Sascha Marquardt</b> In der bKV gibt es die Portabilität hin zu einem anderen Arbeitgeber (noch) nicht. Betrachtet man den steuerlichen Aspekt, so kann ein Arbeitgeber seiner Belegschaft die bKV in den meisten Fällen über den Sachbezug bis 50 Euro steuerfrei zukommen lassen. Das ist für Firmenkunden sehr lukrativ.</p><h5>Für welche Berufe und Branchen ist die betriebliche Arbeitskraftabsicherung besonders interessant?</h5><p><b>FK</b> Eine besonders hohe Relevanz hat eine betriebliche Arbeitskraftabsicherung in Berufen, denen der Zugang zu einer privaten Absicherung zu kostspielig oder gar nicht möglich ist. Auch Personen mit Vorerkrankungen profitieren von vereinfachten Risikoprüfungen in der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung – idealerweise mit finanzieller Beteiligung des Arbeitgebers. Insgesamt steigt jedoch in allen Branchen und Berufsbildern das Risiko von psychischen Erkrankungen und somit auch das Ausfallrisiko von Mitarbeitenden für den Arbeitgeber.</p><h5>Welche zentralen Kundenwünsche stehen in der Firmenkundenberatung im Fokus? Letztlich müssen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und sagen wir im speziellen Fall auch der Versicherungsmakler zufrieden sein.</h5><p><b>FK</b> Firmenkunden wünschen sich einfache, verständliche und individuell ausgerichtete Versorgungskonzepte mit einer guten Kommunikationsstrategie und wenig Eigenaufwand.</p><p>Der Einsatz von digitalen Tools ist deshalb inzwischen ein entscheidender Erfolgsfaktor. Dafür arbeitet die ALH Gruppe mit marktführenden Anbietern zusammen. Ziel ist, jedem Firmenkunden das passende Tool anbieten zu können. Auch bei der Verwaltung der Versorgung sind wir mit eigenen Systemen und Kooperationen bestens aufgestellt und entwickeln uns stetig weiter.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Welche Produktlösungen werden im Firmensegment nachgefragt?--><h5>Welche Produktlösungen werden im Firmensegment nachgefragt?</h5><p><b>SM</b> In der bKV sind es hauptsächlich unsere Budgettarife FEELfree. Je nach Produktlinie bieten wir ein Gesundheitsbudget, das bei Nutzung steigt oder, neu seit Jahresbeginn, die Integration von Vorsorgeunter­suchungen und Schutzimpfungen im Angebot hat. Aber auch Produkte für den stationären Klinikaufenthalt sind weiterhin sehr beliebt.</p><p><b>CH</b> Im Rahmen der bAV spielen moderne fondsgebundene Tarife mit entsprechender Flexibilität und einer gewissen Einfachheit die wichtigste Rolle. In der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung ist es die bewährte Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings gewinnt die Absicherung der Grundfähigkeit zunehmend an Bedeutung.</p><h5>Immer noch gibt es bei Arbeitgebern Vorbehalte gegen die bAV, zum Beispiel zu viel Administra­tion und Haftung. Wie lassen sich diese Vorbehalte entkräften?</h5><p><b>CH</b> Die Digitalisierung der Prozesse sowohl im Vertragsabschluss als auch in der Verwaltung sorgt für weniger Administrationsaufwand und höhere Qualität der Prozessdokumentation. Auch mögliche Fehlerquellen in der Beratung, beim Abschluss und während der Vertragslaufzeit können damit reduziert werden. Neben dem Einsatz digitaler Tools spielen Berater und Vermittler eine zentrale Rolle in der Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherer.</p><p><b>FK</b> Die Begleitung im Anbahnungsprozess sowie die fortlaufende Betreuung sind hier wesentliche Punkte, um Haftungsrisiken und Verwaltungsaufwände so weit wie möglich zu reduzieren. Die ALH Gruppe bietet in jeder Phase vollumfängliche Unterstützung an – egal ob durch Spezialisten vor Ort oder dezentrale Vertriebseinheiten.</p><h5>Und wie können die Arbeitnehmer in der Breite am besten erreicht werden?</h5><p><b>SM</b> Moderne Kommunikationswege durch Apps, digitale Tools und Benefit-Portale sowie die Nutzung aller verfügbaren Medien sind entscheidend in der Kommunikation mit dem Arbeitnehmer, und das gerne in mehreren Sprachen. Auch Belegschaftsveranstaltungen in Präsenz sind und bleiben ein zentraler Kommunikationsweg. Schlussendlich muss individuell geprüft werden, wie das Unternehmen aufgestellt ist und welche Kommunikationswege die richtigen sind.</p><h5>Kann die Fürsorge des Arbeitgebers auch im Sinne von ESG verstanden werden? Und wie nachhaltig sind die Produkte selbst?</h5><p><b>FK</b> Mit bAV, bKV und bAKS zahlen Arbeitgeber direkt auf zwei der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen – SDGs – ein, nämlich „Gesundheit und Wohlergehen“ sowie „Keine Armut“. Insbesondere die bAV kann dabei helfen, Altersarmut zu verhindern, da sich Mitarbeitende schon mit kleinen Beiträgen eine lebenslange zusätzliche Rente sichern können.</p><p><b>CH</b> Was die Produkte angeht, bieten wir bei bAV und betrieblicher Arbeitskraftabsicherung mit VisionGrün ein Konzept an, bei dem die Geldanlage auf Wunsch ausschließlich in Fondsprodukte mit ausgewählten Nachhaltigkeitsmerkmalen fließt. Wir stellen sicher, dass während der gesamten Vertragslaufzeit sämtliche Anlagen nach ESG-Kriterien gemanagt werden, zum Beispiel bei Fondswechseln oder Zuzahlungen. Alles in allem ein flexibles Zusatzfeature!</p><p><b>SM</b> In der bKV haben wir als erster Anbieter ein Nachhaltigkeits-Testat der Concern GmbH in Kooperation mit der Universität Bayreuth für unsere „FEEL-Produkte“ erhalten. Bewertet wurden Kriterien wie die Förderung ethischer Prinzipien und deren Nachhaltigkeit, das Erzielen einer sozialen Wirkung und die Glaubwürdigkeit von uns als Anbieter.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2024 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: v. l. n. r.: Christian Häsch, Frank Kettnaker, Sascha Marquardt; © ALH</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/97D8E4F4-E546-479E-94FD-B9E491E0BE81"></div>

 
Ein Interview mit
Christian Häsch
Frank Kettnaker
Sascha Marquardt

Grundfähigkeiten über die bAV versichern

Die Grundfähigkeitsversicherung hat zuletzt eine enorme Entwicklung erfahren. Relativ neu ist die Idee, Grundfähigkeiten über den Arbeitgeber abzusichern. Ulrike Taube, Vorständin bei der ERGO Vorsorge Lebensversicherung, erklärt im Interview, wie ein solches Angebot aussehen kann und wie es sich in andere betriebliche Versorgungen eingliedern lässt.

Interview mit Ulrike Taube, Mitglied des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, verantwortlich für betriebliche Altersversorgung
Frau Taube, die Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der bAV nimmt an Bedeutung zu. Wie sieht es denn mit der Grundfähigkeitsversicherung in diesem Zusammenhang aus?

Der Bedarf nach passgenauen betrieblichen Lösungen für die Mitarbeiter steigt vor dem Hintergrund eines branchenübergreifenden Arbeitskräftemangels stetig. Im Wettbewerb um die besten Talente nimmt auch die Bedeutung sogenannter Social Benefits zu, also etwa der betrieblichen Altersversorgung. Für viele Menschen beschränkt sich diese allerdings auf den Bereich der Altersvorsorge. Dabei bietet die bAV so viel mehr, wie beispielsweise die Möglichkeit der Hinterbliebenen- und Arbeitskraftabsicherung. Für Arbeitnehmerinnen und -nehmer und insbesondere im handwerklichen Bereich ist die Grundfähigkeitsversicherung neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ein weiterer Weg, ihre Arbeitskraft im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abzusichern und gezielt Schutz vor vorzeitigen finanziellen Risiken in Folge des Verlusts einer oder mehrerer Grundfähigkeiten zu erhalten. Mit der ERGO Body Protect haben wir als ERGO Vorsorge im September eine völlig neue Grundfähigkeitsabsicherung auf den Markt gebracht und so auf die steigende Nachfrage reagiert. Arbeitnehmerinnen und -nehmer können ihre Versorgung damit deutlich stärker nach ihren individuellen Bedürfnissen, Interessen sowie Lebens- und Berufssituationen gestalten. Dies ist für die Arbeitgeber ein wichtiges Instrument im Wettbewerb um benötigte Arbeitnehmer und ergänzt ein vom Arbeitgeber gewolltes und notwendiges Gesamtvergütungsmodell im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte und deren Erhalt.

Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich denn die Absicherung von Grundfähigkeiten innerhalb der betrieblichen Versorgung?

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Schreiben „Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ vom 12.08.2021 unter Randziffer 3b klargestellt, dass auch eine Grundfähigkeitsversicherung die Voraussetzungen des Betriebsrentengesetzes erfüllt.

Ihre neue Grundfähigkeitsversicherung haben Sie bereits erwähnt. Ist das Produkt auch für das Kollektivgeschäft zugänglich?

Vertrieblich ist das Kollektivgeschäft von großer Bedeutung. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, hinsichtlich von Mitarbeiterbindung und -gewinnung Versicherungsschutz für vorzeitige Risiken günstig und mit deutlich erleichterter Risikoprüfung anzubieten. Der Arbeitgeber kann gezielt – und somit preisgünstiger – bestimmte (für die Tätigkeit) wichtige Fähigkeiten absichern und Versicherungsschutz für die gesamte Belegschaft anbieten – auch für Arbeitnehmerinnen und -nehmer, die diesen privat nicht oder nur erschwert erhalten würden. Wir bei ERGO nutzen unsere langjährige Expertise in der Firmen-Gruppenversicherung, denn neben den genannten Vorteilen bei der Risikoprüfung ergeben sich für die Grundfähigkeitsversicherung im Kollektivgeschäft unter anderem auch vereinfachte Prozesse.

Wie darf man sich das Angebot konkret vorstellen?

Im Gegensatz zur heute schon weiter verbreiteten und bekannteren Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Grundfähigkeitsversicherung keinen Beruf, sondern fest definierte Fähigkeiten wie beispielsweise Sehen, Hören oder Schmecken ab. Die ERGO Body Protect bieten wir dabei in allen Einsatzgebieten in drei unterschiedlich umfangreichen Leistungspaketen Grundschutz, Komfort und Premium an. Zusätzlich können mit “Psyche Plus“ und „Sport Plus“ zwei optionale Bausteine gewählt werden. Dadurch kann der Versicherungsschutz dem individuellen Bedarf entsprechend gestaltet werden. Insbesondere durch den Baustein „Sport Plus“ lassen sich wichtige Grundfähigkeiten im sportlichen Bereich abdecken, aber genau dieselben Fähigkeiten benötigen beispielsweise auch Handwerker. Letztere haben es oft schwer, eine adäquate Arbeitskraftabsicherung zu erhalten. Im Kollektiv des Arbeitgebers wird dies deutlich einfacher. Die Berufsunfähigkeitsabsicherung kann natürlich als Ergänzung parallel abgeschlossen werden, je nach individuellem Absicherungsbedarf.

Welche Vorteile ergeben sich für Arbeitgeber und Beschäftigte?

Die Arbeitgeber generieren wie bereits angesprochen insbesondere Vorteile in der Beschäftigungsgewinnung und -bindung. Durch die Absicherung existenzieller Risiken über den Betrieb wird die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter gefördert und das Unternehmen als Arbeitsstelle somit attraktiver. Diese Effekte werden naturgemäß besonders durch eine Arbeitgeberfinanzierung gewährleistet: Durch die geringe Abhängigkeit der Prämie von Alter und Beruf ist das Produkt gerade für eine arbeitgeberfinanzierte bAV hervorragend geeignet. Mit geringem Aufwand kann eine adäquate Absicherung dargestellt werden. Auf Arbeitnehmerseite steht im Zentrum eine sehr attraktive, individuell gestaltbare Lösung, da neben der Arbeitskraft auch sporttypische Fähigkeiten abgesichert werden können. Wenn die Grundfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung finanziert wird, profitieren Arbeitnehmerinnen und -nehmer zudem von steuerlichen Förderungen der Beiträge. Und neben der Sozialabgabenersparnis erhöhen zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse die Attraktivität nochmals. Als Richtwert gilt, dass die Nettobelastung im Vergleich zu einer privaten Prämie ungefähr um die Hälfte geringer ist. Da spielt die bAV ihre große Stärke aus.

Bieten Arbeitgeber denn teilweise eine betriebliche Versorgung mit BU-Absicherung und teilweise mit Grundfähigkeitsversicherung an?

Die Grundfähigkeitsversicherung in der bAV ist insgesamt noch ein sehr junges Angebot am Markt. Grundsätzlich ist ein zweigleisiges Angebot bei vielen Unternehmen, gerade bei heterogenen Beschäftigungsverhältnissen, absolut sinnvoll. Natürlich muss bei zweigleisigen Angeboten der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden. So sind in den Betrieben Konzepte in der Entwicklung, die ihren Mitarbeitern die Wahl zwischen Altersvorsorge, BU- und/oder Grundfähigkeitsversicherung überlassen und dafür ein „Versorgungsbudget“ zur Verfügung stellen. Hier werden wir schon kurzfristig eine deutliche Dynamik spüren und sehen uns deshalb mit dem Angebot der ERGO Vorsorge optimal aufgestellt.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Versicherung vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Alternativ ist eine private Fortführung möglich, sowohl beitragsfrei als auch bei privater Fortsetzung der Beitragszahlung mit Beibehaltung des vollen Versicherungsschutzes.

Wenn die Arbeitgeber flächendeckend mitmachen: Könnte die Absicherung über den Arbeitgeber perspektivisch die private BU bzw. Grundfähigkeitsversicherung ablösen?

Wenn die Arbeitgeber flächendeckend mitmachen würden, dürfte insbesondere bei Kollektivverträgen mit einer Arbeitgeberfinanzierung eine hohe Durchdringung erfolgen. Bei Misch- und Arbeitnehmerfinanzierung, also Entgeltumwandlung, ist erfahrungsgemäß die Durchdringung deutlich geringer. Auch werden die Absicherungshöhen bei den einzelnen Arbeitgebern sehr unterschiedlich sein und nicht in jedem Fall eine vollumfängliche Arbeitskraftabsicherung darstellen. Von daher hängt viel von der Finanzierungsform und der Höhe der jeweiligen Absicherung ab. Aus diesem Grund sehen wir perspektivisch keine Ablösung der privaten BU bzw. Grundfähigkeitsversicherung. Es werden sich, wie in der Vergangenheit auch, private und betriebliche Absicherung ergänzen.

Porträtfoto: © ERGO Vorsorge Lebensversicherung; Bild Newsletter: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 

„Wir wollen für Vermittler und Vermittlerinnen der Plan A sein“

Neuer Auftritt, klares Versprechen und kundenspezifische Betreuung – die Gothaer definiert die Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern und -maklerinnen neu. Die in diesem Jahr gelaunchten Produkte laufen gut und für nächstes Jahr gibt es Neues in der Altersvorsorge und Krankenversicherung.

Interview mit Dr. Max Weinhold, Vorstand der Gothaer Vertriebs-Service AG und Leiter Partnervertrieb Komposit, und Stefan Liebig, Leiter Partnervertriebe bei der Gothaer und Geschäftsführer der Gothaer Beratung und Vertriebsservice GmbH
Die Partnervertriebe der Gothaer haben sich vor einem Jahr neu positioniert – nicht nur nach außen, sondern auch nach innen. Könnte man von neuen Werten sprechen?

Dr. Max Weinhold Natürlich haben wir davor auch schon alles für unsere Vertriebspartner und Vertriebspartnerinnen gegeben.

Mit unserem Slogan „Plan A. Wort drauf!“ setzen wir jetzt einen drauf: Wir geben nicht nur ein Versprechen, sondern haben auch eine klare Haltung für uns selbst definiert: Wir wollen uns ständig verbessern, um für unsere Vertriebspartner der Plan A zu sein.

Stefan Liebig Durch unsere Ausrichtung haben wir unsere Werte geschärft und einen gemeinsamen und einheitlichen Markenauftritt geschaffen.

Bei alldem ist aber auch klar, dass nicht immer alles glatt laufen wird. Auch dazu stehen wir. Entscheidend ist: Wir geben unser Wort drauf, dass man sich auf uns verlassen kann und wir immer alles geben, um besser zu werden.

Wo konkret setzen denn die Ideen an?

SL Es ist eine typische Eigenschaft der Gothaer, dass uns eine persönliche, enge und authentische Beziehung zu unseren Vertriebspartnern und Vertriebspartnerinnen wichtig ist. Wir legen großen Wert darauf, ihnen kompetente Ansprechpartner zur Seite zu stellen, die sie mit Rat und Tat unterstützen und schnelle Entscheidungen treffen können.

Als Branchenkenner wissen wir: Konfektions­ware und Schema F funktionieren nicht überall. Wir unternehmen alles für maßgeschneiderte und individuelle Lösungen. Feedback wird bei uns großgeschrieben. Nur so können wir uns ständig verbessern.

Mit der neuen Positionierung haben Sie Anfang des Jahres auch die Strukturen in den Partnervertrieben angepasst. Was hat sich verändert?

MW Unser Ziel war, unseren Maklern und Maklerinnen eine zielgruppenspezifischere Betreuung zu bieten. Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel Vermittlerunternehmen mit einem vertrieblichen Schwerpunkt direkt an die jeweilige Sparte angebunden wurden, wo die höchste Fachlichkeit und auch Entscheidungskompetenz verortet sind. So halten wir Prozesse kurz und effizient.

SL Direkt angebundene Makler und Maklerinnen, die sich als Allrounder aufgestellt haben, werden aus dem Partnervertrieb betreut. Hier stehen ihnen Ansprechpartner mit einem breiten Know-how zur Verfügung. Außerdem wurde die Betreuung von Pools und Vertrieben, von Kooperationspartnern und Banken in jeweils eigenen Einheiten gebündelt. Insgesamt fällt das Feedback nach den ersten neun Monaten ausgesprochen positiv aus.

Die Gothaer setzt verstärkt auf Firmenkunden. Wie verändert diese Strategie die Zusammen­arbeit mit Maklern und zahlt sich diese Strategie aus?

MW Das Firmenkundengeschäft bzw. der Mittelstand liegen schon seit jeher in unserer DNA. Die Gothaer ist vor mehr als 200 Jahren von Unternehmern für Unternehmer gegründet worden. Wir haben das KMU-Geschäft kontinuierlich ausgebaut und sind 2020 mit dem Ziel, „Führender Partner für den Mittelstand“ zu werden, in unserer Strategie „Ambition25“ angetreten. Nicht nur im Bereich Komposit, sondern auch in der bKV und bAV, wo unsere Kollegen Rainer Ebenkamp und Stefan Opel vertriebliche Verantwortung tragen, sind wir einer der führenden Anbieter. Mittlerweile versichern wir rund 378.000 Unternehmen, Tendenz weiter stark steigend.

Aber auch die Finanzkennzahlen sprechen ganz klar für sich: 2022 haben wir die gebuchten Bruttobeiträge im Firmenkundensegment um 9,1% auf rund 1,5 Mrd. Euro steigern können und unsere Marktposition damit noch ein­mal deutlich ausgebaut. Diese Entwicklung setzt sich in diesem Jahr weiter fort.

Wie wichtig sind Ihnen heute noch Direktanbindungen auch von kleineren Maklerunternehmen? Und gilt hier in der Betreuung auch Ihr Leistungsversprechen?

SL Für Vermittler mit den Schwerpunkten Lebens- und Krankenversicherungen für Privatkunden haben wir eine neue Einheit geschaffen, die eine regionale Betreuung sicherstellt. Für Makler, die in geringerem Umfang mit uns zusammenarbeiten, steht täglich von 7 bis 20 Uhr ein Team der Gothaer Beratung und Vertriebsservice GmbH als Ansprechpartner bereit.

Wie wirkt sich der geplante Zusammenschluss von Barmenia und Gothaer auf die Partner­vertriebe aus?

MW Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Zusammenschluss zukünftig noch stärker als ohnehin schon als der führende Partner im Mittelstand wahrgenommen werden. Im Kompositbereich sind wir da schon auf sehr gutem Weg. Hinzu kommt jetzt noch, dass wir nun in den Bereichen bKV und bAV noch mal stärker aufgestellt sein werden. Das heißt für mich: Wir werden noch attraktiver für Makler und Maklerinnen, die ihre Mittelstandskunden ganzheitlich beraten.

SL Hinzu kommt für mich, dass Makler und Maklerinnen gerade im Privatkundengeschäft insgesamt vor allem in der LV und KV von einer breiteren Aufstellung profitieren. Ebenso bedeutet der Zusammenschluss, dass wir zu einem der zehn größten Versicherer werden, was natürlich zur Bündelung von Kapazitäten, IT und Finanzkraft führt. Das alles ist extrem wichtig, um langfristig Makler- und Kundenbedürfnisse zu befriedigen. Aktuell befinden wir uns bekanntermaßen noch in der Due-Diligence-Phase. Kon­krete Weichenstellungen sind erst im Laufe des nächsten Jahres zu erwarten.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Neben der neuen Ausrichtung – welche Themen haben Sie beschäftigt?

SL Auf der Produktebene war das Jahr 2023 ein sehr ereignisreiches Jahr.

Neben unseren neuen Zahnzusatztarifen MediZSmile 75 und 85, die auf den Vergleichsportalen hervorragend ankommen, haben wir unsere neuen SBU-Tarife eingeführt. Bei der Produktentwicklung haben wir eng mit unseren Vertriebspartnern zusammengearbeitet und deren Feedback einfließen lassen. Die ersten Verkaufszahlen zeigen, dass dies der richtige Weg war. So wurde die BU-Produktion seit Einführung im Juli um mehr als 70% zum Vorjahr gesteigert.

MW Auch im Segment Komposit können wir einige Erfolge vorweisen. So haben wir unter anderem unser modular aufgebautes Produkt für KMU, GothaerGewerbe Protect, weiter ausgebaut. Zum Beispiel wurden Bausteine für Nachhaltigkeit und vor allem für Cyberschutz integriert.

Blick nach vorne: Welche Produkte und Schwerpunkte setzen Sie 2024?

SL Wir werden 2024 eine neue, innovative Fondsrente einführen und damit unsere strategische Ambition unterstreichen, in der Lebensversicherung ein noch relevanterer Player im Maklermarkt zu sein.

In der KV entwerfen wir gerade ein ganz neues Produktkonzept. Durch den Fachkräftemangel in Deutschland kommen immer mehr Menschen aus dem Ausland zu uns, um in hochqualifizierten Berufen zu arbeiten. Das neue Produkt wird speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sein.

Außerdem führen wir in der privaten Kompositver­sicherung die Modernisierung der Produktpalette fort. In Unfall haben wir 2023 ja schon einen ersten großen und erfolgreichen Schritt gemacht.

Und auch im Bereich BU werden wir weiter am Ball bleiben. Wie bereits gesagt war das 2023 eine echte Erfolgsstory. Nun gilt es, das Produkt dauerhaft in der Spitzenposition zu halten. Das werden wir tun. Wort drauf.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 12/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Dr. Max Weinhold, Stefan Liebig, Gothaer

 
Ein Interview mit
Dr. Max Weinhold
Stefan Liebig

Konsequenzen von Run-offs für die betriebliche Altersversorgung

Die Veräußerung von Lebensversicherungsbeständen an Run-off-Gesellschaften ist für Versicherer ein probates Mittel, um sich strategisch neu auszurichten. Dennoch resultieren daraus Herausforderungen – für Kunden und Arbeitgeber: Denn davon sind oft auch Policen in der bAV betroffen.

Ein Artikel von Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH

Das konventionelle Lebensversicherungsgeschäft ist für Versicherer heute zunehmend mit Hürden versehen: Die lange Niedrigzinsphase, konstant sinkende Überschussbeteiligungen, stagnierende Einnahmen und zunehmende regulatorische Eingriffe haben ihre Spuren hinterlassen. Gerade die Verwaltung von hochverzinsten Altbeständen ist oft wenig effizient. Für Versicherer, die sich folglich vom konventionellen, kapitalintensiven Geschäft trennen wollen, bietet der Verkauf von Beständen die Möglichkeit, interne Ressourcen ebenso wie vorhandenes Kapital ökonomisch zielgerichteter einzusetzen.

Die Veräußerung von Beständen aus Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung und betrieblicher Altersversorgung an Run-off-Gesellschaften ist folglich zunehmend zum populären Modell geworden – gerade große Deals wie der Verkauf von beinahe 4 Millionen Verträgen mit einem Volumen von rund 37 Mrd. Euro seitens der Generali an den wohl größten Akteur auf dem Markt, Viridium, im Jahr 2019 haben die Branche aufgerüttelt.

Auch die Frankfurter Leben ist im Run-off-Geschäft aktiv und hat vor wenigen Monaten bekannt gegeben, die Generali Deutschland Pensionskasse AG und damit deren rund 150.000 Verträge vollständig zu übernehmen. Der Abschluss steht offenbar lediglich noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin. Eine Reihe weiterer Deals wird derzeit im Markt diskutiert oder dürfte in naher Zukunft angekündigt werden. Zu platzen drohte bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe hingegen ein Mega-Deal, der bereits in trockenen Tüchern schien: Viridium plante die Übernahme von 720.000 Verträgen bei rund 21 Mrd. Euro verwaltetem Vermögen von Zurich Deutschland. Dem hat die BaFin allerdings offenbar zunächst einen Riegel vorgeschoben. Die Hintergründe bleiben zwar offen, doch ist es grundsätzlich Aufgabe der BaFin, Run-offs im Sinne der Kunden zu prüfen und dabei auch die finanzielle Solidität von Akquisiteuren in Augenschein zu nehmen.

Transaktion von Unternehmenseinheiten

Um den Weg für neue, chancenreichere Investments frei zu machen, werden bei Transaktionen meist die gesamten Unternehmenseinheiten verkauft, die als Eigner der Bestände fungieren. Run-off-Firmen wiederum haben gute Argumente an der Hand, warum der Kauf allen Beteiligten zugutekommen soll: Sie versprechen, die übernommenen Gesellschaften zu modernisieren und für eine stabile Kapitalausstattung zu sorgen. So würden unter dem Strich auch Kunden profitieren – etwa durch höhere Überschussbeteiligungen.

Tatsächlich sind hier mitunter erhöhte Renditen zu verzeichnen. Doch nicht selten müssen sich Kunden auch mit verschiedenen Problemen auseinandersetzen: Allein die notwendige IT-Migration führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass etwa Auszahlungen an Rentenempfänger fehlschlugen oder der Kundenservice schlecht erreichbar war. Ferner können sich Modalitäten und Korrespondenzwege ändern, was zu einem zusätzlichen Aufwand führt.

Neben Rentenversicherungen sind davon meist Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) betroffen. In diesem Fall resultieren daraus auch Konsequenzen für Arbeitgeber, über welche die Verträge laufen. Sie werden nolens volens mit der neuen Situation konfrontiert und müssen sich auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen, die der neue Eigner vorgibt. Damit steigen insbesondere die Anforderungen für Personalabteilungen. Denn im Gegensatz zu klassischen Lebenspolicen bestehen Ansprüche bei einer bAV häufig nicht direkt gegenüber dem Versicherer, sondern zunächst gegenüber dem Arbeitgeber. Dabei stehen Personalabteilungen in der Pflicht, die bAV für ihre Beschäftigten zu verwalten. Für den Fall, dass Auszahlungen sich verzögern oder ausbleiben, kann der Arbeitgeber in die Haftung geraten.

Herausforderungen für Arbeitgeber

Sofern Arbeitgeber von der Veräußerung von Beständen eines Vertragspartners erfahren, sind sie gezwungen, sämtliche möglichen Konsequenzen im Blick haben. Dazu gehören technische Features, die anzupassen sind. Zu prüfen ist auch, inwieweit seitens der Run-off-Gesellschaft Vertragsbestandteile verändert wurden. Zwar sind die einmal vereinbarten Konditionen fix – doch gilt dies nicht für Modalitäten in puncto Abwicklung und Verwaltung. Umgekehrt sind seitens von Versicherungsnehmern vertragliche Modifizierungen – etwa auch Beitragsanpassungen – wiederum unter Umständen nur noch eingeschränkt möglich.

In vielen Fällen ist es ferner so, dass nicht alle Verträge vom neuen Eigner übernommen werden, sondern lediglich ein Teil davon. So ist es denkbar, dass ein Teil der bAV-Verträge von Mitarbeitern eines Unternehmens beim bisherigen Verwalter verbleibt und ein anderer Teil verkauft wird. Hier wird die Situation für Personalabteilungen folglich noch komplexer, müssen sie doch notwendigerweise den Überblick behalten, welche Verträge von Änderungen betroffen sind. Ferner steckt der Teufel im Detail: Beispielsweise müssen Ansprechpartner und Kommunikationskanäle in den Fällen, die migriert wurden, ebenso aktualisiert werden wie Bankverbindungen.

Doch auch wenn alle Formalitäten korrekt eingesteuert werden, ist das Soll für Arbeitgeber noch nicht erfüllt. Vielmehr sind die von einer Transaktion ihres bAV-Vertrags betroffenen Mitarbeiter oft verunsichert. Allein die veränderten Anbieter und neu gestalteten Unterlagen führen zu grundlegenden Fragen – etwa, ob die persönliche und über lange Jahre geplante Altersversorgung noch gesichert ist. Folglich häufen sich Rückfragen an die Personalabteilung. Eine zielgenaue Kommunikation gegenüber den betroffenen Mitarbeitern ist elementar, um rechtzeitig über Änderungen zu informieren.

Komplex ist die Situation darüber hinaus angesichts der gesetzlichen Vorgabe, in der bAV ein Mindestmaß an Erträgen zu erwirtschaften. Hier sollten sich Arbeitgeber absichern, damit sie nicht in Haftung genommen werden können für den – zwar unwahrscheinlichen, aber doch denkbaren – Fall, dass Renditen sinken sollten.

Chancen eines bAV-Outsourcings

Um Herausforderungen in der bAV – wie etwa die eines Run-offs – abzufedern, brauchen Unternehmen zunehmend personelle Ressourcen. Unter Umständen kann es daher zielführender sein, die bAV auszulagern und so sämtliche Verantwortung in externe Hände zu legen. Spezialisierte Dienstleister wie die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH übernehmen alle Aufgaben der Verwaltung – von der Dokumentation der Unterlagen bis hin zur Abwicklung. Außerdem haben externe Berater mögliche Haftungsrisiken ständig im Blick, sodass Personalabteilungen sich vollumfänglich auf ihre Kernkompetenzen im HR fokussieren können.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © vladvm50 – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Marco Eckert

Flossbach von Storch bietet bAV-Lösung für Unternehmen an

Der Vermögensverwalter Flossbach von Storch erweitert sein Dienstleistungsangebot für Unternehmen. Diese können zukünftig die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Mitarbeiter über die FvS-Vermögensverwaltung investieren.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird in den aktuellen Zeiten des Fachkräftemangels immer wichtiger, um Mitarbeiter an Unternehmen zu binden. So bietet auch der Vermögensverwalter Flossbach von Storch seinen Mitarbeitern eine solche Lösung – und erweitert damit jetzt auch sein Dienstleistungsangebot nach außen. Das geht aus einer Pressemitteilung sowie einem auf der Homepage des Unternehmens veröffentlichten Interview mit Gründer und Vorstand Kurt von Storch hervor.

bAV-Lösung für mittelständische Unternehmen

Demnach können Unternehmen künftig die Beiträge zur bAV ihrer Mitarbeiter in Form einer wertpapiergebundenen Direktzusage über die FvS-Vermögensverwaltung investieren. Dabei stehe ihnen der gleiche Zugang offen, den auch die Flossbach von Storch AG für die bAV ihrer eigenen Mitarbeiter nutzt. Die jeweiligen Portfolios werden aktiv gemanagt und global diversifiziert und orientieren sich dabei an den Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens.

Ziel ist es, so Flossbach von Storch, langfristig attraktive Renditen für die Vorsorgesparer zu erwirtschaften. Das bAV-Angebot richte sich nicht nur an die Mitarbeiter, sondern könne auch für Gesellschafter-Geschäftsführer eine sinnvolle Lösung sein.

Partnerschaft mit adesso

Flossbach von Storch lege bei seinem bAV-Angebot besonderen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit, weswegen die bAV jederzeit über einen digitalen Zugang einsehbar sei, verkündet Kurt von Storch in dem Interview auf der Flossbach-von-Storch-Homepage. Hier könne nachverfolgt werden, in welche Anlageklassen und Einzeltitel und in welchen Weltregionen investiert wird. Transparenz gelte auch bei der Vergütung: Wesentliche Bestandteile der Dienstleistung würden mit einer fixen All-in-Gebühr abgegolten.

Besonders eigne sich die bAV von Flossbach von Storch für mittelständische Unternehmen, und es können bestehende, aber noch nicht rückgedeckte, Zusagen in die bAV-Lösung übertragen werden.

Die digitale Plattform für die Verwaltung der bAV wird von adesso benefit solutions gestellt, welches auch die bAV administriert und als Aktuar und Rechtsberater agieren kann. (mki)

Bild: © Flossbach von Storch AG

 

Immobilienverwalter-Verband gründet VDIV Versorgungswerk

Die VDIV-Landesverbände haben ein Versorgungswerk gegründet. Das Angebot umfasst Lösungen zur bAV, bKV und betrieblichen BU-Versicherung. Die Kundenberatung übernehmen gemeinsam mit SIGNAL IDUNA die Versicherungsmakler Pantaenius, INCON und Klöber.

Mit dem VDIV Versorgungswerk wollen die Landesverbände des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV) den Beschäftigten ihrer Mitgliedsunternehmen Zusatzleistungen zu Konditionen anbieten, die sonst meist nur großen Unternehmen vorbehalten sind. Zusammen mit SIGNAL IDUNA übernehmen die Maklerunternehmen Pantaenius Versicherungsmakler GmbH, INCON GmbH & Co. Assekuranz KG und Klöber Versicherungsmakler GmbH die Kundenberatung. Mit ihrem Netzwerk im Bereich Immobilienverwaltungen und ihrem Spezialwissen sollen sie die individuell passenden Lösungen finden.

bAV, bKV und betriebliche BU-Versicherung

Zum Portfolio des neuen Versorgungswerks zählen im Schwerpunkt Lösungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV), betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist für die Betriebe freiwillig und kostenfrei. Zudem lassen sich die über das Versorgungswerk geschlossenen Verträge digital verwalten.

Über den VDIV Deutschland

Der 1988 gegründete Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) repräsentiert als Spitzenverband der Haus- und Immobilienverwalter bundesweit über 3.600 Mitgliedsunternehmen mit etwa 8,2 Millionen Wohnungen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten circa 75% des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. (tk)

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 

„Mit betrieblicher BU gewinnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“

Der Belegschaft eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) anzubieten, kann sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen lohnen. Über die Vorteile von BU-Kollektivverträgen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sprach AssCompact mit Uwe Neußel und Florian Schlögl.

Interview mit Uwe Neußel, Leiter Betriebliche Altersversorgung Continentale Versicherung, und seinem Stellvertreter Florian Schlögl
Herr Neußel, eine aktuelle Studie aus Ihrem Haus besagt, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein für das Risiko, berufsunfähig zu werden, gestiegen ist. Was hat die Studie genau ergeben?

Uwe Neußel Eine private BU-Versicherung ist knapp drei Vierteln aller Befragten zwischen 18 und 60 Jahren wichtig. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 80%. In unserer letzten Studie zum Thema vor vier Jahren sahen das insgesamt noch deutlich weniger Menschen so. Was besonders spannend ist: Für die Generation Z ist die BU-Vorsorge nach der Haftpflicht die wichtigste Versicherung. Zudem sind junge Leute stärker für psychische Erkrankungen als Hauptursache für eine BU sensibilisiert. Aber nach wie vor klaffen Bewusstsein und Handeln weit auseinander: Beim Grad der Absicherung in der Bevölkerung sind wir leider noch auf dem Niveau von 2019.

Das heißt, junge Menschen rechnen eher mit einer psychischen Erkrankung als die Generationen davor. Liest sich eigentlich schrecklich, oder?

UN Ja, das klingt erst mal hart. Aber wir müssen hier differenzieren: Die jungen Menschen rechnen gar nicht unbedingt damit, dass sie selbst wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Ihr eigenes Risiko, einmal berufsunfähig zu werden, schätzen sie eher gering ein. Nur 16% der 18- bis 29-Jährigen hält die Wahrscheinlichkeit, selbst einmal betroffen zu sein, für groß. Sie verdrängen das Thema am Ende doch.

Positiv ist, dass der jungen Generation das Risiko psychischer Erkrankungen viel mehr bewusst ist. Dazu haben vermutlich auch Long Covid und die psychologischen Auswirkungen der Lockdowns beigetragen. Hier wurde sichtbar, dass eine BU unerwartet und schnell auch gesunde Menschen treffen kann.

Herr Schlögl, das Bewusstsein steigt, die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft ist trotzdem kein Selbstläufer. Liegt dies vor allem am Preis?

Florian Schlögl Ja, das ist schon der Hauptgrund. Knapp drei Vierteln der Befragten ohne Versicherungsschutz ist eine BU-Versicherung zu teuer. Allerdings schätzt genau diese Gruppe ihren persönlichen Beitrag häufig höher ein, als er in der Realität wahrscheinlich ist. Und fast die Hälfte will ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben.

Neben rein finanziellen Gründen sind vor allem mangelnde Kenntnisse eine Hürde: So geben mehr als 40% der Befragten ohne Versicherungsschutz an, sie hätten sich über das Thema noch nicht informiert. Und: Das gilt für deutlich mehr als die Hälfte der 18- bis 29-Jährigen, die als Zielgruppe besonders interessant sind. Es gibt also finanzielle Gründe und gleichzeitig einen hohen Infor­mationsbedarf.

Mit einer betrieblichen BU-Vorsorge gewinnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn damit werden gleich mehrere Probleme gelöst. Menschen werden in die Lage versetzt, einfach und günstig diese existenzielle Vorsorge abzuschließen. Unternehmen haben einen attraktiven Benefit im Wettbewerb um Mitarbeiter.

Sie sprechen sich für eine betriebliche BU-Versicherung aus. Handelt es sich um eine selbstständige BU oder um eine Zusatzversicherung?

FS Wir empfehlen eine selbstständige BU-Versicherung – am besten im Kollektivvertrag. Die BU-Vorsorge kann beispielsweise als Direktversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung abgeschlossen werden. Im Idealfall übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge komplett.

Was spricht aus Arbeitnehmersicht dafür?

UN Vom Staat gibt es bekanntlich nur eine Grundversorgung. Mit einer betrieblichen BU-Vorsorge im Kollektiv löst der Arbeitgeber ein existenzielles Problem des Arbeitnehmers. Außerdem profitieren die Mitarbeiter meist von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Noch vorteilhafter ist es, wenn der Arbeitgeber eine Dienstobliegenheitserklärung abgibt. Weitere Vorteile sind günstige Beiträge und attrak­tive Rentenhöhen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

FS Das kommt darauf an. Handelt es sich um eine Entgeltumwandlung, kann der Arbeitnehmer den Vertrag grundsätzlich problemlos fortführen. Ist die BU-Vorsorge arbeitgeberfinanziert, ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die BU-Versicherungen werden immer flexibler. Bietet das auch eine betriebliche BU-Versicherung?

FS Im Unterschied zur privaten sind bei der betrieblichen BU-Versicherung die steuerlichen Vorgaben des Gesetzgebers zu beachten. Daher ist sie weniger flexibel. Der große Pluspunkt ist einfach der erleichterte Zugang durch das Kollektiv. Durch eine Mischkalkulation ist es außerdem möglich, attraktive Prämien selbst für Berufsgruppen mit erhöhten BU-Risiken zu bieten.

Gibt es Punkte zu beachten, was die Sozialversicherung und die Steuer angeht?

UN Alle Formen der Entgeltumwandlung funktionieren nach dem gleichen Prinzip: Die Beiträge zur bAV gehen direkt vom Bruttoentgelt ab, es fallen meist weder Steuern noch Beiträge zur Sozialversicherung an. In der Auszahlungsphase sind die Leistungen dann in vollem Umfang zu versteuern, zudem werden dann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Dennoch ist eine BU-Vorsorge im Rahmen der bAV in der Regel der günstigste Weg – und wegen der vereinfachten Gesundheitsprüfung für viele überhaupt die einzige Möglichkeit, ihre Arbeitskraft abzusichern.

Auch die Sozialabgaben des Unternehmens reduzieren sich. Weitsichtige Chefs setzen auf arbeitgeberfinanzierte Bausteine. Den Zuschuss können sie von der Steuer absetzen.

Welche Vorteile bringt es denn noch für den Arbeitgeber? Die müssen Sie bzw. die Vermittler ja zunächst erst mal erreichen.

FS Mehr denn je geht es für Unternehmen darum, sich im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter abzuheben. Ein BU-Kollektivvertrag lässt sich besonders leicht implementieren. Daher ist er gerade für kleine und mittelständische Betriebe bestens geeignet, um die dringend benötigten Kräfte zu finden und zu binden. Vor allem bei diesen Unternehmen ist die bAV-Durchdringung ausbaufähig. Da liegt viel Potenzial für den Vermittler.

Ein weiterer Vorteil: Zunehmend mehr Menschen achten auf ESG-Kriterien. Indem der Arbeitgeber diese existenzielle Vorsorge anbietet, kann er deutlich machen, dass er sozial handelt. Gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz sollte es außerdem Ziel sein, möglichst allen Zugang zur Versorgung zu gewähren – von der Reinigungskraft bis zum Manager.

Was macht denn einen guten BU-Kollektivvertrag aus Ihrer Sicht aus?

UN Produkte und Prozesse müssen auf die Anforderungen der bAV ausgerichtet sein. Dies berücksichtigt unsere Betriebliche PremiumBU für Kollektive ab zehn Personen. Dazu gehören transparente Annahmerichtlinien und eine einfache Gesundheitsprüfung oder Dienstobliegenheitserklärung. Das allein erleichtert schon die Akzeptanz bei allen Beteiligten. Und natürlich attraktive Beiträge und Leistungen.

Vermittler wie auch Unternehmen legen zudem großen Wert auf schlanke, effiziente Abläufe bei der Verwaltung. Erfahrene Anbieter wie die Continentale bieten zusätzlich eine sehr gute Vertriebsunterstützung von der Beratung bis zur Umsetzung im Betrieb.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Uwe Neußel, Florian Schlögl, Continentale

 
Ein Interview mit
Florian Schlögl
Uwe Neußel

Betriebsinvaliditätsrente nur bei beendetem Arbeitsverhältnis?

Ein Beschäftigter hat aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf eine betriebliche Invaliditätsrente – doch erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ist diese Vertragsklausel rechtlich zulässig? Darüber hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.

Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag oder gar nicht mehr arbeiten können, erhalten eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann eine Invaliditätsrente vorsehen. Oft aber finden sich in der Versorgungsordnung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Einschränkungen, die eine Zahlung abhängig vom Vorliegen bestimmter Umstände abhängig macht. Doch welche Einschränkungen sind rechtlich zulässig und welche nicht? Mit dieser Rechtsfrage hatten sich die jüngst die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigt.

Arbeitgeber formuliert Voraussetzungen für Anspruch auf Invaliditätsrente

In dem BAG vorgelegten Fall hatte ein Arbeitnehmer ab November 2020 befristet bis Ende August 2022 eine Erwerbsminderungsrente bezogen. Im Januar 2021 beantragte er zusätzlich eine betriebliche Invaliditätsrente aus einer bAV. Sein Arbeitsverhältnis kündigte er zum 31.03.2022.

Doch der Arbeitgeber verweigerte die Zahlung der Invaliditätsrente ab Januar 2021, dem Monat der Antragsstellung, und leistete die Rente erst ab April 2022. Seine Begründung: Nach den Vorschriften der Zusatzversorgungsordnung (ZVO) des Arbeitgebers erhalte ein Mitarbeiter nur dann Ruhegeld, wenn er wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehe und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sei. Doch die Kündigung des Jobs erfolgte eben erst für Ende März 2022.

Daraufhin zog der Bezieher der Erwerbsminderungsrente vor Gericht. Ihm stehe die betriebliche Invaliditätsrente bereits ab Januar 2021 zu. Denn die Vorschriften der ZVO setzten nicht eindeutig genug das rechtliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis voraus. Jedenfalls sei die Regelung unwirksam, da er unzumutbar gezwungen werde, sein Arbeitsverhältnis zu beenden, um in den Genuss des Ruhegelds zu kommen.

Richter halten Anspruchsvoraussetzungen für zumutbar

Nachdem bereits die Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten, war der ehemalige Beschäftigte auch vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht erfolglos. Die Auslegung der Vorschriften der ZVO ergab nämlich, dass die ZVO das rechtliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis für einen Anspruch auf das betriebliche Ruhegeld in rechtlich zulässiger Weise voraussetzt. Die der Inhaltskontrolle unterliegende Regelung benachteilige den Beschäftigen nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben, heißt es im BAG-Urteil.

Es ist im Grundsatz nicht unzumutbar, die Zahlung einer betrieblichen Invaliditätsrente davon abhängig zu machen, dass eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewilligt und das Arbeitsverhältnis beendet ist. Unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen werde dadurch kein unzumutbarer Druck auf den Arbeitnehmer zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, erklärten die Richter. (as)

BAG, Urteil vom 10.10.2023 – 3 AZR 250/22

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Prokrastination: Viele Frauen schieben Altersvorsorge auf

Viele kennen es: Man weiß zwar, dass man für den Ruhestand finanziell vorsorgen muss, schiebt die Altersvorsorge aber immer wieder vor sich her. Besonders betroffen sind Frauen. Für sie kann die Prokrastination später zum Problem werden. Eine Umfrage zeigt Ängste, aber auch einige Möglichkeiten dazu auf.

Eine von AXA beim Meinungsforschungsinstituts YouGov in Auftrag gegebene bevölkerungsrepräsentative Umfrage hat herausgefunden, dass rund jede zweite Frau, nämlich 47%, und 37% der Männer in Deutschland meinen, sich mehr mit ihrer finanziellen Ruhestandsplanung beschäftigen zu müssen, das Thema jedoch zu prokrastinieren. Mit 56% stimmen Frauen unter 35 Jahren sogar noch häufiger zu.

Wissen reicht nicht

Dabei fällt auf, dass den jungen Frauen u. a. Wissen zum Thema Altersvorsorge fehlt. 52% der unter 35-jährigen befragten Frauen sagen, nicht genügend Wissen zu haben. Dies nennen sie dann auch als Grund, warum sie sich nicht ausreichend mit der eigenen Ruhestandsplanung befassen. Bundesweit liegt die Zustimmung zu dieser Aussage laut der AXA-Umfrage bei 40%.

Thema Altersvorsorge macht vielen Angst

Die Umfrage zeigt außerdem, dass für 46% der Männer, aber nur für rund vier von zehn Frauen (38%) das Gefühl der Freude mit Blick auf den kommenden Ruhestand überwiegt. Die Mehrheit der Frauen (63%) sagt zudem, dass ihnen das Thema Altersvorsorge heute mehr Angst bereitet als früher. Auch über die Hälfte der männlichen Befragten (53%) stimmt dieser Aussage zu – allerdings immer noch weit weniger als bei den Frauen.

Frauen müssten mehr vorsorgen

Claudia Flues, Altersvorsorgeexpertin bei AXA in Deutschland, meint, dass die Sorgen der Frauen „absolut berechtigt“ seien. „Leider ist es in Deutschland so, dass Frauen im Schnitt rund ein Drittel weniger Alterseinkünfte beziehen“, so die Expertin. Dementsprechend sei die Mehrheit der Frauen rein rechnerisch dazu gezwungen, zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen. „Die Realität sieht jedoch anders aus“, sagt Flues.

Teilzeit: arm im Ruhestand?

Frauen, die in Teilzeit arbeiten, sehen besonders besorgt auf den kommenden Ruhestand. Rund ein Drittel der Frauen in Teilzeit (32%) fürchtet, im Ruhestand zu verarmen. Im Bundesdurchschnitt ist es genau ein Viertel. Und tatsächlich offenbart die Umfrage, dass 40% der in Teilzeit tätigen Frauen derzeit gar nicht für ihren Ruhestand sparen. 22% legen weniger als 100 Euro im Monat für die Altersvorsorge zur Seite.

„Generell gilt: Je früher ich mit dem Sparen beginne, desto wahrscheinlicher ist es, dass ich meine Rentenlücke schließen und meine Lebensqualität im Alter sichern kann. Wer schon in jungen Jahren in die private Altersvorsorge einsteigt, kann bereits mit kleinen Beiträgen die drohende Rentenlücke zumindest verringern“, so Flues.

Partner kann bei Aufbau der Altersvorsorge finanziell unterstützen

Es ist auch nicht selbstverständlich, dass ein besser verdienender Partner für die Altersvorsorge aufkommt, heißt es weiter. Nur 31% stimmen zu, dass die besser verdienende Person in einer Beziehung unabhängig von Gründen für den geringeren Verdienst beim Aufbau der Altersvorsorge finanziell unterstützen sollte. Vielleicht überraschend: Mehr Männer (34%) als Frauen (28%) vertreten diese Ansicht. Ein Viertel der Umfrage-Teilnehmer meint aber, dass jeder für seine eigene Altersvorsorge allein verantwortlich ist.

„Obwohl Frauen in deutschen Haushalten noch immer den überwiegenden Teil der Sorgearbeit übernehmen, fordert die Mehrheit dafür keinen finanziellen Ausgleich fürs Alter von ihren Partnern“, ergänzt Fues. „Das ist ein großes Problem und deckt sich leider auch mit unseren Beobachtungen: Zwar findet gerade in der jüngeren Generation langsam ein Umdenken statt, dennoch verzeichnen wir nach wie vor mehr männliche als weibliche Kund:innen. Auch die Einstellung, der Mann müsse sich um die finanziellen Angelegenheiten der Familie kümmern, hält sich weiterhin hartnäckig.“

Zukunftsängste, aber auch Zukunftsfreude bei Rentnerinnen

Auch Frauen, die sich bereits im Ruhestand befinden, haben Zukunftsängste. Hier sorgen sich 47%, dass die steigende Inflation ihre Rente stark vermindern wird. Unter den Deutschen, für die der Ruhestand noch bevorsteht, denken 33% so. Ein positives Ergebnis zum Schluss: 58%, also der Großteil der Ruheständlerinnen blickt überwiegend mit Freude auf die noch anstehende Zeit ihres Ruhestands.

Über die Befragung

Für die Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von AXA 2.013 Personen in Deutschland im September 2023 online befragt. Die Ergebnisse der Befragung sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. (lg)

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Helmsauer wächst weiter und erwirbt über 90% der DG-Gruppe

Die Helmsauer Gruppe expandiert wieder: Der neueste Zukauf sind mehr als 90% des Grundkapitals der DG-Gruppe AG. Damit erwirbt Helmsauer einen Spezialmakler im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und gewinnt zudem viele neue Beschäftigte.

Die Helmsauer Gruppe macht ihren nächsten großen Zukauf: Die DG-Gruppe, ein Spezialmakler im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, schließt sich dem Nürnberger Familienbetrieb an, wie beide Unternehmen bekannt geben. Die Versicherungsmakler Dr. Schmidt & Erdsiek GmbH & Co. KG, eine Gesellschaft der Helmsauer Gruppe mit Sitz in Nürnberg, und Josef Bader haben einen Aktienkauf- und -übertragungsvertrag über sämtliche von Bader an der DG-Gruppe AG gehaltenen Aktien – 92,98% des Grundkapitals der DG-Gruppe AG – geschlossen.

Vorteile für Kundschaft durch Zusammenarbeit

„Die DG-Gruppe als hochspezialisierter Anbieter mit ihren Top-Produkten in den Bereichen der betrieblichen Altersvorsorge, der GehaltsExtras zur Entgeltoptimierung sowie der betrieblichen Krankenversicherung stellt eine faszinierende Erweiterung der Helmsauer Gruppe dar,“ so Vorstand Bernd Helmsauer. „Tausende von Unternehmen in der Kundschaft der Helmsauer Gruppe und der DG-Gruppe profitieren zukünftig von der Zusammenarbeit und dem gemeinsamen Know-how in der Betreuung von Firmenkunden.“

140 neue Kolleginnen und Kollegen

Durch die Integration der DG-Gruppe soll laut eigenen Angaben einer der führenden Anbieter in der betrieblichen Altersversorgung sowie betrieblichen Krankenversicherung in Deutschland entstehen – mit einem Neugeschäftsvolumen in Leben von über 250 Mio. Euro Bewertungssumme. Die Helmsauer Gruppe hat damit 140 neue Kolleginnen und Kollegen aus der DG-Gruppe. Insgesamt gehören zur Helmsauer Gruppe nun mehr als 560 Beschäftigte. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Mehr Wachstum

Bader sagt: „Zusammen mit der Helmsauer Gruppe sind wir uns sicher, dass wir Synergien – sowohl im Betrieb als auch im Vertrieb – in einem nennenswerten Umfang heben können. Wir schaffen einen noch größeren Mehrwert für die Menschen und Unternehmen durch die Spezialisierung beider Häuser. Ich bin überzeugt, dass wir in der Helmsauer Gruppe ein noch stärkeres Wachstum erreichen.“ (lg)

Bild: © Helmsauer/DG-Gruppe; v. l. n. r.: Karin und Josef Bader, Roderich Münker (Vorstand der DG-Gruppe) und Bernd sowie Steffen Helmsauer