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Kunden und Versicherer bei Schadenabwicklung nicht einig

Aktuelle Ergebnisse von Versicherer- und Endkundenbefragungen der Versicherungsforen Leipzig zeigen eine Diskrepanz zwischen Kundenwünschen und Versichererfokus beim Schadenmanagement auf. Was also macht ein positives Kundenerlebnis im Schadenfall aus?

Kunden sind finanzielle Sicherheit und persönliche Ansprechpartner bei der Schadenabwicklung besonders wichtig. Versicherer jedoch setzen vor allem auf Prozessgeschwindigkeit und Digitalisierung. Eine aktuelle Doppelbefragung der Versicherungsforen Leipzig zeigt Unterschiede in der Wahrnehmung zwischen Kundenwünschen und Versichererfokus auf.

Schnelligkeit oder Entschädigungshöhe?

Was macht ein positives Kundenerlebnis im Schadenfall aus? Die Einschätzungen dazu fallen unterschiedlich aus. Laut der Befragung nehmen Versicherer an, dass Kunden besonderen Wert auf Geschwindigkeit (29%) und digitale Wege (26%) legen. Auf Seite der Kunden wird jedoch etwas anderes in den Vordergrund gestellt: 25% geben an, dass ihnen die Höhe der Entschädigung sowie ein fester, persönlicher Ansprechpartner am wichtigsten ist. Digitale Einreichungswege folgen erst danach mit 23%.

Was Kunden im Schadenfall suchen

„Versicherer laufen Gefahr, den Fokus zu stark auf die administrative Abwicklung zu verengen. In der emotional belastenden Situation eines Schadens suchen Kundinnen und Kunden vor allem finanzielle Sicherheit und menschliche Empathie. Ein modernes Schadenmanagement muss industrielle Schnelligkeit mit individueller Betreuung synchronisieren“, so Franz Gündel, Leiter Schaden- und Betrugsmanagement bei den Versicherungsforen Leipzig.

Branche automatisiert mit KI

Die Befragung gibt außerdem Aufschluss über die Akzeptanzgrenzen der Automatisierung. Während die Branche die Automatisierung vorantreibt, wird dies in der Kundschaft skeptisch gesehen. Der Automatisierungsgrad von Standardschäden liegt bei 60% der befragten Versicherer zwischen 10 und 30%. Bis zum Jahr 2030 steht bei 58% der Unternehmen auf dem Plan, eine Quote von 50 bis 100% zu erreichen. Mit Blick auf KI erwarten 71% den größten Mehrwert in der automatisierten Dunkelverarbeitung von Kleinschäden, heißt es.

Kunden sind skeptisch

Diese Ambition trifft auf eine verhaltene Kundenakzeptanz: 28% der befragten Kundinnen und Kunden würde eine vollständig digitale Schadenbearbeitung ohne menschlichen Kontakt bei Summen zwischen 100 und 499 Euro akzeptieren (15% bis 100 Euro, 19% 500 bis 999 Euro, 12% über 1.000 Euro). Rund ein Viertel (26%) lehnt aber rein digitale Prozesse komplett ab. Bei der Generation 65plus sind es sogar 45%. 59% der Kunden wollen das „finale Okay“ bei einer Schadenmeldung nicht an eine KI abgeben, denn sie behalten sich die letzte Entscheidung lieber selbst vor.

Zur Methodik der Befragung

Für die Branchenbefragung wurden im Februar und März 2026 insgesamt 108 Beschäftigte von Versicherungsunternehmen online befragt (61% in leitenden Positionen). An der Endkundenbefragung nahmen im März 2026 insgesamt 514 Personen teil. Die Stichprobe ist repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren. (lg)

Lesen Sie auch: KI-Nutzung besonders bei Schadenbearbeitung
 

VHV zieht Bilanz: Kfz, KI und Kurs auf Altersvorsorgereform

Die VHV ist 2025 stabil weitergewachsen. Im Kerngeschäftsfeld Kfz ist die Combined Ratio weiter gesunken. Künftig will die VHV vermehrt in Digitalisierung und KI investieren, nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels, der den Versicherer in den nächsten Jahren rund 1.000 Arbeitskräfte kosten wird.

Bereits im Geschäftsjahr 2024 hatte die VHV ein überraschendes Ergebnis in der Kfz-Sparte abgeliefert: Wo andere Versicherer angesichts der hohen Inflation und steigenden Werkstatt- und Reparaturkosten Schaden-Kosten-Quoten zum Teil weit über den kritischen 100% mitteilen mussten, konnte die VHV bereits 2024 auf ein profitables Jahr im Kfz-Geschäft zurückblicken.

Nun hat der Hannoveraner Versicherer seine Zahlen für das Jahr 2025 vorgestellt, und konnte sein Vorjahresergebnis sogar noch toppen: Die Combined Ratio im Bereich Kfz – der für die VHV ein Drittel am Gesamtgeschäft und zwei Drittel des Geschäfts im Bereich Schaden/Unfall darstellt – sank von einem bereits respektablen Wert von 97,8% weiter auf 95,9%. Die Beitragseinnahmen in der Kfz-Sparte sind 2025 derweil um 15,5% auf 2 Mrd. gestiegen.

Kfz-Krise im Rückspiegel?

Woher kommt der Erfolg? Dr. Sebastian Reddemann, Vorstand Kompositversicherung, liefert während der Jahresmedienkonferenz des Versicherers eine Erklärung. So habe sich die VHV schon frühzeitig dazu entschlossen, im Sinne der Profitabilität die Beiträge deutlich anzuheben, um eine „dauerhafte Anpassungsarie“ zu vermeiden.

Während die Beitragsanpassungen von 2024 auf 2025 im zweistelligen Bereich lagen, konnte man dies vom Jahr 2025 auf 2026 bereits auf etwa die Hälfte reduzieren. Damit seien die „Altlasten in der Inflation“ nun abgegolten, so Reddemann. Die meisten Kunden seien geblieben; das sei auch den Vertriebspartnern zu verdanken, die die Anpassungen als profitabilitätsgetriebene Entscheidung wahrgenommen haben und Kunden auch so erklärt haben. Reddemann betonte jedoch auch, dass die Schadeninflation weiterhin auf einem sehr hohen Niveau verharre, ein Thema, das den gesamten Kfz-Versicherungsmarkt derzeit weiter beschäftigt.

Auch die Gesamtzahlen der VHV Allgemeine können sich sehen lassen: Die Beitragseinnahmen stiegen erstmals über die Marke von 3 Mrd. Euro und kletterten um 11,2% auf 3,2 Mrd. Euro.

Demografische Transformation kostet Gruppe jeden vierten Mitarbeiter

Ein wichtiges strategisches Ziel der Gruppe ist die digitale Transformation. Die starke wirtschaftliche Basis, auf der der Versicherer arbeitet, ermögliche es der Gruppe, sich im technologischen Bereich gezielt weiterzuentwickeln, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu stärken. Vor allem der Einsatz von künstlicher Intelligenz eröffne große Chancen, erklärt Vorstandsvorsitzender Thomas Voigt. Entscheidend sei dabei, Technologien nicht punktuell zu ergänzen, sondern systematisch in die Prozesse und Strukturen zu integrieren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „umfangreich mitzunehmen“.

Auf die Frage, ob ein KI-bedingter Arbeitsplatzabbau geplant sei, entgegnete Voigt, dass kein Abbau geplant, sei, „ganz im Gegenteil“. Die VHV werde in den nächsten Jahren rund 1.000 Mitarbeiter aufgrund der demografischen Transformation verlieren – das ist rund jeder vierte Mitarbeiter. Die Gruppe habe früh in digitale Transformation investiert, um den strukturellen Herausforderungen begegnen zu können.

Angebot in der privaten geförderten Altersvorsorge wird geprüft

Auch die Reform der privaten geförderten Altersvorsorge kam während des Termins zur Sprache. Demnach prüft die Hannoversche derzeit, ob sie ein Produkt im Bereich des neuen Altersvorsorgedepots zur Verfügung stellen wird. Zwar halte der Lebensversicherer der Gruppe, die Hannoversche Lebensversicherung AG, einen relativ kleine Riester-Bestand von etwa 16.000 Verträgen, aber dass die VHV da nicht mitmache, dass „sehe er derzeit noch nicht“, erklärte Leben-Vorstand Frank Hilbert. Als einer der führenden Direktversicherer im Markt sei die Hannoversche gar nicht schlecht aufstellt, um ein solches Produkt anzubieten.

Weitere Zahlen aus dem Geschäftsjahr 2025

Zahlenmäßig ist das letzte Jahr auch für die Hannoversche gut gelaufen: Im Kerngeschäft Biometrie habe man sich erneut erfolgreich behauptet, die laufenden Beiträge sind um 0,8% auf 801,6 Mio. Euro gewachsen. Insgesamt lagen die Bruttobeitragseinnahmen bei 1,035 Mrd. Euro, 2% über dem Vorjahreswert. Die Anzahl der Versicherungsverträge stieg um 0,8% auf 1,15 Millionen Stück.

Im Neugeschäft mit den zwei wichtigsten Produktarten, Risikoleben und Invalidität, erzielte die Hannoversche einen Zuwachs von 0,9% auf 51,5 Mio. Euro, der Neugeschäftsbeitrag insgesamt kletterte im Vergleich zum Vorjahr um 2% auf 83,4 Mio. Euro (laufende Beiträge und Einmalbeiträge nach Annual Premium Equivalent).

Auch die internationale Expansion läuft gut für die Gruppe: Der Anteil des internationalen Geschäfts am Gesamtvolumen lag im vergangenen Jahr bei rund 12%, die Combined Ratio sank erneut und lag bei 93,4%.

Zudem konnte die Gruppe bei den Bruttobeiträgen erstmals die Hürde von 4,5 Mrd. Euro nehmen, das operative Ergebnis kletterte um ganze 60,9% auf 408,4 Mio. Euro. Der Konzernjahresüberschuss beträgt 194,8 Mio. Euro. (js)

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Cleos baut Jagdwelt mit neuem Risikoträger aus

Cleos Jagdwelt, die Jagdversicherungsmarke des Assekuradeurs Cleos, ergänzt ihr Angebot um eine Sport- und Jagdwaffenversicherung. Die Erweiterung kommt vor dem Hintergrund, dass Cleos die INTER Versicherungsgruppe als weiteren Risikoträger gewinnen konnte.

Der digitale Assekuradeur Cleos hat das Produktportfolio seiner Marke „Cleos Jagdwelt“ um eine digitale Jagd- und Sportwaffenversicherung ausgebaut. Damit wird das Kundensegment um Sportschützen erweitert. Basis des erweiterten Portfolios ist, dass Cleos mit der INTER Allgemeine Versicherung AG einen weiteren Risikoträger gewinnen konnte.

Ziel sei, die steigende Nachfrage nach digital abschließbaren, transparenten Versicherungsprodukten für Jäger und Sportschützen bedienen zu können.

Die Jagd- und Sportwaffenversicherung vervollständigt das Produktportfolio der Marke „Cleos Jagdwelt“, so der Assekuradeur. Die Police ist digital abschließbar und bietet sofortigen und weltweiten Versicherungsschutz. (js/mki)

 

Kritik an Kfz-Rabatten und Nachteilen für Bestandskunden

Price-Walking, undurchsichtige Kfz-Rabatte, höhere Prämien für treue Bestandskunden: Die BaFin prüft 2026 Schaden- und Unfallversicherungen genauer. Versicherungsaufseherin Julia Wiens kündigt an, gegen Ausreißer vorzugehen und dies nach ähnlichen Maßstäben wie bei Lebensversicherungen.

Der Begriff der Wohlverhaltensaufsicht ist auch Versicherungsmaklern spätestens seit den Diskussionen rund um kapitalbildende Lebensversicherungen vertraut. Kurz gesagt prüft die BaFin dabei, ob diese Produkte einen echten Kundennutzen bieten, was beispielsweise die Rendite oder die generelle Eignung für den jeweiligen Kunden angeht. Zuletzt lag der Fokus der Aufsicht auch auf der Rentenphase von Lebensversicherungen.

Nun hat Julia Wiens, Exekutivdirektorin der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, klar gemacht, welche Schwerpunkte die BaFin diesbezüglich künftig im Bereich Schaden- und Unfallversicherung setzen wird. Ihre Pläne präsentierte sie kürzlich beim Versicherungsrechtlichen Jour Fixe an der Universität Köln.

Wohlverhaltensaufsicht setzt Tariffreiheit Grenzen

Damit setzt die BaFin auch in der Schaden- und Unfallversicherung den bekannten Grundsatz um: Ein Versicherungsprodukt muss den Versicherten nutzen und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Wiens erläutert, dass die in dieser Sparte geltende Tariffreiheit durch die Wohlverhaltensaufsicht Grenzen erhält. Die Versicherer sollen ihre Prämien risikogerecht nach versicherungsmathematischen Prinzipien kalkulieren – inklusive eines angemessenen Gewinnzuschlags, denn Versicherer sollen in den jeweiligen Sparten grundsätzlich profitabel sein. Gleichzeitig dürfen die Prämien aber nicht zu hoch angesetzt werden, sodass auch der Gewinnzuschlag nicht überzogen ausfallen darf.

Intransparente Rabatte in der Kfz-Versicherung

Zudem nimmt die BaFin die Differenzierungen in den Prämien genauer unter die Lupe. Eine Abfrage unter Versicherern brachte überraschende Ergebnisse: 85% gaben an, dass sie die Preise bei ihren Kfz-Produkten auch außerhalb des versicherungsmathematischen Tarifmodells differenzieren. Die Hälfte davon sogar in erheblichem Umfang, und dies bei Produkten wie der Kfz-Versicherung, deren Prämienberechnung ohnehin bereits auf zahlreichen Tarifmerkmalen basiert. Vor diesem Hintergrund kommt die BaFin zu der Einschätzung, dass etwa gewährte Rabattmöglichkeiten nicht immer risikobasiert sind und häufig nicht transparent gegenüber den Kunden kommuniziert werden.

Kritik an Price-Walking in Schadensparte

Wiens bewertet zudem das sogenannte Price-Walking kritisch. Gemeint sind wiederholte Prämienerhöhungen, die weder durch ein verändertes Risiko noch durch gestiegene Kosten begründet sind. Wenn Kunden allein deshalb mehr zahlen, weil sie als weniger preissensibel gelten oder eine geringe Kündigungsneigung zeigen, sei das problematisch. Solche Praktiken träfen häufig besonders vulnerable Gruppen, etwa ältere oder wenig digitalaffine Versicherte. Auch die europäische Aufsicht EIOPA habe klargestellt, dass Price-Walking mit den Grundsätzen der Wohlverhaltensaufsicht kaum vereinbar ist: Der Versicherer nutze seinen Informationsvorsprung zulasten der Kunden und schränke deren Nutzen unangemessen ein.

Hinzu kommt aus Sicht von Wiens die in der Branche weit verbreitete Preisdifferenzierung zwischen Bestands- und Neukunden. Auch hier könne es zu Price-Walking kommen, etwa wenn ein bewusst knapp kalkulierter Neugeschäftstarif später deutlich angehoben wird. Problematisch sei zudem, wenn Prämien wiederholt nur im Bestand steigen oder dort wesentlich stärker angepasst werden als im Neugeschäft, ohne dass dafür risikobasierte Gründe vorliegen. Man begegne in der Aufsichtspraxis zahlreichen Varianten, so Wiens.

Ziel ist keine Rückkehr zur Preisregulierung in der Schaden- und Unfallversicherung

Die Versicherungsaufseherin betont: Eine Rückkehr zur staatlichen Preisregulierung in der Schaden- und Unfallversicherung stehe nicht zur Debatte. Risikobasierte und transparente Preisdifferenzierungen seien mit den Vorgaben der Wohlverhaltensaufsicht durchaus vereinbar. Ziel sei es vielmehr, Ausreißer zu identifizieren und konsequent gegen sie vorzugehen. So wie die Aufsicht es bereits bei kapitalbildenden Lebensversicherungen getan habe. (bh)

 

Aufgaben und Grenzen des Maklers bei Eintritt des Versicherungsfalles

Welche Pflichten treffen Makler im Schadenfall – und wo verlaufen die rechtlichen Grenzen? Die Rolle des Maklers als treuhänderähnlicher Sachwalter des Kunden ist gerade dann gefordert, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Die Expertengruppe Recht des AK Beratungsprozesse e. V. ordnet die Rechtslage ein.

Ein Artikel von Christian Lübben, Assessor jur. und Prokurist bei Hans John Versicherungsmakler GmbH, und Georg Niederreiter, Assessor jur. bei Swiss Life Lebensversicherung SE

Versicherungsmaklern obliegen gegenüber dem Versicherungsnehmer weitreichende Pflichten. Der Bundesgerichtshof hat den Versicherungsmakler bereits im Jahr 1985 im wegweisenden „Sachwalter-Urteil“* als „Vertrauten und Berater“ des Versicherungsnehmers (VN) bezeichnet (Az. IVa ZR 190/83, Urteil vom 22.05.1985). Wegen seiner umfassenden Pflichten „für den Bereich der Versicherungsverhältnisse des von ihm betreuten VN als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter‘‘ kann der Versicherungsmakler mit sonstigen Beratern verglichen werden.* Zum Berufsbild des Versicherungsmaklers gehört grundsätzlich eine umfassende Betreuung der Versicherungsangelegenheiten des Kunden.* Gemäß der IDD (EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie 2016/97) ist die Unterstützung des Versicherungsnehmers bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen „insbesondere im Schadenfall“ als Teil des Versicherungsvertriebs zu betrachten.* Die Betreuung im Versicherungsfall ist für den Kunden eminent wichtig, da sich in der Regel erst zu diesem Zeitpunkt herausstellt, ob der Makler ein für den Kunden passendes Deckungskonzept vermittelt hat.*

Die Berufsstellung des Versicherungsmaklers als Interessenvertreter des Kunden wäre bei Eintritt des Versicherungsfalles tatsächlich sinnentleert, würde man dem Makler die seinen Kunden unterstützende Tätigkeit gegenüber dem Versicherer untersagen. Diese Tätigkeit betrifft gerade das vermittelte bzw. zur Betreuung übernommene Vertragsverhältnis,*auf das sich der Maklervertrag bezieht.* Ob dies auch bei beendeten Vorverträgen („Altschadenfälle“) gilt, die nicht vom Makler vermittelt wurden, ist obergerichtlich bisher nicht entschieden.* Nicht eindeutig ist zudem die Frage, ob der Versicherungsmakler nach Beendigung des Maklervertrages noch entsprechende Tätigkeiten ausüben darf.*

Der Versicherungsmakler hat den Versicherungsnehmer

  • bei der Abwicklung des Versicherungsfalles zu unterstützen,
  • muss von sich aus prüfen, ob dem Versicherungsnehmer Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen zustehen,*
  • muss dem Versicherungsnehmer bei der Schadenaufnahme behilflich sein,*
  • muss ihn sachkundig* beraten und
  • dessen Interessen gegenüber dem Versicherer vertreten.*

Doch welche Aufgaben hat der Makler konkret und wo liegen die rechtlichen Grenzen?

Rechtsrahmen: Welche Tätigkeiten darf der Makler ausführen?

Für die Tätigkeiten des Maklers im Schadenfall gilt: Insbesondere die durch das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) gezogenen Grenzen sind zu beachten.* Diesbezügliche Rechtsprechung ist zwar vielfach zum früheren RBerG (Rechtsberatungsgesetz) ergangen, diese ist jedoch im Grundsatz auf das heutige RDG anwendbar.* Nach der allgemeinen Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 RDG sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- und Tätigkeitsbild gehören; die Frage, ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind.

Tätigkeit des Maklers im Verhältnis Versicherer – Versicherungsnehmer
1. Unterstützung des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall
  • Außergerichtliche Vertretung des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer

Unkritisch ist die Wahrnehmung von kaufmännischen und technischen Aufgaben.* Die außergerichtliche rechtliche Unterstützung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer im Versicherungsfall ist nach überwiegender Ansicht als erlaubte Nebenleistung des Maklers zu seinem Berufs- oder Tätigkeitsbild anzusehen und daher von § 5 RDG gedeckt.* Dem Makler obliegt die laufende Betreuung der von ihm vermittelten bzw. zur Betreuung übernommenen Verträge, und diese Betreuung „beinhaltet grundsätzlich auch die Unterstützung des Kunden bei Eintritt des Versicherungsfalls“.*

  • Gerichtliche Verfahren zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer

Sowohl eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Versicherer (Aktivprozess) als auch eine gerichtliche Vertretung des Versicherungsnehmers in einem vom Versicherer gegen den Versicherungsnehmer geführten Prozess (Passivprozess) liegen außerhalb des Berufs- oder Tätigkeitsbildes des Versicherungsmaklers und sind deshalb unzulässig:

„Wenn die Beklagte ihren Kunden in einem gegen diese geführten Prozeß (oder auch in einem Aktivprozeß) vertritt, so wird dies auch nicht durch Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG gedeckt.“ (OLG Düsseldorf, Az. 20 U 4/90, Urteil vom 18.09.1990)

2. Schadenregulierung im Auftrag des Versicherers

Die Schadenregulierung im Auftrag des Versicherers gehört nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers, da dieser nach dem gesetzlichen Leitbild nicht für den Versicherer tätig wird. Hierzu hat der BGH im Urteil vom 14.01.2016 (Az. I ZR 107/14)* ausgeführt:

„Eine Doppeltätigkeit des Versicherungsmaklers sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen entspricht nicht diesem gesetzlichen Leitbild.“

Gerade in der Sparte Haftpflichtversicherung dürfte bei einem Versicherungsmakler, der im Auftrag des Versicherers Schäden reguliert und nach dessen Vorgaben agiert, und der gleichzeitig wegen seiner Stellung als Sachwalter die Interessen seines Versicherungsnehmers wahrzunehmen hat, ein Interessenkonflikt entstehen, so auch der BGH.* Während der Versicherer an einer möglichst niedrigen Schadenzahlung interessiert sein dürfte, dürfte dem Versicherungsnehmer oft an einer schnellen und unproblematischen Regulierung gelegen sein, um seinen geschädigten Kunden halten zu können. O

Tätigkeit des Maklers im Verhältnis Versicherungsnehmer – Dritter
1. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte (Geltendmachung von Ansprüchen)

Die (außergerichtliche oder gerichtliche) Geltendmachung von Ansprüchen ist eine unerlaubte Tätigkeit.* Die Schadenverfolgung gegenüber Dritten ist als klar abzugrenzende Tätigkeit vom berufstypischen Teil der Maklertätigkeit ausgenommen.*

Der BGH hat dies schon in seiner Entscheidung vom 05.04.1967 (Az. I b ZR 56/65) für unzulässig erachtet:

„Versicherungsmaklern ist es ohne besondere Erlaubnis nicht gestattet, den von ihnen geworbenen Haftpflichtversicherungsnehmern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Schädiger Rechtsrat zu erteilen und sie zu vertreten. (Leitsatz)“

2. Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer

In der Rechtsprechung ist die Frage ungeklärt, ob Versicherungsmakler Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer abwehren dürfen. Die Literatur hält eine solche Vorgehensweise für zulässig, jedenfalls im Bereich der Haftpflichtversicherung.* Die Anspruchsabwehr verfolgt primär das Ziel, einen betreuten Haftpflichtversicherungsvertrag von einer unberechtigten Inanspruchnahme freizuhalten. Zur Überprüfung der Deckungsfrage gehört regelmäßig – insbesondere in der Haftpflichtversicherung – auch die Untersuchung einer materiell-rechtlichen Frage (der Haftpflichtschuld).*

Der BGH ließ die Frage ausdrücklich offen, ob zwischen dem Hauptgeschäft des Maklers und der Beratung bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne des früheren Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG besteht (in der o. g. Entscheidung aus 1967).

Welche konkreten Aufgaben hat der Makler im Versicherungsfall?

Der Makler hat die Ansprüche seines Kunden zu erheben und durchzusetzen.* Seine Unterstützung soll im Ergebnis zu einer „(…) im Interesse des Versicherungsnehmers möglichst günstigen Erledigung führen“.* Daraus folgen entsprechende Betreuungspflichten des Maklers, die sich nicht allein in der bloßen Weiterleitung von Anzeigen und Willenserklärungen als eine Art Poststelle erschöpfen.*

Aufgaben des Maklers bis zur Regulierungsentscheidung des Versicherers

Zu seinen Aufgaben gehört es beispielsweise,* den Schaden detailliert aufzunehmen, den Kunden beim Ausfüllen von Formularen zu unterstützen* und ihn darüber aufzuklären, welche Ansprüche im Schadenfall bestehen.* Ferner sollte der Makler dem Kunden bei der Begründung dieser Ansprüche behilflich sein.* In seinem Urteil vom 14.01.2016 (zur Schadensregulierung in der Textilhaftpflichtversicherung, Az. I ZR 107/14) vertritt der BGH demgegenüber die Auffassung, dass der Makler bei Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen lediglich vertragsrechtliche Kenntnisse benötigen würde, jedoch keine näheren Kenntnisse des Haftpflichtrechts:*

„Solcher haftpflichtrechtlicher Kenntnisse bedarf es auch nicht im Zusammenhang mit der sachkundigen Beratung des Kunden im Schadensfall, insbesondere dessen Unterstützung durch sachgerechte Schadensanzeigen, die noch der Haupttätigkeit des Versicherungsmaklers zugerechnet werden könnten …“

Bei der Prüfung der Frage, ob bzw. gegebenenfalls welche Ansprüche dem VN im Schadenfall gegen den Versicherer zustehen könnten, kommt es für den Makler jedoch nicht nur auf die fachliche Kenntnis der allgemeinen Versicherungsbedin­gungen (AVB) oder der Tarifbestimmungen des von ihm betreuten Versicherungsvertrags an.* Gerade die Regelungen zu Versicherungsleistungen in AVB arbeiten nicht selten mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die ein Makler ohne ein grundlegendes rechtliches Verständnis und ohne die Heranziehung wesentlicher Rechtsprechung zu einem Versicherungszweig häufig nicht sachgerecht auf den konkreten Schadenfall übertragen bzw. im Sinne einer angemessenen Unterstützung des Kunden interpretieren könnte. Dabei bleibt es unbenommen, dass ein Makler in rechtlichen Zweifelsfragen dem VN die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfehlen sollte (siehe unten).

Zu den Aufgaben des Maklers gehört auch, bei der Ermittlung der Ursache des Schadens sowie seines Umfangs zu helfen.* Der Makler hat gegebenenfalls eigene Ermittlungen anzustellen, Beweismittel zu sichern und den Sachverhalt so aufzubereiten, dass eine Regulierung erfolgen kann.* Dazu muss der Kunde veranlasst werden, die Belege zusammenzustellen, die zum Nachweis des Leistungsanspruchs erforderlich sind.* Er muss überwachen, dass Obliegenheiten erfüllt werden, und den Versicherungsnehmer auf mögliche Ausschlussfristen hinweisen.*

Bei möglichen Verhandlungen mit dem Versicherer hat der Makler dem VN ebenfalls zu assistieren.* Sofern erforderlich, hat der Makler in Abstimmung mit dem Versicherer für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu sorgen.* Sollte der Versicherer deckungsrechtliche Einwände oder Bedenken erheben, hat der Makler den Versicherungsnehmer dabei zu unterstützen.*

Prüfung der Regulierungsentscheidung des Versicherers

Erfolgt eine Regulierung durch den Versicherer, hat der Makler, sofern er davon dieser Kenntnis erlangt hat, sie der Höhe nach zu prüfen. Leistet der Versicherer an den Makler, hat dieser die Leistung an den Kunden weiterzuleiten.*

Tätigkeit des Maklers im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag bei einem Vorversicherer

Fällt ein Schaden nicht unter den aktuellen Versicherungsschutz, sondern betrifft er gegebenenfalls den Vertrag bei einem Vorversicherer, so hat der Makler seinen Kunden zumindest darauf hinzuweisen, dass der Schaden dort unverzüglich angezeigt werden muss.*

Mandatierung eines Rechtsanwalts

Erteilt der Makler dem VN im Schadenfall einen Rechtsrat, könnte dies in der Praxis dort zu Haftungsrisiken führen, wo die Grenzen der durch § 5 Abs. 1 RDG noch erlaubten Nebenleistung überschritten sein könnten. Denkbar wäre dies etwa dann, wenn zur generellen Ersatzfähigkeit eines Haftpflichtschadens noch keine oder keine eindeutige und gefestigte Rechtsprechung des BGH existiert. Sofern keine Gewissheit darüber besteht, ob seine konkrete Dienstleistung als Nebenleistung erfasst wird, empfiehlt es sich für den Makler, eine zurückhaltende Position einzunehmen und seinem Kunden den Kontakt zu einem Rechtsanwalt zu empfehlen. Für eine solche Verfahrensweise spricht auch der Umstand, dass Versicherungsfälle nicht selten mit schwierigen rechtlichen Fragestellungen verbunden sind, sodass die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes ohnehin sinnvoll sein kann.*

 

Aufgaben und Grenzen des Maklers bei Eintritt des Versicherungsfalles

 

Lesen Sie auch: Haftungsgefahren für Makler: Aktuelle Urteile und Praxisfälle

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GDV erwartet wieder magerere Zeiten für Versicherer

Die Versicherungswirtschaft ist im Jahr 2025 gewachsen. Doch für 2026 ist die Prognose zurückhaltender. Um wettbewerbsfähiger zu werden, schlägt der GDV u. a. ein Aussetzen der Beratungspflicht für das geplante Standardprodukt in der geförderten privaten Altersvorsorge vor.

Die Versicherer blicken auf ein „anspruchsvolles, aber zugleich solides“ Jahr zurück – soweit die Einschätzung des Präsidenten des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Dr. Norbert Rollinger, während der Jahresmedienkonferenz des Branchenverbandes. Insgesamt sind im vergangenen Jahr die Beitragseinnahmen über alle Sparten hinweg um 6,6% auf 254 Mrd. Euro gestiegen. Allerdings gehe ein Teil dieses Wachstums auch auf die Inflationsauswirkungen zurück, die sich mit zeitlicher Verzögerung auf die Versicherungswirtschaft auswirken.

Doch gleich nach den positiven Zahlen des vergangenen Jahres dämpft der Präsident des Branchenverbandes die Erwartungen wieder: Für das laufende Jahr sei man zwar „vorsichtig optimistisch“, aber die Aussichten seien klar „gedämpft“. „Das solide Wachstum 2025 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Spielräume kleiner werden“, so Rollinger. Für 2026 prognostiziert der GDV ein Beitragsplus von 4,7%.

Kfz-Versicherung wieder in der Gewinnzone

Aber zunächst zu den Zahlen des gerade zu Ende gegangenen Jahres: In der Schaden- und Unfallversicherung kann der Branchenverband positive Nachrichten vermelden, denn nach mehreren Jahren in der Verlustzone konnten die Schaden- und Unfallversicherer 2025 wieder ein positives versicherungstechnisches Ergebnis erzielen.

GDV erwartet wieder magerere Zeiten für Versicherer

Die Beitragseinnahmen kletterten um 7,7% auf 99,7 Mrd. Euro, die Combined Ratio in der gesamten Schaden- und Unfallversicherung sank von 96,1% im Vorjahr auf 91%. Hauptverantwortlich für die höheren Einnahmen war die Kfz-Versicherung. Hier stiegen die Einnahmen um 13,4%, bedingt durch inflationsbedingte Nachholeffekte und steigende Reparaturkosten. Zum ersten Mal seit dem Jahr 2021 gelang es, die Combined Ratio in der Kfz-Versicherung wieder unter die kritische 100%-Marke zu drücken. Sie lag im Jahr 2025 bei 96%. Zudem wirkte sich das Ausbleiben größerer Naturkatastrophen positiv auf die Schlussbilanz aus. Das dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Klimarisiken langfristig weiter zunehmen, so Rollinger.

Für das laufende Jahr erwartet der GDV wieder höhere Beitragseinnahmen, aber auf deutlich geringerem Niveau als im Vorjahr. So geht der Branchenverband von einem Wachstum von 5,2% aus.

Einmalbeitrag treibt Wachstum in der Lebensversicherung

In der Lebensversicherung war insbesondere das deutliche Plus bei den Einmalbeiträgen im Vergleich zum Vorjahr (+16,9%) ein Treiber für das Wachstum. Die laufenden Beiträge stagnierten dagegen (0,1%). Insgesamt kletterten die Beitragseinnahmen in der Lebensversicherung um 5,1% auf 99,4 Mrd. Euro. Sinkende Inflation, steigende Reallöhne sowie stabile Langfristzinsen und der erhöhte Rechnungszins haben die Attraktivität der Sparprodukte wieder gesteigert, so der Branchenverband.

Auch für 2026 erwartet der GDV weitere Zuwächse bei den Einmalbeiträgen (+4,8%), während die Prognose für die laufenden Beiträge im negativen Bereich liegt (-0,8%). Das sei vor allem demografiebedingt – durch die demografische Entwicklung nehme der Abgang im laufenden Beitrag „naturgemäß“ zu, das Neugeschäft kann diesen Abgang jedoch nicht ausgleichen. Insgesamt rechnet der GDV mit einem moderaten Plus von 1,1% in der Lebensversicherung.

Steigende Leistungsausgaben plagen Krankenversicherung

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung stiegen 2025 um 7,3% auf 54,4 Mrd. Euro. Gleichzeitig kletterten die Leistungsausgaben um 7,1% auf 42,1 Mrd. Euro. Maßgeblich dafür verantwortlich sind der medizinische Fortschritt und die allgemein steigenden Kosten im Gesundheitswesen.

GDV will Beratungspflicht bei Standardprodukt aussetzen

Neben den Zahlen äußerte sich der Branchenverband auch zu Themen, die im laufenden Jahr aus Sicht der Versicherungswirtschaft von Bedeutung sind, allem voran die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Kurz vor Weihnachten hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf aus dem Finanzministerium verabschiedet. Der GDV begrüße den Gesetzesentwurf „ausdrücklich“ und unterstütze die Reform, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen während des Gesprächs. Nun entscheide aber die Umsetzung, ob daraus eine echte Zusatzrente für eine breite Bevölkerungsschicht wird.

Der GDV hat mehrere Vorschläge: So müsse es ein „wirklich einfaches, online abschließbares Standardprodukt“ geben. Dazu bräuchte es gleiche Regeln für vergleichbare Produkte. Das heißt: Man möchte die gleichen Voraussetzungen wie Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften. Dies gelte insbesondere bei der Beratungspflicht im Onlinevertrieb.

Für den Verkauf des Standardprodukts sollte diese ausgesetzt werden und ein execution-only-Ansatz möglich sein, so der Bundesverband. Das sei vor allem vor dem Hintergrund wichtig, dass sich das Kundenverhalten in den letzten Jahren verändert habe: Beratung bleibe – insbesondere abseits von Standardprodukten – wichtig und ein Alleinstellungsmerkmal der Versicherungswirtschaft, aber mit dem Schritt könne man ein „level playing field“ anstreben und so wettbewerbsfähig bleiben, um den Abwärtstrend in der Lebensversicherung wieder umzukehren. Zudem brauche es noch eine Förderung, die für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen einen „echten Unterschied“ mache und den Anbieterwechsel nicht mit doppelten Abschlusskosten bestrafe. (js)

Bild: V.l.n.r.: Jörg Asmussen, Dr. Norbert Rollinger

Lesen Sie auch: 2026: Regulatorischer und rechtlicher Ausblick für Vermittler
 

„Wir wollen führender Spezialversicherer in Europa werden“

Markel verfolgt eine ambitionierte Wachstumsstrategie – organisatorisch, technologisch und strategisch. Im Gespräch zeigt der neue Managing Director DACH Marius Jungmichel, wie Markel Risiken in Zukunft breiter abdecken und neue Spezialsegmente erschließen will.

Interview mit Marius Jungmichel, Managing Director DACH bei Markel Insurance SE
Herr Jungmichel, zum 01.01.2026 haben Sie offiziell die Rolle des Managing Directors DACH bei der Markel Insurance SE übernommen. Wie blicken Sie auf diesen Start zurück?

Diese Aufgabe erfüllt mich mit Freude und Stolz. Da ich Markel schon seit vielen Jahren in verschiedenen Funktionen begleite und die DACH-Verantwortung bereits ein halbes Jahr im Vorfeld interimistisch übernommen hatte, gestaltete sich der geplante Übergang nahtlos. Die intensive Einarbeitungsphase hat gezeigt, dass wir organisatorisch wie inhaltlich hervorragend aufgestellt sind, um die Zukunft erfolgreich zu bestreiten. Die ersten Wochen bestätigen diesen Eindruck.

Markel ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und hat sich in Europa als Spezialversicherer etabliert. Welche Schwerpunkte setzen Sie?

Markel Insurance SE ist Teil der Markel Group Inc., einem diversifizierten Fortune-500-Unternehmen, dessen Wurzeln seit jeher im Spezialversicherungsgeschäft liegen. Diese Basis ermöglicht uns langfristiges, stabiles Wachstum. Unser Ziel ist, uns auch europaweit als führender Spezialversicherer zu positionieren und unsere Marktpräsenz stetig auszubauen. Dazu haben wir unter der Leitung unseres CEO Frederik Wulff eine neue regionale Struktur mit drei Regionaldirektoren für DACH, Südeuropa sowie Benelux und Frankreich geschaffen. Diese Organisation erlaubt uns, marktspezifischer, näher an den Kunden und noch schlagkräftiger zu agieren.

„Wir wollen unseren Partnern mehr Möglichkeiten bieten, Risiken bei uns zu platzieren“.

Welche Vorteile entstehen daraus für Ihre Vertriebspartner in der DACH-Region?

Ganz klar: mehr Nähe, mehr Flexibilität und ein breiteres Angebot. Wir wollen unseren Partnern mehr Möglichkeiten bieten, Risiken bei uns zu platzieren – vom Kleinst- bis zum Großrisiko. Entscheidend ist, dass wir für jede Komplexitätsstufe das passende Modell bieten. Für weniger komplexe Risiken stellen wir standardisierte, einfach handhabbare Lösungen bereit, während wir für anspruchsvolle Fälle hochindividualisierte Konzepte entwickeln, die tiefes Underwriting-Know-how erfordern.

Können Sie uns konkrete Beispiele nennen?

Klar. Mit dem neu gelaunchten Antragsmodell Markel Pro IT können IT-Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 10 Mio. Euro innerhalb weniger Minuten eine passgenaue Absicherung erhalten. Die digitale Antragsstrecke ermöglicht dabei eine schnelle und dennoch präzise Risikoeinschätzung für diese wachstumsstarke, aber oft unterversicherte Branche. Parallel dazu haben wir zu Beginn des Jahres den Einstieg in das Geschäft mit erneuerbaren Energien vollzogen – ein hochspezialisiertes Segment, das neben intensiver individueller Beratung vor allem tiefgreifende Underwriting-Expertise in der Bewertung komplexer technischer und projektspezifischer Risiken erfordert.

Auch im Bereich Cyber gibt es viel Bewegung. Wie sehen Sie hier die Marktentwicklung?

Der Markt zeigt weiterhin enormes Potenzial. Wir haben schon früh ein starkes Cyber-Ökosystem mit Partnern aufgebaut, die wir fest in unsere Wertschöpfungskette integriert haben. Unsere Kunden profitieren davon konkret – sei es bei der aktiven Schadenprävention oder in der professionellen Unterstützung im Schadenfall. Das ist besonders relevant, weil wir aktuell eine paradoxe Situation erleben: Das Prämienniveau wird durch höhere Marktkapazität weicher, während gleichzeitig sowohl die Häufigkeit als auch die Schadenhöhe von Cyberangriffen erheblich zunehmen. Qualität und Substanz im Underwriting bleiben daher von zentraler Bedeutung, und zwar mehr denn je.

Ein zukünftiges Regulierungsthema, das bereits jetzt Aufmerksamkeit erfordert, ist die Financial Data Access Regulation (FiDA). Welche Auswirkungen erwarten Sie für Versicherer wie Markel?

Ein spannendes Thema. Sorgfältig implementiert, vermag FiDA Transparenz und Vergleichbarkeit für Kunden spürbar zu erhöhen; eine Entwicklung, die durchaus zu begrüßen ist. Für Markel als Spezialversicherer bedeutet dies zunächst Anpassungen, denen wir mit der nötigen Sorgfalt begegnen. Gleichzeitig eröffnet FiDA gerade für ungebundene Vermittler, mit denen wir ausschließlich zusammenarbeiten, eine bedeutende Chance. Sie können die offenen Datenschnittstellen nutzen, um ihren natürlichen Vorteil beim Zugang zu verschiedenen Produkten und Partnern auszuspielen und ihre Beratung noch präziser auf Kundenbedürfnisse zuzuschneiden.

Der Maklermarkt im Industrie- und Gewerbe­segment befindet sich in einer deutlichen Konsolidierungsphase, es entstehen größere Einheiten. Wie bewertet Markel diese Entwicklung?

Konsolidierung ist eine natürliche Marktentwicklung, der wir mit Interesse und Offenheit begegnen und in der wir mehr Chancen als Herausforderungen sehen. Unabhängig von Marktveränderungen stehen verlässliche Beziehungen und fachliche Exzellenz für uns im Mittelpunkt. Wir pflegen vertrauensvolle Beziehungen zu Maklern unterschiedlichster Größe und Ausrichtung, denn unser Anspruch ist immer derselbe: eine partnerschaftliche, nachhaltige Zusammenarbeit, die auf gegenseitigem Vertrauen, Stabilität und echtem Mehrwert basiert.

„Grundsätzlich verstehen wir uns als offener Arbeitgeber, der seine Mitarbeitenden als wertvollstes Gut begreift und entsprechend fördert.“

Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel stellen die Versicherungsbranche vor große Herausforderungen. Wie begegnet Markel diesen Entwicklungen?

Dieses Thema liegt uns sehr am Herzen. Wir möchten Talente für die faszinierende Welt der Spezialversicherung begeistern und sie langfristig an uns binden. Ein Herzstück dabei ist unser neues Graduate-Programm. Hier können Hochschulabsolventen in einem begleiteten Mentoring-Umfeld Schritt für Schritt in unsere Branche hineinwachsen. Besonders spannend ist, dass das Programm Einblicke in unsere europäischen Standorte ermöglicht. So entwickeln unsere Nachwuchskräfte nicht nur fachliches Know-how, sondern auch ein echtes Gespür für internationale Märkte und ihre Besonderheiten. Für uns bei Markel sind unsere Mitarbeitenden das wertvollste Gut, und genau so behandeln wir sie auch. Diese Haltung ist Teil unserer DNA, dem sogenannten Markel-Style.

Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz bei Markel?

KI hat bei Markel eine zentrale Bedeutung. Wir sehen darin nicht nur einen Trend, sondern eine echte Revolution, die unser Geschäft und die gesamte Versicherungsbranche nachhaltig verändern wird. Neben bewährten Anwendungen wie Prozessautomatisierung beschreiten wir mit Markel Prime völlig neue Wege. Unsere Prime Map ist eine im deutschen Versicherungsmarkt einzigartige, interaktive Karte, die Unternehmen geografisch verortet und intelligent mit passenden Versicherungslösungen verknüpft. Mit einem Klick erhalten Makler ein vollautomatisiertes Unternehmensbriefing inklusive zeichnungsfertiger Angebote und gewinnen so einen entscheidenden Zeitvorsprung in der Neukundenakquise und in der Bestandsoptimierung.

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BarmeniaGothaer bietet neue MultiRisk-Versicherungen

Die Gothaer Allgemeine führt neue MultiRisk-Versicherungen ein. Die Produkte bündeln Absicherungen rund um Wohnen und Alltag in einem Vertrag – darunter Hausrat-, Glasbruch-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Auch ein Wohngebäudeschutz ist möglich.

Die Gothaer Allgemeine erweitert ihr Angebot um neue MultiRisk-Policen. Die Produkte bieten Schutz rund um Wohnen und Alltag in einem Vertrag – darunter Hausrat-, Glasbruch-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Auch ein Wohngebäudeschutz lässt sich hinzuwählen. Mit den neuen Produkten will die Gothaer die Leistungen in den einzelnen Sparten weiterentwickeln und an aktuelle Schaden- und Lebensrealitäten anpassen, wie der Versicherer mitteilt.

Im Wohngebäudeschutz trägt die neue Produktgeneration unter anderem der zunehmenden Häufigkeit von Sturmschäden Rechnung. So sind Schäden am Gebäude künftig bereits ab Windstärke sieben versichert. Zudem hat der Versicherer den Diebstahlschutz für fest mit dem Gebäude verbundene Sachen ausgeweitet: Die bisherige Entschädigungsgrenze entfällt. Auch in der Hausratversicherung wurden die Leistungen angepasst: Wesentliche Neuerungen betreffen höhere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und Fahrraddiebstahl. Den Rechtsschutz hat die Gothaer um eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung ergänzt, die Versicherte bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um private Bauvorhaben unterstützt.

Nachhaltigkeit im Blick

Wie die Gothaer weiter mitteilt, ist Nachhaltigkeit zentraler Bestandteil der Produkte. So decken die Policen unter anderem eine Energieberatung ab sowie Mehrkosten für eine energetische Modernisierung nach einem Schaden – etwa bei Haushaltsgeräten oder am Gebäude.

Drei Leistungsvarianten und optionaler „ExtraSchutz“

Die MultiRisk-Versicherungen gibt es in drei Leistungsstufen. Darüber hinaus lässt sich ein optionaler „ExtraSchutz“ hinzuwählen, der eine Allgefahrendeckung für Hausrat und Wohngebäude bietet. Zudem erweitert der „ExtraSchutz“ unter anderem die Absicherung auf Nebengebäude sowie einen möglichen Zweitwohnsitz und erhöht die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sowie Fahrraddiebstahl weiter.

Schadenfreiheitsrabatte

Ab sofort bietet die Gothaer Beitragsrabatte von bis zu 30% für schadenfreie Jahre. Wer von einem anderen Versicherer zur BarmeniaGothaer wechselt, bekommt ab Vertragsbeginn einen Schadenfreiheitsrabatt von bis zu 20%, sofern in den Vorjahren kein Schaden eingetreten ist. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
 

Die besten Kompositversicherer im ASCORE-Unternehmens-Scoring

ASCORE hat mit der Veröffentlichung des Komposit-Unternehmens-Scorings seinen Ratingjahrgang 2025 abgeschlossen. In dem Rating konnten 13 der insgesamt 85 untersuchten Versicherer die Bestnote von 6 Kompassen erreichen. Bewertet wurden die Unternehmen anhand von 10 Kennzahlen.

Das Analysehaus ASCORE hat die Ergebnisse seines Komposit-Unternehmens-Scorings veröffentlicht. Damit schließt ASCORE laut eigenen Angaben den Ratingjahrgang 2025 ab. Insgesamt hat das Analysehaus für das Scoring 85 Gesellschaften untersucht; acht davon sind im aktuellen Jahrgang neu dazugekommen.

Zur besseren Vergleichbarkeit hat ASCORE die Anbieter für das neue Scoring in die Klassen „Privat und Gewerbe“ sowie „Rechtsschutz“ eingeteilt. Die Kategorie „Rechtsschutz“ umfasst ausschließlich Versicherer, die nur Rechtsschutzversicherung betreiben. 11 Anbieter wurden der Klasse „Rechtsschutz“ zugeordnet, 74 Unternehmen der Klasse „Privat und Gewerbe“.

Bewertung anhand von zehn relevanten Kriterien

Die Bewertung umfasst zehn bewertungsrelevante Kriterien aus den Bereichen Erfahrung, Sicherheit, Erfolg und Bestand. Zudem untersuchen die Analysten weitere neun nicht-bewertungsrelevante Kriterien. Um Schwankungen auszugleichen, werden hierbei die meisten Kennzahlen über die letzten drei Jahre gemittelt, so ASCORE.

Die Unterscheidung der beiden Klassen erfolgt in der Bewertung der Erfolgskennzahlen zur Schaden- und Kostenquote sowie der Combined Ratio, indem die Ermittlung der Benchmarks für die Kennzahlen sowie die Bewertung dieser Kennzahlen in Relation zur jeweiligen Benchmark nur für die Gesellschaften erfolgt, welche einer Klasse angehören, so die Analysten. Bei den übrigen bewertungsrelevanten Kriterien bewertet das Analysehaus alle Unternehmen anhand einer gemeinsamen Benchmark. Damit seien die aktuellen Ergebnisse nur bedingt mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Analyse der wichtigsten Geschäftszahlen

Neben den Scoring-Ergebnissen hat ASCORE auch eine Analyse des Geschäftsjahres 2024, auf den die untersuchten Bilanzkennzahlen basieren, durchgeführt. Demnach ist das bilanzielle Eigenkapital im Geschäftsjahr 2024 leicht von 21,0 Mrd. Euro auf 21,5 Mrd. Euro angestiegen. Dafür ging die Eigenkapitalquote um rund 2 Prozentpunkte von 39,3% auf 37,4% zurück. Laut den Analysten ist die Ursache hierfür der Anstieg der verdienten Nettobeiträge – sie kletterten von 55,8 Mrd. Euro auf 60,4 Mrd. Euro.

Die aufsichtsrechtliche Solvenzquote verringerte sich zwar leicht, von 245,3% im Vorjahr auf 244,6%, Übergangsmaßnahmen wurden jedoch von keinem Versicherer genutzt. Auch die Netto-Solvenzquote ohne Volatilitätsanpassungen sank geringfügig auf 241,6%. Dafür verbesserte sich der Durchschnittswert aller bewerteten Gesellschaften um 2,1 Prozentpunkte auf 239%. Mehr als die Hälfte der Unternehmen kann hier zulegen, die Mindestanforderung von 100% wird von allen Anbietern deutlich überschritten.

Schaden-Kosten-Quote der Privat- und Gewerbeversicherer geht zurück

Die Brutto-Schadenaufwendungen der im Scoring berücksichtigten Gesellschaften stieg von 51,0 Mrd. Euro auf 52,3 Mrd Euro. Die Brutto-Schadenquote der Rechtsschutzversicherer bleibt nahezu unverändert bei 58,7% (Vorjahr: 58,4%), bei den Unternehmen der Klasse „Privat und Gewerbe“ sank sie hingegen deutlich von 73,2% auf 69,2%, was laut den Experten vor allem auf den stärkeren Anstieg der verdienten Bruttobeiträge zurückzuführen ist.

Analog sank auch die kombinierte Schaden-Kosten-Quote der Privat- und Gewerbeversicherer von 101,9% auf 98,2%, bei den Rechtsschutzversicherern dagegen stieg sie um 0,8 Prozentpunkte auf 94,5% an.

Die versicherungstechnische Ergebnisquote lag mit 2,3% im positiven Bereich, auch die Kapitalergebnisquote stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht an und erreichte im Verhältnis zu den verdienten Prämien einen Wert von 5,6%.

Verdiente Bruttoprämien steigen inflationsbedingt stark an

Der deutliche Anstieg der verdienten Bruttoprämien lasse sich vor allem durch das starke Beitragswachstum der Sparte erklären. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) lag es für das Jahr 2024 bei 7,8%, was eine Folge der Inflationsentwicklung der Vorjahre sei. Die Anzahl der mindestens einjährigen Verträge stieg von 268,1 Millionen auf 271,5 Millionen.

Diese Versicherer erhalten die Höchstnote

Welche Versicherer konnten also die Höchstbewertung von 6 Kompassen („herausragend“) erringen? Insgesamt erreichten 13 Versicherer die Bestnote. Einer davon stammt aus der Klasse der Rechtsschutzversicherer, und zwar die Auxilia Rechtsschutz-Versicherung, in der Kategorie „Privat und Gewerbe“ waren es die folgenden Versicherer (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Continentale
  • Debeka
  • Generali
  • HanseMerkur
  • InterRisk
  • LVM
  • Mecklenburgische
  • Münchener Verein
  • MVK
  • Oberösterreichische
  • VHV
  • VOLKSWOHL BUND

Weitere 27 Gesellschaften über beide Klassen erreichten fünf Kompasse („ausgezeichnet“), 37 erhielten vier Kompasse („sehr gut“), und neun Unternehmen erreichten mit vier Kompassen ein „gutes“ Ergebnis. Eine schlechtere Bewertung erreichte keines der untersuchten Unternehmen. (js)

Die Ergebnisse aller untersuchten Anbieter können über den Rechner von ASCORE eingesehen werden.

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Kfz-Saison 2025: Zwischen Preiskampf und Profit

Die Kfz-Prämien liegen aktuell rund 48% höher als vor drei Jahren, eine Preisentwicklung, die in Tempo und Ausmaß beispiellos ist. Die vergangenen Jahre markieren einen Wendepunkt und geben einen Vorgeschmack auf das, was kommt. Es steht eine der spannendsten Wechselsaisons der letzten Jahre bevor.

Ein Artikel von Aljoscha Ziller, Geschäftsführer bei Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Die Kfz-Sparte wirkte 2022 noch stabil: Zwei Jahre Pandemie hatten die Schadenquoten gedrückt, die Wechselbereitschaft der Kunden war niedrig, der Preisdruck kaum spürbar. Als 2022 die Schadenkosten sprunghaft anstiegen, traf das viele Versicherer mit voller Wucht. Reparaturen und Ersatzteile wurden teurer und die Margen schmolzen dahin. Die Entwicklung kam jedoch nicht aus dem Nichts. Die Inflationsrate lag bei 7,9%, Ersatzteile verteuerten sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) um fast 8%. Und dennoch reagierten die meisten Versicherer zu zögerlich. Zu Beginn der Wechselsaison 2022 lagen die Prämien laut dem Kfz-Versicherungsindex von Verivox nur 3% über dem Vorjahr.

Immerhin zeigen die leichten Anstiege, dass erste Versicherer die Trendwende am Markt erkannt und ihre Preise zeitnah angepasst haben. Wer damals nicht nur die Prämien, sondern auch Prozesse und Technologieeinsatz angepasst hat, ist heute in einer deutlich besseren Ausgangslage. Erste Versicherer melden bereits heute wieder positive Ergebnisse und können nun mit kompetitiven Preisen in die Saison starten. Der GDV erwartet für 2025 eine durchschnittliche Combined Ratio von 97% – ein klarer Hinweis auf die Rückkehr in die versicherungstechnische Gewinnzone. Andere hingegen müssen weiterhin an der Preisschraube drehen, um zumindest eine Kostendeckung zu erzielen. Die Strategien könnten daher kaum unterschiedlicher sein – und genau das macht die aktuelle Saison so spannend. Für viele Kunden eröffnen sich ungewohnt große Sparpotenziale, die Saison wird eine der dynamischsten Wechselphasen der letzten Jahre.

Kein Weg zurück zum Status quo ante

Auch wenn sich die Profitabilität der Kfz-Sparte insgesamt verbessert hat – der Markt hat sich verändert und bleibt herausfordernd. Feine Unterschiede in der Preis-, Zielgruppen- und Reaktionssteuerung entscheiden heute darüber, ob eine Kfz-Sparte profitabel ist oder nicht. Anders als in der Vergangenheit geht es nicht mehr allein darum, im aggressiven Preiskampf die meisten Kunden zu gewinnen, sondern vielmehr um eine ertragsorientierte Wachstumsstrategie.

Das ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft, die Versicherer tun gut daran, sich vom alten Preis-Herdentrieb zu verabschieden. Schließlich ist auch dieser mitverantwortlich für die roten Zahlen der letzten Jahre. Als Preissteigerungen längst überfällig waren, scheuten viele Versicherer den ersten Schritt – aus Angst, Kunden zu verprellen. Erst als der Branchenprimus im Frühjahr 2023 Preissteigerungen ankündigte, wagten sich weitere Versicherer aus der Deckung und zogen nach. Im Juli 2023 lagen die Prämien marktweit dann 12% über dem Vorjahr.

In den vergangenen Jahren haben sich die Kfz-Versicherer bei der Tarifierung professionalisiert. Vor allem in Pricing und Schadenmanagement ist der Reifegrad deutlich gestiegen. Dennoch zeigen sich im Markt weiterhin große Unterschiede – vor allem bei der Fähigkeit, Preise flexibel zu steuern. Entscheidend ist nicht nur, wie häufig oder schnell Versicherer ihre Tarife anpassen. Ebenso entscheidend ist, wie gezielt sie Wettbewerbsbewegungen beobachten und in ein dynamisches Pricing überführen. Zukunftsweisend sind Anbieter, die ihre Prämien datenbasiert und strategisch flexibel justieren.

Risikomodelle müssen verfeinert werden

Künstliche Intelligenz, Big Data, Predictive Analytics und Machine Learning sind längst Teil der versicherungstechnischen Debatte, doch der Reifegrad im Markt ist weiterhin sehr unterschiedlich. Insbesondere die Fähigkeit, Marktentwicklungen frühzeitig zu erkennen und rasch in die Risikomodellierung zu übersetzen, trennt digitale Vorreiter von Nachzüglern. Noch immer verfügen manche Anbieter nicht einmal über grundlegende digitale Zugänge zu ihren Kunden – geschweige denn über die Datenbasis, die für differenzierte Modelle erforderlich wäre. Im Vorteil sind Versicherer, die ihre Datenstrategie in den letzten Jahren konsequent weiterentwickelt und für risikoselektive Tarifierung nutzbar gemacht haben.

Moderne Ansätze der Risikodifferenzierung setzen zunehmend auf externe Datenquellen und kontextbezogene Merkmale. Aktuelle Anwendungen von Predictive Analytics und Big Data zeigen, welches Potenzial in der intelligenten Risikodifferenzierung liegt – vorausgesetzt, die Datenbasis stimmt und wird strategisch genutzt. Ein echter Gamechanger ist dabei auch die Integration von Drittanbieter-Daten, etwa Wetterrisiken oder Bonitätsinformationen. Solche Zusatzdaten ermöglichen eine deutlich feinere Risikobewertung und schaffen die Grundlage für mehr Präzision, Geschwindigkeit und Marktnähe im Pricing.

Wer heute gewinnt, steuert präziser – nicht breiter

Noch immer setzen viele Versicherer bei der Tarifierung auf breite Standardlogiken. Künftig wird es entscheidend sein, Prämien deutlich gezielter am individuellen Risikoprofil der Versicherungsnehmer auszurichten. Das alte Wachstumscredo, möglichst viele Kunden über alle Zielgruppen hinweg zu gewinnen, hat ausgedient. Stattdessen zählt die Fähigkeit, das Portfolio aktiv zu steuern und gezielt auszubalancieren. Wachstum bleibt möglich – aber nur, wenn es mit Profitabilität vereinbar ist und zur eigenen Risikostruktur passt.

Luft nach oben besteht auch bei der Aussteuerung des Preises. Oft entscheiden Nuancen darüber, ob ein Tarif im Wettbewerb sichtbar und attraktiv ist oder einfach untergeht. Viele Versicherer haben das Zusammenspiel aus Preissteuerung, Zielgruppenfokus und Wettbewerbsanalyse bereits verinnerlicht. Andere steuern noch immer nach alten Mustern. Doch die Spielregeln haben sich geändert. Der Kfz-Markt 2025 ist kein Gleichschritt mehr, sondern ein Echtzeitwettbewerb um Relevanz. Wer Pricing heute nicht intelligent, datenbasiert und mit Blick auf das eigene Portfolio steuert, wird zurückfallen.

Der Kfz-Markt wird nicht mehr vom Günstigsten gewonnen, sondern vom Bestgesteuerten.

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Ein Artikel von
Aljoscha Ziller